Immobilienkauf notarleistungen

immobilienkauf notarleistungen

liebe expertin, lieber experte, ich habe eine wohnung gekauft. die hälfte haben wir als anzahlung bezahlt. unsere vereinbarung mit der verkäuferin ist 2 % für die Restsumme bei einer mtl. rate. unsere bedingung war, bei vorzeitigen restzahlung, sollen die 2% auch wegfallen. der notar hat aber im kaufvertrag festgelegt, dass die 2% auch bei einer frühere restzahlung auszuzahlen sind. dies tun sogar die banken nicht!!! ich fühle mich betrogen! (beim vorlesen des kaufvertrages war ich so erschöpft, dass ich mich in die hände des notars völlig gegeben habe, also unterschrieben) 1. frage: ich habe dem notar gekündigt, ist es möglich? d.h. für den zweiten teil, die definitive eintragung im grundbuch als rechtmässiger besitzer der wohnung möchte ich einen anderen notar haben. zu erwähnen ist, dass selbst im kaufvertrag steht: „Alle vereinbarungen sind beurkundungspflichtig, nebenabreden ausserhalb dieser urkunde können zur unwirksamkeit des gesamten vertrages führen“. 2. frage: kann ich mich mit der verkäuferin ausserhalb des kaufvertrages schriftlich verständigen, ohne notar, d.h. die vertraglichen bedingungen ändern und sie vorm gesezt gelten lassen? herzlichen dank für deine mühe. pasqual

Hallo,
ich habe dazu ein wenig Erklärungsbedarf:

  • wo haben Sie die Wohnung gekauft, in Spanien ?
  • wofür sind die 2 % ? Zinsen ?
  • wieso ein 2. Termin beim Notar ? Normalerweise gibt es nur einen Termin, oder haben Sie nur einen Vorvertrag gemacht ? in Spanien nennt sich der richtige Notarvertrag Escritura publica.
    Viele Grüße
    Ute Thies

Sehr geehrter Pascal,
bedauerlicherweise kann ich Ihnen keine befriedigende Antwort geben. Da ich den Sachverhalt offen gestanden nicht ausreichend verstanden habe und außerdem zu keinerlei Rechtsberatung befugt bin, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich an die zuständige Notarkammer zu wenden, wenn Sie gegen den beurkundenden Notar Beschwerde führen wollen. Weitere rechtliche Schritte sollten Ihnen darüber hinaus ebenso vorbehalten sein. Nach meiner Auffassung sollte Ihnen auch niemand untersagen können, mit dem Verkäufer direkt in Kontakt zu treten. Mit diesem jedoch Absprachen zu treffen, die dem bereits beurkundeten Kaufvertrag und den darin getroffenen Vereinbarungen widersprechen, davor kann auch ich nur warnen. In jedem Fall sollten Sie sich zuvor rechtlich über die daraus möglicherweise resultierenden Konsequenzen abgesichert haben. Übrigens: Solange in Kreditverträgen nicht ausdrücklich Sondertilgung, vorzeitige Rückzahlung o. ä. vereinbart ist, nehmen Banken üblicherweise durchaus Gebühren - nämlich eine Vorfälligkeitsentschädigung - bei vorzeitiger Rückzahlung der Kreditsumme. Mit freundlichen Grüßen - Stephan Leers

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liebe expertin, lieber experte, ich habe eine wohnung gekauft.
die hälfte haben wir als anzahlung bezahlt. unsere
vereinbarung mit der verkäuferin ist 2 % für die Restsumme bei
einer mtl. rate. unsere bedingung war, bei vorzeitigen
restzahlung, sollen die 2% auch wegfallen. der notar hat aber
im kaufvertrag festgelegt, dass die 2% auch bei einer frühere
restzahlung auszuzahlen sind. dies tun sogar die banken
nicht!!! ich fühle mich betrogen! (beim vorlesen des
kaufvertrages war ich so erschöpft, dass ich mich in die hände
des notars völlig gegeben habe, also unterschrieben)

Der Kaufvertrag zählt. Ob Sie den Text verstanden haben oder nicht, bleibt hier völlig aussen vor. Es zählt alleine der Kaufvertrag, den Sie unterschrieben haben.

Hier sei nocheinmal betont, dass der Notar keine beratende Funktion hat. Er wickelt eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien ab und achtet auf juristisch einwandfreie Abwicklung!

