Ich möchte eine gebrauchte Immobilie kaufen, der Notar ist bereits „angewiesen“, einen Kaufvertrag zu entwerfen. Ich möchte darin gern geregelt haben, dass die Kosten für den Notar hälftig von BEIDEN Seiten getragen werden. Was haltet Ihr davon, ist das üblich oder unüblich, oder gibt es hier eine Art von regionenspezifischem Usus? Da der Kaufvertrag ja beide Seiten nutzt, sollten die dafür anfallenden Kosten doch auch von beiden Seiten getragen werden, oder? Ist schon ungerecht genug, dass man als Käufer eine Maklercourtage zu zahlen hat (der makler leistet doch dem Verkäufer einen Dienst, in dem er ihm sein Haus an den Mann bringt)…
Eine andere Sache in diesem Zusammenhang: Wie sieht es mit der Grundsteuer aus; ist es korrekt, dass derjenige, dem ein Grundstück zum 01.01. eines jahres gehört, diese (für das gesamte Jahr) zu zahlen hat?
Ich danke für jeden informativen Beitrag!
Viele Grüsse!
Ich
möchte darin gern geregelt haben, dass die Kosten für den
Notar hälftig von BEIDEN Seiten getragen werden. Was haltet
Ihr davon, ist das üblich oder unüblich, oder gibt es hier
eine Art von regionenspezifischem Usus?
üblich ist, dass die notarkosten vom käufer getragen werden. allerdings kann das sicher durch den notarvertrag anders geregelt werden wenn der verkäufer da mitmacht.
Ist schon
ungerecht genug, dass man als Käufer eine Maklercourtage zu
zahlen hat (der makler leistet doch dem Verkäufer einen
Dienst, in dem er ihm sein Haus an den Mann bringt)…
niemand ist gezwungen ein haus über einen makler zu kaufen…
übrigens verlangen viele makler von käufer UND verküufer eine courtage.
Wie sieht es mit der
Grundsteuer aus; ist es korrekt, dass derjenige, dem ein
Grundstück zum 01.01. eines jahres gehört, diese (für das
gesamte Jahr) zu zahlen hat?
das ist richtig.
selbst bei kosten-lasten-nutzen-übergang an den käufer am 2. januar hat der verkäufer die grundsteuer für das ganze jahr zu zahlen.
ist alles richtig, was Tinchen da geschrieben hat. Eine kleine Ergänzung noch:
Statt mit dem Verkäufer über die teilweise Übernahme der Notargebühren zu verhandeln (ca. 3,5% vom Kaufpreis) solltest Du mit lieber noch mal über den Kaufpreis reden. Kommt er Dir hier noch mal um ca. 1,75% entgegen hat das fast den gleichen Effekt.
Aber eben nur fast: Durch den geringeren Kaufpreis reduziert sich nämlich für Dich zusätzlich die Grunderwerbssteuer.
Hallo Thomas, hier nochmal Holger.
Wer die Kosten einer notariellen Beurkundung trägt, ist zwischen den Partein frei verhandelbar. Sicherlich und da hasst du nicht Unrecht, ist dies regional unterschiedlich. Gesetzliche Vorschriften allerdings gibt es nicht. Wichtig ist jedoch zu wissen, das beide Parteien dem Notar für seine Kosten haftbar sind.
die Kosten einer not. Beurkundung belaufen sich auf ca. 1,5 % vom Kaufpreis. Die Grunderwerbssteuer beim Finanzamt schlägt mit 3,5 % vom Kaufpreis zu buche.
Wie meine Vorrednerin schon sagte, macht es Sinn den Kaufpreis zu senken und dann die Beurkundungskosten freiwillig zu übernehmen. Sollte das Grundstück von Lasten freigestellt werden ( Grundschulden), fallen auch Kosten an ( Kosten der Lastenfreistellung), hier solltest du darauf achten, das diese der Verkäufer zu tragen hat, denn es sind seine Schulden die es hier gilt zu löschen.
Zum Thema Makler: Ein Makler leistet nicht nur für den Verkäufer einen Dienst sondern auch für den Käufer - oder wolltest du das Haus nicht haben? Der Eine hat das Geld und er Andere das Haus. Und der Makler wird für diese Dienstleistung, zum Vorteil beider Partein, entlohnt. Die normalste Sache der Welt.
Zum Thema Grundsteuern, hatte ich schon in deinem ersten Artickel geantwortet.