Hallo kann mir jemand sagen wie sich eine Immobilie steuerlich auswirkt also wieviel man absetzen kann. Ich überlege mir ein Mehrfamilienhaus zu kaufen, altbau so bis 200000€ werde es dann wohl renovieren, meine Eltern eine Wohnung geben eine für mich und den rest sagen wir mal 2 wohnungen vermieten. Kennt jemand wieleicht noch einen guten Link wegen Immobilien + steuern.
Gruß und Kuss
Tim
Hi !
Du kannst alles was du da reinsteckst Steuerlich geltent machen. ( renovierung, …)
Wie das ausschaut mit deinen Eltern , … ?? Frag doch mal beim zuständigen Finanzamt nach, was du in deinem Fall geltent machen kannst.
Gutes Gelingen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo, ich lese immer und überall nur Steuern sparen …
Steuern sparen kann man nur, wenn man auch so viel verdient, daß sich Verluste, z. B. durch eine Immobilie auch auch entsprechend auswirken.
Denn es gibt ja nicht den Betrag X den ich hineinstecke auch genau so wieder vom Finanzamt zurück. Beim Kauf einer Immobilie sollte der Blick immer hin zur Rendite gehen. Wie hoch ist die Rendite, die ich erwirtschaften kann. Die evtl. eingesparten Steuern sind dann noch ein hübsches Bonbon obendrauf. Und wenn es es eine hübsche Rendite geben soll, dann sollte ich nach Möglichkeit nicht selber einziehen und die Eltern am besten auch nicht, es sei denn, sie zahlen auch eine angemessene Miete.
So, das nur mal vorab. (Habe mich jetzt wahrscheinlich schon völlig unbeliebt gemacht :o) )
Ein Vermieter sollte sich grundsätzlich darüber im Klaren sein, daß alles, was er selber macht (Arbeitsleistung in Stunden ) sich grundsätzlich nicht steuerlich geltend machen lässt. D.h. ich kann nur ansetzen, worüber ich auch eine Rechnung einer Firma habe. Beim Material ist das etwas anderes. Allerdings muß man beim Material und den Handwerksleistungen auch darauf achten was letztendlich zum Erhaltungsaufwand zählt, und was vom Finanzamt zu den Anschaffungskosten gerechnet wird. Das eine fließt in die AfA (Abschreibung für Abnutzung) ein, das andere läßt sich im betreffenden Jahr steuerlich voll geltend machen.
Wenn eine von vier Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird veringert sich auch die AfA um 25 %, ebenso verhält es sich mit den Kosten die ich für Erhaltungsaufwand geltend machen kann, es sei denn ich renoviere und repariere nur an den drei anderen Wohnungen und kann das auch glaubhaft machen. Wenn die Eltern in der zweiten Wohnung leben wollen oder sollen, dann verhält es sich steuerlich ebenso, wie mit der eigengenutzten Wohnung, es sei denn, sie zahlen mindestens 55 % der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Weiter bedenken sollte man natürlich auch, dass das Finanzamt natürlich auch etwas von den eingenommenen Mieten haben möchte. Soll heißen, die Gesamt-Einnahmen erhöhen sich und dementsprechend auch die Summe, die der Vermieter ans Finanzamt abführen muß. Es will also wohl durchdacht sein, wieviel Steuern man zur Zeit zahlt, wie teuer das Haus sein soll, wieviele Wohnungen vermietet werden, was man an Geld in das Objekt reinsteckt und wofür.
Wenn das alles auf dem Papier steht, und trotz Mieteinnahmen und Reparaturen man letztlich unter dem Strich weniger Steuern zahlt als ohne das Haus zu besitzen und auch trotz der verursachten Kosten netto mehr Geld übrig bleibt, dann sollte man es sich überlegen zu kaufen.
Ich empfehle in diesem Zusammenhang einmal die entsprechenden Steuerparagraphen im Einkommensteuergesetz gründlichst zu studieren. Im wesentlichen § 21, § 7, § 9 .
Alles gute, Frank
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ist schon ein bißchen komplizierter. Prinzipiell kannst du den vermieteten(!) Teil vom Gebäudewert (Kaufpreis-Grundstück) mit 2% abschreiben. Afa
Wenn der Renovierungsanteil insgesamt zu groß wird, 15% übersteigt (innerhalb der ersten 3 Jahre.) werden die Renovierungsaufwendungen den Erwerbskosten zugerechnet und du kannst sie nur jährlich mit 2% abschreiben.
Renovierungskosten sind natürlich nur dann absetzbar, wenn sie für die vermieteten Wohnungen anfallen - der Teppichboden für die eigene Wohnung bleibt sicherlich außen vor.
Aufwendungen, die nicht einer Wohnung zuzuordnen sind, können mit dem vermieteten Anteil abgesetzt werden.
Damit die Aufwände für die Wohnung deiner Eltern absetzbar sind, muss mit ihnen ein Mietvertrag gemacht werden. (ich habe in Erinnerung: die Hälfte der ortsüblichen Miete muss mindestens vereinbart werden.)
„…Demnach gelten Mietverträge unter Angehörigen steuerlich nur dann, wenn sie nach bürgerlich-rechtlichen Kriterien geschlossen wurden und den unter Fremden üblichen Umständen entsprechen.“
Die Einnahmen sind dann natürlich auch zu versteuern!
Bei Erwerb eines Mietshauses und größeren Sanierungskosten ist ein Besuch bei einem Steuerberater zu empfehlen.
Gruß n.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]