Immobilienkauf: Notar- und Grundbuchkosten

Hallo zusammen,

mal angenommen, jemand wöllte eine Immobilie kaufen (Erstbesitz).
Welche Notar- und Grundbuchkosten würden dann fällig werden?

Je nach Internetseite gibt es da unterschiedliche Positionen und unterschiedliche Gebühren, was ja eigtl. nicht sein kann…

Hier ist also nicht gefragt wie hoch die Gesamtsumme in etwa sein wird, sondern wie sich die Gesamtsumme zusammensetzt.

Vielleicht hat ja jemand vor kurzem eine Immobilie gekauft und kann die aufgeführten Positionen mitteilen.

MfG.
Horst

Hallo,

Welche Notar- und Grundbuchkosten würden dann fällig werden?

Mein Erfahrungswert ist ca. 1,5 % des Kaufpreises, wenn auch eine Grundschuld eingetragen werden muß. Allerdings habe ich gehört, dass die Gebührensätze deutlich erhöht worden sein sollen.

Hier ist also nicht gefragt wie hoch die Gesamtsumme in etwa sein wird, sondern wie sich die Gesamtsumme zusammensetzt.

Das kann man nicht so allgemein beantworten, jenachdem, was der Notar alles machen soll.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

einzeln aufschlüsseln kann ich Dir das auch nicht, aber Grunderwerbssteuer wird sich ergooglen lassen und die Notarkosten ebenfalls.
Zusammen sind es bei schlichtem Kauf meist 7-10%, nach meinen Erfahrungen.

Gruß, Paran

Hallo Nordlicht,

das mit den 1,5% hab ich so auch gelesen.
Nur mich würde interessieren, wie sich diese zusammensetzen, da man je nach Quelle unterschiedliche Positionen hat…

Der Notar soll nur das nötigste machen. Also Kaufvertrag, Eigentümer ins Grundbuch und Grundbucheintrag Grundschuld. Keine Ahnung, ob hierfür noch weitere gebührenpflichtige Zusatzarbeiten (beglaubigte Abschrift, Grundbuchauszug, etc.) nötig sind…

MfG.
Horst

Hallo paran,

vielen Dank für deine grobe Einschätzung.

Vielleicht antwortet noch jemand, der es ein wenig genauer weiß.

MfG.
Horst

Hallo Horst,

Der Notar soll nur das nötigste machen. Also Kaufvertrag, Eigentümer ins Grundbuch und Grundbucheintrag Grundschuld.

Löschung vorherige Grundschuld nicht ? Auflassungsvormerkung ?

Keine Ahnung, ob hierfür noch weitere gebührenpflichtige Zusatzarbeiten (beglaubigte Abschrift, Grundbuchauszug, etc.) nötig sind…

Das solltest Du den Notar fragen, das kann man aus der Ferne nicht beurteilen.

Hallo Nordlicht,

da ich der erste Eigentümer der Wohnung bin, wird wohl keine vorherige Grundschuld drin stehen. Von der Auflassungsvormerkung wusste ich bislang nichts, aber nachdem ich mich nun informiert habe denke ich, dass die schon Sinn macht und üblicherweise mit gemacht wird.

Wobei: so wie ich das nun weiß dient diese ja zu meiner Absicherung falls der Bauherr zwischen der ersten Zahlung und der Bestätigung über die Zahlung der Grunderwerbssteuer Pleite geht. Dadurch geht die Wohnung nicht in die Insolvenzmasse und bleibt in meinem Besitz (Ich müsste dann weiterbauen (lassen)???).
Da ich aber weiß, dass nebenbei keine Projekte durchgeführt werden, ist es doch sehr unwahrscheinlich, dass er noch vor Baubeginn bzw. bei Baubeginn Pleite geht, da er den größten Teil des Geldes bereits zu Beginn erhält und erst beginnt, wenn er von allen (zukünftigen) Eigentümern eine Finanzierungsbestätigung einer Bank erhalten hat.
Und sooo lange wird die Bestätigung der Zahlung der Grunderwerbssteuer wohl auch nicht dauern. Wobei: geht ja über Ämter und die brauchen bekannterweise manchmal seeehr lange, obwohl sie ja nur den Geldeingang bestätigen müssen…

Schwierige Frage… Die Beantwortung wäre einfacher, wenn man wüsste, wie viel die Absicherung kostet.

Habe mal zusätzlich bei einem Notariat angefragt. Die meinen stolze 2,5% des Kaufpreises!
Im Internet steht was von 1,0 bis 2,0 üblicherweise aber 1,5%.
Diese Differenz macht bei mir gleich mal ein paar Tausend Euro aus, die ja dann auch finanziert werden müssen und unnötigerweise eine größere Belastung darstellen…

Aber Notar und Grundbuch geht erst bei Kaufvertragsunterzeichnung und dafür will der Bauherr dass die Finanzierung steht!

Egal wie man es dreht… Es wird einfach nicht einfacher :wink:

Hallo,

Such dir einen aktuellen Noter-und Gerichtskostenrechner über Google und gib die Daten ein. Aber achte darauf er die Gebühren nach GNotKG berechtet und nicht nach KostO!

ml.

Nur einmal im Leben
Hallo Horst99

… ist es doch sehr unwahrscheinlich, dass er noch vor
Baubeginn bzw. bei Baubeginn Pleite geht, da er den größten
Teil des Geldes bereits zu Beginn erhält

Das ist nicht Dein Ernst?

Habe mal zusätzlich bei einem Notariat angefragt. Die meinen
stolze 2,5% des Kaufpreises!
Im Internet steht was von 1,0 bis 2,0 üblicherweise aber 1,5%.

Das hängt halt von den genauen Leistungen ab. Zwar kann Dir die Vorzimmerdame das genau aufdröseln, und tut es auch (schließlich bist Du zahlender Kunde und der Notar keine Behörde oder so) aber bei so kleinen Summen sind sie unter umständen schnell genervt (auch wenn sie sicher freundlich bleiben). Also Google. Oder wirklich jeder X-Beliebige Ratgeber zum Immobilienerwerb von Deiner Bank oder aus der Bücherei.

Diese Differenz macht bei mir gleich mal ein paar Tausend Euro
aus, die ja dann auch finanziert werden müssen und
unnötigerweise eine größere Belastung darstellen…

Wenn Du bei den Notarkosten schon überrascht bist, dann werden Dir die Tausender noch an anderer Stelle einach so rausrauschen…

Gruß
achim