Immobilienkauf reservierungsbestätigung

hallo,
ich habe vor 2 tagen nach einer wohnungsbesichtigung eine reservierungsbestätigung für 14 tage beim makler unterschrieben. dieser sagte mir, falls ich die wohnung nicht kaufe, müsste ich ihm 700 euro bezahlen. im gegenzug wäre die wohnung 14 tage lang für mich reserviert und weitere besichtigungstermine würden nicht stattfinden. der verkäufer war mit meinem kaufpreisangebot einverstanden. nun habe ich erfahren, dass der makler weiterhin besichtigungstermine während dieser zeit durchführt. wie sieht nun die rechtliche lage aus? müsste ich 700 euro zahlen, obwohl der makler sich nicht an seine vereinbarung gehalten hat? für antworten bedanke ich mich recht herzlich im vorraus,
gruss
andreas

Ja, er darf Sie nur nicht verkaufen. Bzw. was steht denn genau auf deiner Reservierungsbestätigung.

Das ist alles gängige Praxis.

Hallo - leider kann ich da nicht weiterhelfen, tut mir leid! Grüsse Liriel23

Hallo, willst du die Wohnung kaufen? Dann ist es eh egal, oder. Wenn nicht würde ich sagen Vertrag ist Vertrag. Hast du eine Kopie von der Reservierungsbestätigung? Was steht genau drin? Kannst du beweisen, gibt es Zeugen dafür das Kaufinteressenten die Wohnung besichtigt haben? Hoffe das hilft dir erstmal, sonst melden.

Viele Grüße

Hallo Andreas,

das ist Maklergeschwätz. Es muss nichts bezahlt werden!
Wenn Sie mit dem Eigentümer einig sind, so gehen Sie mit ihm zum Notar, beauftragen mit ihm zusammen den Kaufvertrag vorzubereiten, erledigen die anderen Formalitäten, Kaufpreisfinanzierung etc, und beurkunden Sie diesen Kauf.
Haben Sie bei diesem Makler eine Provisionsvereinbarung unterschrieben und haben Sie für diese „Reservierung“ etwas bezahlt?
Bin derzeit im Ausland und kann nur per Email anworten. Falls noch Fragen sind, kann ich Ihnen gerne noch kostenfreie Antworten geben. Dazu bitte ich Sie,mich direkt zu kontaktieren. In meinem Profil finden Sie meine Website und darin meine Emailadresse.

Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch

Hallo a.Stertzenbach, eine verbindliche Rechtsauskunft darf Ihnen nur ein Rechtsanwalt geben. Evtl. hilft auch die Verbraucherberatung. Rein persönlich bin ich der Ansicht, dass noch keine Maklerprovision angefallen ist, da Makler nur für einen Erfolg (Vermietung einer Wohnung, Kauf eines Grundstücks/Hauses) einen Vergütungsanspruch haben (§ 652 BGB). Ich wünsche Ihnen noch viel Erfolg! Arthur Köppel

Hallo,

da ich kein Jurist bin, hier nur meine Meinung bzw. persönlicher Rat. Ich gehe mal davon aus, dass all das was er Dir gesagt hat auch in dem Vertrag drin steht (lies am besten nochmal genau nach). Ich würde versuchen einen der Interessenten als Zeugen zu bekommen dafür dass er die Wohnung weiterhin anbietet (ggf. jemanden aus der Bekanntschaft als „Lockvogel“ hinschicken).

Dann ist klar, dass er den Vertrag gebrochen hat, und sein „Anspruch“ wird zumindest schwerer oder gar nicht durchsetzbar sein.

Falls du die Wohnung willst, und sie trotz Deiner Reservierung bereits an jemand anderen vergeben ist, hilft Dir das natürlich nicht weiter… aber dann hast Du vielleicht einen Schadenersatzanspruch an den Makler (???). Solltest Du sie haben wollen und sie ist noch da, hast Du ja kein Problem, und musst ja auch nicht die 700 an den Makler zahlen. Fragt sich, ob er dann seine komplette Provision verdient hat (die wie ich vermute auch noch anfällt???).

Solltest Du die Wohnung nicht mehr wollen, kann Dir sein Vorgehen vielleicht die 700 EUR sparen… in dem Fall wäre es ja sogar ganz günstig für Dich.

Grüße und viel Erfolg

Mondscheinkatze

habe noch keine wohnung über makler gekauft.das kann ich dir leider nicht sagen sorry.am besten beim anwalt ein beratungsgespräch vereinbaren.das bringt klarheit.lg.stefan

Sprechen Sie den Makler direkt darauf an.
Zur Not zahlen Sie hinterher die EUR 700,- einfach nicht.
Wenn Sie die Wohnung kaufen wollen, sollten Sie aber jetzt auch weitere Schritte einleiten:

  1. Gutachter einschalten?
  2. Finanzierung klären
  3. Notarvertrag aufsetzen lassen
  4. Notarvertrag unterschreiben

Viel Erfolg

MfG

Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de

Hallo Andreas,
solch eine Vereinbarung ist überhaupt nicht korrekt…Will der Verkäufer wirklich verkaufen? Warum wendest Du Dich nicht an den Verkäufer direkt. Er ist derjenige, der entscheidet und nicht der Makler. Dieser Makler arbeitet in meinen Augen nicht mit sauberen Methoden. Aber es kommt drauf an, was Du genau unterschrieben hast. Steht es drin, dass dann keine weiteren Besichtigungen mehr durchgeführt werden? Wenn ja hast Du Beweise? Steht es nicht drin, will der Makler entweder zusätzlich Geld verdienen? Aber wie gesagt, es kommt auf jedes Wort der Vereinbarung an…Ich würde mich an den RDM - Ring Deutscher Makler wenden und um Hilfe bitten, ansonsten musst Du einen Rechtsanwalt fragen. Aber ich würde die 14 Tage abwarten, wenn auch die in der Vereinbarung stehen…
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen…
Liebe Grüsse
Rosemarie

Hallo,

wenn in der Reservierungsvereinbarung klar steht, dass in dieser Zeit keine Besichtigungstermine durchgeführt werden dürfen, ist dies (sofern nachweisbar) ein klarer Verstoss, sofern dies in der Vereinbarung als klarer gegenwert hervor geht und nicht durch zusatzangaben ausgehebelt wird (sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, …). Hierzu müsste sich ein Fachanwalt die Vereinbarung durchlesen.
Sollten Sie nicht gekauft haben, würde ich in Ihrem Fall nicht zahlen. Erhalten Sie eine Rechnung lassen Sie kurz von einem Anwalt schreiben, dass aufgrund der weiter erfolgten Besichtigungen die Vereinbarung unwirksam ist… Meist kommt dann vom Makler nichts mehr, ausser er hat sich diese Vereinbarung speziell vom Anwalt erstellen lassen. Und Verdient eigentlich mehr mit diesen Reservierungen sein Geld als mit Verkäufen!?..

Sollte bei einem Kauf der Immobilie neben der Maklergebühr auch weiterhin die Reservierungskosten anfallen, wird der Makler diese Forderung gerichtlich nicht durchsetzen können. (Vergleichsfälle!)