immobilienkauf notarleistungen
liebe expertin, lieber experte, ich habe eine wohnung gekauft.
die hälfte haben wir als anzahlung bezahlt. unsere
vereinbarung mit der verkäuferin ist 2 % für die Restsumme bei
einer mtl. rate. unsere bedingung war, bei vorzeitigen
restzahlung, sollen die 2% auch wegfallen. der notar hat aber
im kaufvertrag festgelegt, dass die 2% auch bei einer frühere
restzahlung auszuzahlen sind. dies tun sogar die banken
nicht!!! ich fühle mich betrogen! (beim vorlesen des
kaufvertrages war ich so erschöpft, dass ich mich in die hände
des notars völlig gegeben habe, also unterschrieben)
Der Kaufvertrag zählt. Ob Sie den Text verstanden haben oder nicht, bleibt hier völlig aussen vor. Es zählt alleine der Kaufvertrag, den Sie unterschrieben haben.
Hier sei nocheinmal betont, dass der Notar keine beratende Funktion hat. Er wickelt eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien ab und achtet auf juristisch einwandfreie Abwicklung!
- frage:
ich habe dem notar gekündigt, ist es möglich? d.h. für den
zweiten teil, die definitive eintragung im grundbuch als
rechtmässiger besitzer der wohnung möchte ich einen anderen
notar haben. zu erwähnen ist, dass selbst im kaufvertrag
steht: „Alle vereinbarungen sind beurkundungspflichtig,
nebenabreden ausserhalb dieser urkunde können zur
unwirksamkeit des gesamten vertrages führen“. 2. frage: kann
ich mich mit der verkäuferin ausserhalb des kaufvertrages
schriftlich verständigen, ohne notar, d.h. die vertraglichen
bedingungen ändern und sie vorm gesezt gelten lassen?
herzlichen dank für deine mühe. pasqual
Zunächst ist der Vetrag bindend. Der Notar hat meist im Vertrag auch vereinbart, dass die gesamte Abwicklung über sein Büro geschehen muss.
Was wollen Sie mit einer „Kündigung“ des Notars bewirken?
Er wickelt die Angelegenheit ab, wie jeder andere Notar auch. Und das so, wie es im Vertrag vereinbart wurde.
- Man kann immer versuchen, sich mit dem Vertragspartner ausserhalb des Kaufvertrags zu einigen und einen anderen Weg zu gehen. Das liegt aber im Ermessen des Vertragspartners.
Der Fehler war, dass Sie einen Vertrag unterschrieben haben, den Sie nicht genau gelesen haben.
Man sollte bei dem teuersten Kauf seines Lebens mehr Sorgfalt an den Tag legen und eventuell einen (kostenpflichtigen) Fachmann nehmen, mit dem dann derartige Resultate nicht mehr vorkommen.
Viel Glück!
Und für die Leser: Wenn Sie sich in dieser Materie nicht sicher sind, holen Sie sich einen Fachmann an Ihre Seite! Dieses Geld ist gut angelegt!
Friedrich Pausch