Immobilienkauf Verkäufer erhielt Geld zu Spät !

Folgende Annahme ,

Im April 2005 kaufte Familie X ein Haus.
Der Kaufvertrag wurde fristgerecht unterschrieben und sämtliche Unterlagen wurden fristgerecht abgegeben.
Nun folgendes Problem:

Der Verkäufer erhielt sein Geld erst 20 Tage später. Die Familie hat währendessen immer wieder bei der Bank und dem Notar nachgefragt. Beide wälzen die Schuld von sich ab.

Seither kommt der Verkäufer wöchentlich bei Familie X vorbei und verlangt seine Zinsen ( fast 900 € ) . Er meint das die Familie X als Vertragspartner schauen muß wie er an sein Geld kommt.

Nun die Frage:

  • Bei Notar und Bank werden SIe nur vertöstet. Was sollten Sie tun ?
  • Sollten Sie einen Anwalt einschalten ?
  • Müssen Sie als Vertragspartner danach schauen ?

Hi,

Der Verkäufer erhielt sein Geld erst 20 Tage später. Die
Familie hat währendessen immer wieder bei der Bank und dem
Notar nachgefragt. Beide wälzen die Schuld von sich ab.

tja, das hilft nicht wirklich weiter. Wurden alle Überweisungen rechtzeitig angewiesen? Wurde die Erklärung, daß das Bauwerk fertiggestellt und übergeben worden ist, rechtzeitig an den Notar geschickt?

Gruß,
Christian

Hi,

Der Verkäufer erhielt sein Geld erst 20 Tage später. Die
Familie hat währendessen immer wieder bei der Bank und dem
Notar nachgefragt. Beide wälzen die Schuld von sich ab.

tja, das hilft nicht wirklich weiter. Wurden alle
Überweisungen rechtzeitig angewiesen? Wurde die Erklärung, daß
das Bauwerk fertiggestellt und übergeben worden ist,
rechtzeitig an den Notar geschickt?

Also zur besseren Verständis:

  • Es wurde ein bestehendes Haus gekauft. ( leerstehend )

  • Es wurden alle Überweisungen pünktlich angewiesen

Von der Bank erhielt die Familie die Auskunft das Sie nicht zahlen konnte weil die Grundschuldeintragung vom Notar nicht vorlag.

Der Notar selber weist jegliche Schuld von sich ab.

Nun die Frage:

Muss sich Familie X darum kümmern oder ist das die Sache des Verkäufers ?

Also zur besseren Verständis:

  • Es wurde ein bestehendes Haus gekauft. ( leerstehend )

  • Es wurden alle Überweisungen pünktlich angewiesen

Von der Bank erhielt die Familie die Auskunft das Sie nicht
zahlen konnte weil die Grundschuldeintragung vom Notar nicht
vorlag.

Der Notar selber weist jegliche Schuld von sich ab.

Nun die Frage:

Muss sich Familie X darum kümmern oder ist das die Sache des
Verkäufers ?

Hallo,

gleich vorweg, ich bin kein Jurist - kenne also nur die Grundzüge.

Familie X muss sich darum kümmern, denn der Verkäufer kann seinen Zinsanspruch wahrscheinlich nur bei Familie X geltend machen, denn mit den anderen zwei beteiligten (Bank, Notar) hat er keine Vertragsbeziehung.

Beispiel:
Es stellt sich heraus, dass die Bank schuld an der Verzögerung ist und so die 900 € Zinsschaden ersetzen müsste.
Geht V nun zur Bank un verlangt die 900 € Zinsen, würde die Bank berechtigterweise eine Zahlung erst einmal verweigern, denn V hatte keinerlei abmachung mit der Bank, dass die ihm pünktlich ??? € zu überweisen hätte.
Aber V hatte einen Vertrag mit Familie X, dass die ihm pünktlich das Geld zu überweisen hatte. Er wendet sich also an Familie X.
Diese muss ihm soweit der Anspruch berechtigt ist diesen Zinsschaden ersetzen.
Dann kann sich Familie X an die Bank wenden, denn diese hat im Gegensatz zu V eine Vertragsbeziehung mit der Bank (Kontoführungsvertrag, Darlehensvertrag …) und wiederum den Ersatz des Schadens verlangen.

Familie X kann also V nicht einfach an den verweisen, der den Schaden verursacht hat, sondern muss erst einmal gegenüber X für den Schaden einstehen und kann dann wiederum vom Verursacher Schadensersatz verlangen.

Grüße
Chris

Hallo,
ohne Eintragung der Grundschuld bekommt man das Geld von seiner Bank nicht auch wenn es angefordert wurde (siehe Darlehnsvertrag mit der Bank). Die Bank sichert sich durch den Grundschuleintrag ersten Ranges ab. Also ist der Käufer in der Schuld, denn er unterschreibt ja den Kaufvertrag mit dem Verkäufer in welchem ja sicher geregelt ist, wann der Verkäufer sein Geld erhält. Den Verkäufer des Hauses interessiert ja nicht, woher man selbst das Geld für die Immobilie beschafft. Ich bezweifle, daß man den Notar dafür verantwortlich machen kann. Da muß man eben dran bleiben und den Notar fragen, wann denn die Grundschuldeintragung erfolgt und die Bank fragen, ob sie schon eine Eintragung erhalten hat, bevor man eine Auszahlung veranlassen möchte. Wenn man nicht termingerecht bezahlt oder bezahlen kann, stehen nunmal dem Verkäufer die vertraglich vereinbarten Verzugszinsen vom KÄUFER zu.
Gruß Gerd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]