Hat jemand ne Ahnung welche Auswirkungen es steuerlich hat wenn bei einem Verheirateten Ehepaar (Zusammenveranlagung) nur einer eine Immobilie erwirbt? Sprich die erzielten GEwinne und Verlust nur einem zuzuschreiben sind? Werden doch bei Zusammenveranlagung dann in der Steuer zwar nur einem zugeordnet aber durch die Gesamtversteuerung doch wieder als Gesamteinkommen gezählt oder? Oder hats da noch einen Haken? Z.B. wie siehts aus mit Verrechnung Gewinne+Verluste anderer Einkunftsarten? Ist dies dann nur noch diesem einem Immobilienbesitzer möglich?
Also sprich beide Ehepartner haben Immobilie und machen hier -5000€ Verlust, also jeder 2500€. Jetzt wird eine neue erworben die 1000€ Gewinn bringt aber nur einem gehört. Ist die Einkommensteuer dann unterschiedlich, als wenn beiden die Immmo mit 1000€ Gewinn gehören würde?
Da hat mein Wissen leider echt grenzen.
Hallo,
Das hängt nicht nur alleine von den Immobilien ab,sondern auch von ihrem Bruttogehalt.
z.B. Sie sind Vollzeitbeschäftigt,ihr Partner/in nur Teilzeit oder 400.-€ Basis,somit kann der Steuerberater bei ihnen mehr absetzen als beim Partner.60/40% oder 70/30%.Ein guter Steuerberater klärt Sie darüber auf wie man es am besten verrechnen kann,dazu müssen Sie nur ihr Ja-Wort geben.Ihre Zinsen werden auch noch dazugezählt. Am Ende wird zwar wieder alles zusammengezählt,aber man kommt günstiger weg oder bekommt sogar Steuer zurück.
Privat kennt man die ganzen Tricks nicht was man noch alles absetzen kann,wie z.B. Fahrten zu ihren Immobilien wegen Reparaturen,Neuvermietung, Eigentümerversammlungen usw. Auch wenn ein Steuerberater Geld kostet es zahlt sich aus!
Gruß
monika61
Hallo Mobilworld, leider habe ich steuerrechtlich keine Ahnung, nehme aber an, dass bei Zusammenveranlagung es letztendlich bei der errechneten Gesamtsumme egal ist, wer im einzelnen die Gewinne bzw. Verluste hatte. Hoffentlich haben Sie anderweitig mehr Glück. Gruß Arthur
Hallo,
zunächst wir steuerlich jede Immobilie für sich betrachtet und dem eigentümer oder den jeweiligen Eigentümer als Gewinn oder Verlust zugerechnet. Am Schluss werden alle Einkunftsarten pro Steuerpflichtigen zusammen gerechnet und anschließend zur Gesamzveranlagung addiert. Diese Gesamtsumme wird erst versteuert.
MfG
Kley
Das habe ich verstanden aber dann würde es ja keinen Unterschied machen bei Zusammenveranlagung, denn dann bleiben die Endsummen zu versteuerndes Einkommen Zusammenveranlagung ja gleich. Wäre dann wohl nur ein Thema wenn der Staat irgendwann die Verrechnung von Verlusten aus V+V mit nichtselbständigen Einkünften nicht mehr zulassen würde. Dann würd sichs wohl auswirken, wenn ich das nun alles richtig weiterdenke.
Hallo,
ja, oder wenn es um Privat- oder Betriebsvermögen geht.
MfG
Kley
hallo, da hab ich leider gar keine ahnung!!
Hallo,
meines Wissens nach werden die Einkommen immer für jeden Ehepartner einzeln berechnet und am Ende summiert. Vor dieser Summe wird dann die Steuer berechnet. Im Zweifel den Steuerberater fragen.
Vg
Hallo,
die Einkünfte aus einer vermieteten Immobilie sind dem wirtschaftlichen Eigentümer (= idR zivilr.) zuzurechnen. Wenn Sie eine Zusammenveranlagung wählen, wirkt sich das steuerlich auf beide aus. Verrechnungen sind idR unbegrenzt möglich
Hallo und guten Abend,
sorry, bei mir auch ende…
Habe selbst div Immo’s und werde gemeinsam mit meiner Frau veranlagt - Gütertrennung, alle Immo’s mir, meine Frau in Ausbildung…
Weitere Auswirkungen getrennt/gemeinsam Veranlagt - leider keine Ahnung…
Gutes Gelingen…
MfG
A.Schüler
Bei Zusammenveranlagung werden alle Einkünfte und Kosten gegeneinander gerechnet.
Sie können aber eine getrennte Veranlagung beantragen.
In den meisten Fällen ist dies zum Nachteil
mfg. maluzo