Immobilienkauf / Prüfung von Unterlagen

Hallo,

nehmen wir an, man möchte eine ETW in einer Wohnanlage (kein Neabau) erwerben - in einem anderen Bundesland allerdings.
Der Makler schlage vor, einen Vertragsentwurf erstellen zu lassen durch einen Notar
in diesem Bundesland.

Man selbst wird natürlich diesen Entwurf genau prüfen lassen -  durch einen Juristen ggf. mit Büro vor Ort oder mittels Internet-Dokumentenübermittlung (Jurist dann auswärts).

Welche Unterlagen sollte (bzw. darf) man sich (zunächst als normaler Interessent) vom Makler/Eigentümer in Vorfeld schicken lassen?

Ich habe die Stichworte gehört:

  • Teilungserklärung,
  • Hausordnung, 
  • Protokolle der letzten (3?) Eigentümerversammlungen.

Worauf sollte man bei diesen Unterlagen insbesondere achten?

Gibt es weitere, ggf. wichtige Unterlagen?

Ist es bei seriösen Verkäufer der Standard, diese anzufordern oder eher selten?

Für eventuelle Tipps bedanke ich mich ausdrücklich im Voraus.

Mike

Hallo,

ich würde sagen, alle drei Unterlagen sind wichtig, aber ganz wesentlich ist die Teilungserklärung.
Diese sollte man sorgfältig lesen, Unklarheiten unbedingt klären, da dort z.B. auch zukünftige Zahlungen für weiteren Ausbau festgelegt sein können, wenn es die Haussubstanz betrifft (z.B. Dachausbau).

Die Protokolle würde ich zumindest mal querlesen, man bekommt einen Eindruck, wie es zugeht, welche Probleme vorkommen oder latent bestehen. Nachbarn, die dort schon Wohnungen besitzen, sollte man auch nach ihren Eindrücken und Erfahrungen fragen, das bringt oft mehr, als viel lesen.

Die Hausordnung ist meist weniger wichtig, sollte aber bekannt sein.

Gruß, Paran

vielen Dank @ Paran

ich überlege mir Möglichkeiten, den Immobilienkauf (also mit Ziel Umzug/Einzug) zu beschleunigen und mir die gewünschte ETW möglichst zu sichern.

a) Sicherung der Ankaufsmöglichkeit der gewünschten Immobilie
Aus einem Weiterbildungsmodul aus privatem Interesse im Immobilienrecht (allerdings 15 Jahre her) habe ich noch etwas von „Reservierung“ in Erinnerung. Also man bezahlt bspw. dem Makler eine „Reservierungsgebühr“, wobei ich vermute, dass ein Verkäufer sich nicht daran halten müsste?

b) wie kann man den Einzug/Umzug, also die Übergabe beschleunigen:
Ich habe mir überlegt, dass man den Betrag auf einem Notaranderkonto hinterlegt, so
dass bereits beim Notartermin der Verkäufer sicher sein kann, dass der KP erbracht ist

Könnte man bereits nach diesem Notartermin direkt eine Übergabe der ETW vereinbaren?
Dagegen spräche m.E. doch nur
a) das (bei seriösen Verkäufern) zu vernachlässigende Risiko, dass die ETW vor Eintragung der AVM anderweitig verkauft wird?
oder
b) dass die Gemeinde vom Vorkaufsrecht Gebrauch macht?
Wobei ich vermute, dass ein Vor-Ort-Notar dies aufgrund seiner Kontakte zu Behörden das
im Vorfeld zumindest prinzipiell klären könnte?

Sehe ich diese Punkte richtig oder gäbe es weitere Möglichkeiten, einen Umzug/eine Übergabe zu beschleunigen?

Für Hinweise besten Dank im Voraus

Mike