Hallo,
vermutlich haben wir heute ein geeignetes Haus gefunden und sind uns mit der Verkäuferin einig. Wir sollen das Haus haben, wenn wir wollen. Alles nähere nächsten Sonntag.
Meine Frage: Gibt es unterschiedliche Notarkosten oder müssen alle Notare sich an einheitliche Gebüren halten?
Ist es also ratsam einige Notare anzurufen und zu fragen, wie hoch die Kosten sind für den Notar bei einem Kaufwert xy?
Gruß
Doris
Hallo Doris,
JA, ein eindeutiges JA, es ist ratsam bei mehreren Notaren die Preise zu erfragen.
Es ist zwar so, dass alle Notare der „Kostenordnung“ unterliegen, leider kann ich aber aus meiner Erfahrung berichten, dass nicht alle Notare bereit sind Ihr Honorar, wie in der KostO EINDEUTIG festgelegt, nach dem Kaufpreis, dem Verkehrswert oder dem Einheitswert (vom Finanzamt festgelegter Wert und meistens wesentlich niedriger, als der Verkehrswert)zu berechnen. Es wird gern der Versicherungswert verlangt, weil dieser i.d.R. immer wesentlich höher ist, als der Verkehrswert. Dementsprechend steigt auch das Honorar des Notars. Dies ist nach der KostO NICHT zulässig. Diese Aussage wird auch von den Notarkammern so getragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Scholtysek
Dipl.-Wirtschaftsingenieur Bau
Hallo,
vielen Dank für das Feed-Back.
Was ist nun der nächste Schritt. Beim Fi-amt anrufen, die Kaufsumme nennen und den Einheitswert berechnen lassen? Vermutlich nicht. Wer nennt mir die einzelnen Werte oder wie berechne ich sie selber?
Gruß
Doris
Hai,
also die Notare MÜSSEN sich nach der Kostenordnung richten, und wenn man das Gefühl hat, daß mit der Rechnung etwas nicht stimmt, kann man die durch die Kostenprüfer (=Dienstaufsichtsbehörde beim Landgericht) überprüfen lassen.
Der Wert ist entweder ein plausibler Kaufpreis oder halt der Verkehrswert, wenn der Notar den Kaufpreis für unangemessen hält (sprich, wenn er den Eindruck hat, daß der Wert zwecks Verringerung der Steuern und Kosten absichtlich unglaubwürdig niedrig angegeben wurde).
LG
Schnägge
Hallo,
also die Notare MÜSSEN sich nach der Kostenordnung richten,
sie tun es aber nicht unbedingt. Nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Was meinst Du wieviele Leute durch die Abrechnung eines Notars gar nicht durchsteigen und sie dementsprechend nicht kritisieren können.
Das Problem ist halt, das man immer meint einem Notar als verlängertem Arm des Gesetztes könne man blindlings vertrauen. Das Gegenteil ist der Fall. Nicht jeder macht unlautere Geschäfte, das ist natürlich richtig. Aber genauso, wie überall gibt es auch unter Notaren schwarze Schafe.
morgendliche Grüße,
Frank Scholtysek
Hallo Doris
Was ist nun der nächste Schritt. Beim Fi-amt anrufen, die
Kaufsumme nennen und den Einheitswert berechnen lassen?
Nein, Du solltest lediglich im Vorfeld beim Notar anfragen, welchen Wert er gedenkt als Grundlage für sein Honorarabrechnung zu nehmen.
Wenn er den Kaufpreis oder den Einheitswert des Finanzamtes haben möchte ist das korrekt. Verlangt er den Versicherungswert oder ein Gutachten, dann solltest Du einen anderen Notar wählen.
Aber Vorsicht: Schon das erste persönliche Gespräch mit Dir stellt der Notar in Rechnung. Also am besten anrufen, sich ein bischen doof stellen und von den Vorzimmerdamen erfragen, welche Unterlagen gewünscht werden, am besten sogar schriftlich geben lassen(pe Fax oder so).
Gruß,
Frank Scholtysek