Immobilienkauf mit Lebensgefährten

Liebe/-r Experte/-in,

angenommen, eine Immobilie soll zusammen mit einem Partner erworben und gemeinsam der notarielle Kaufvertrag und ein Darlehensvertrag unterschrieben werden.
Was ist zu beachten, bzw. wie müsste das vorformuliert werden (zB. auch für den, ja leider nicht ausschließbaren Fall einer späteren Trennung)?

Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat!

Alleine kaufen! - Ohne den offenkundig wenig vertrauenswürdigen Partner!

Sehr geehrter firstguardian,

vielen Dank für Ihre Antwort!
Doch muss hier ein Mißverständnis vorliegen. Ich bedarf keiner derartigen Einschätzung, sondern eines Expertenrates, was aus juristischer Sicht bei einem Kaufvertrag zu beachten ist, wenn ein unverheiratetes Paar eine Immobilie erwirbt.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diesen Sachverhalt erwägen und dezidiert darauf eingehen könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Petra K.

Alleine kaufen! - Ohne den offenkundig wenig
vertrauenswürdigen Partner!

Hallo Petra,

also Ihr wollt eine Immobilie kaufen. Der private Gedanke für eventuelle Trennungen wird beim notariellen Kaufvertrag nicht behandelt. Dies muss in einer gesonderten Form/Vereinbarung geschehen.
Erst vor einigen Wochen hatte ich einen ähnlichen Fall. Eine der Ehepartner brachte weit mehr Kapital auf. Also musste dieser Umstand vorab geregelt werden.
Im Notarvertrag kann bei ungleicher Investitionssumme das Eigentumsverhältnis beider Käufer zueinander angepasst werden.
Der Darlehensvertrag bei der Bank lautet immer auf die Käufer, also beide.
Es ist unbedingt notwendig, alle Dinge und Eventualitäten vor Unterzeichnung von Verträgen (Kauf, Kredit) geregelt zu haben.

Ich gebe in diesem Forum grundsätzliche Auskünfte. Detaillierte Hilfen kann ich nur bei genauer Kenntnis der Umstände und Ziele geben. Diese sind dann honorarpflichtig. Es ist mein Beruf. Bitte lesen Sie mein Profil.
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch
immobilienratgeber.com

Auf diesem Wege können Sie zu diesem sehr persönlichen Thema verläßliche Vorschläge nicht erwarten, da es sehr verschiedene Lösungen gibt u n d mit zum Teil sehr weitreichenden Konsequenzen verbunden sein können.

Da Sie ohnehin einen Notar benötigen, sollten Sie zur Klärung und Lösung Ihrer Fragen unbedingt einen erfahrenen (also älteren) Notar beauftragen. Dieser wird Ihnen das Für und Wider einzelner Lösungsmöglichkeiten darlegen, nachdem alle Wünsche und Sicherheitsbedürfnisse abgefragt und besprochen worden sind. Wenn er einen Beurkundungsauftrag für z.B. einen Partnerschaftsvertrag anstelle eines Ehevertrages erhalten hat, sind alle Fragen kostenneutral. Die Kostenhöhe nur für das Gespräch liegt im Notarermessen.–
Zum Thema selbst: Wichtig ist zu klären, was im Falle einer Trennung geschehen soll. Hiernach richten sich Sicherungsmöglichkeiten, die notariell vereinbart und im Grundbuch abgesichert werden sollten (z.B. ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB, ein Nießbrauchrecht, eine (Mit-)Eigentumsverschaffungs-Vormerkung usw. usf.).
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann