Immobilienkauf - Rücktritt des Verkäufers

Hallo,

gibt es Regelungen zum Erwerb von Immobilien, bei denen der Verkäufer einem Verkauf zustimmt, die für den Notartermin notwendigen Unterlagen übermittelt, jedoch später (Grundlos) vom Verkauf zurücktritt (es bestand keinerlei Vorvertrag oder ähnliches)?

hi,

meines wissens nach gibt es keine „besonderen“ (juristischen) regelungen für solch einen fall - der leider allzu häufig vorkommt (auf beiden seiten!).

solange nichts notarielles besteht (vertrag oder vorvertrag), können beide seiten „tun und lassen“, was sie wollen.

man könnte sicherlich versuchen, auf dem zivilerechtlichen wege möglicherweise durch den rücktritt entstandene schäden ersetzt zu bekommen, die erfolgsaussichten sind aber zweifelhaft, zudem bedarf es einer sehr guten beweisgrundlage.

leider pech gehabt - beim nächsten mal passiert das nicht mehr…

saludos de borito, der exakt den gleichen fall hatte