Immobilienkauf von Insolvenzverwaltern

Hallo!
Wir könnten ein nettes Häuschen kaufen, aber folgendes Problem:
Die Besitzer sind geschieden, inzwischen beide in Privatinsolvenz. Einer von beiden wird über einen Vormund vertreten.
In den Abt. II und III sind mehrere Gläubiger eingetragen, auch Behörden.
Folgender Passus macht mir Kopfzerbrechen:

„Sollten die Gläubiger für die Erteilung der Löschungsbewilligungen einen Ablösebetrag forden, der höher als der vereinbarte Kaufpreis ist, ist der Verkäufer verpflichtet, den Differenzbetrag zu zahlen.“

schön, aber:

„Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Aufforderung durch den Notar nach, ist der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle des Rücktritts trägt der Verkäufer sämtliche Notar- und Gerichtskosten, auch die Rückabwicklung des Vetrages.“

und

„Soweit der Käufer den Grundbesitz bereits in Besitz genommen oder Veränderungen am Grundbesitz vorgenommen hat, sind Wertminderungen von dem Käufer auszugleichen.“

Wielange dauern üblicherweise die Löschungen?
Wie lange darf man nicht mit Renovierungen beginnen, ohne Angst zu haben das noch jemand Forderungen stellt? Die jetzigen Besitzer sind ja insolvent und können nichts zahlen.

Hallo!
Wir könnten ein nettes Häuschen kaufen, aber folgendes
Problem:
Die Besitzer sind geschieden, inzwischen beide in
Privatinsolvenz. Einer von beiden wird über einen Vormund
vertreten.
In den Abt. II und III sind mehrere Gläubiger eingetragen,
auch Behörden.
Folgender Passus macht mir Kopfzerbrechen:

„Sollten die Gläubiger für die Erteilung der
Löschungsbewilligungen einen Ablösebetrag forden, der höher
als der vereinbarte Kaufpreis ist, ist der Verkäufer
verpflichtet, den Differenzbetrag zu zahlen.“

schön, aber:

„Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht innerhalb von
vierzehn Tagen nach Aufforderung durch den Notar nach, ist der
Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle des
Rücktritts trägt der Verkäufer sämtliche Notar- und
Gerichtskosten, auch die Rückabwicklung des Vetrages.“

und

„Soweit der Käufer den Grundbesitz bereits in Besitz genommen
oder Veränderungen am Grundbesitz vorgenommen hat, sind
Wertminderungen von dem Käufer auszugleichen.“

Wielange dauern üblicherweise die Löschungen?

Es geht hier doch nicht um Löschungen, sondern erst einmal um Löschungsbewilligungen dem Notar gegenüber.
Das geht bei Banken ruck zuck - in problemlosen Fällen in ein zwei Wochen. Bei Behörden weiß ich nicht.

Wie lange darf man nicht mit Renovierungen beginnen, ohne
Angst zu haben das noch jemand Forderungen stellt?

Bis der Notar meldet,dass er alle Löschungsbewilligungen bekommen hat und der Kaufpreis ausreichend ist.

Gruß n.