  1. frage:

ich habe dem notar gekündigt, ist es möglich? d.h. für den
zweiten teil, die definitive eintragung im grundbuch als
rechtmässiger besitzer der wohnung möchte ich einen anderen
notar haben. zu erwähnen ist, dass selbst im kaufvertrag
steht: „Alle vereinbarungen sind beurkundungspflichtig,
nebenabreden ausserhalb dieser urkunde können zur
unwirksamkeit des gesamten vertrages führen“. 2. frage: kann
ich mich mit der verkäuferin ausserhalb des kaufvertrages
schriftlich verständigen, ohne notar, d.h. die vertraglichen
bedingungen ändern und sie vorm gesezt gelten lassen?
herzlichen dank für deine mühe. pasqual

Zunächst ist der Vetrag bindend. Der Notar hat meist im Vertrag auch vereinbart, dass die gesamte Abwicklung über sein Büro geschehen muss.
Was wollen Sie mit einer „Kündigung“ des Notars bewirken?
Er wickelt die Angelegenheit ab, wie jeder andere Notar auch. Und das so, wie es im Vertrag vereinbart wurde.

  1. Man kann immer versuchen, sich mit dem Vertragspartner ausserhalb des Kaufvertrags zu einigen und einen anderen Weg zu gehen. Das liegt aber im Ermessen des Vertragspartners.

Der Fehler war, dass Sie einen Vertrag unterschrieben haben, den Sie nicht genau gelesen haben.
Man sollte bei dem teuersten Kauf seines Lebens mehr Sorgfalt an den Tag legen und eventuell einen (kostenpflichtigen) Fachmann nehmen, mit dem dann derartige Resultate nicht mehr vorkommen.

Viel Glück!
Und für die Leser: Wenn Sie sich in dieser Materie nicht sicher sind, holen Sie sich einen Fachmann an Ihre Seite! Dieses Geld ist gut angelegt!

Friedrich Pausch

Hallo,

das ist natürlich schlecht gelaufen. Aber dafür macht man ja eigentlich einen Notarvertrag, der Notar muss beide Seiten gleich behandeln und das „Geschäft“ so im Kaufvertrag verankern, wie es von beiden gewünscht wird.

Natürlich kannst du jetzt eine schriftliche Nebenabrede mit der Verkäuferin treffen, in der Sie auf die Zahlung der 2 % (Zinsen nehme ich an)als sogenannte Vorfälligkeit bei vorzeitiger Rückzahlung verzichtet. Rechtlich ist das aber voll schwammig, weil der Kaufvertrag im Zweifel zählt.

Sonst würden ja alle, schon wegen der Steuern, eine Kaufvertrag mit einem niedrigen Preis abschließen und dann einen weiteren Vertrag nebenbei machen.

Also rechtlich hast du wenig Chancen, es sei denn du fechtest den gesamten Vertrag an. Aber das dürfte hohe Kosten und keinen Erfolg bedeuten.

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liebe expertin, lieber experte, ich habe eine wohnung gekauft.
die hälfte haben wir als anzahlung bezahlt. unsere
vereinbarung mit der verkäuferin ist 2 % für die Restsumme bei
einer mtl. rate. unsere bedingung war, bei vorzeitigen
restzahlung, sollen die 2% auch wegfallen. der notar hat aber
im kaufvertrag festgelegt, dass die 2% auch bei einer frühere
restzahlung auszuzahlen sind. dies tun sogar die banken
nicht!!! ich fühle mich betrogen! (beim vorlesen des
kaufvertrages war ich so erschöpft, dass ich mich in die hände
des notars völlig gegeben habe, also unterschrieben) 1. frage:
ich habe dem notar gekündigt, ist es möglich? d.h. für den
zweiten teil, die definitive eintragung im grundbuch als
rechtmässiger besitzer der wohnung möchte ich einen anderen
notar haben. zu erwähnen ist, dass selbst im kaufvertrag
steht: „Alle vereinbarungen sind beurkundungspflichtig,
nebenabreden ausserhalb dieser urkunde können zur
unwirksamkeit des gesamten vertrages führen“. 2. frage: kann
ich mich mit der verkäuferin ausserhalb des kaufvertrages
schriftlich verständigen, ohne notar, d.h. die vertraglichen
bedingungen ändern und sie vorm gesezt gelten lassen?
herzlichen dank für deine mühe. pasqual