In der Abteilung III meines Kaufvertrags über den Kauf einer Eigentumswohnung ist eine sehr hohe Grundschuld des Verkäufers eingetragen (weit über Verkaufspreis der Immobilie)
Werde ich von dieser Grundschuld befreit oder geht diese an mich über?
Habe bereits eine Antwort erhalten. Vielleicht hat hier aber jemand eine detaillierte Rechtskenntnis.
Vielen Dank
Peter
Hallo Peter,
bitte im Kaufvertrag nachlesen. Es müsste dort stehen, dass die Löschung des Rechtes Abt. III Nr. ? beantragt wird, bzw müsste geschrieben sein, dass das Recht nicht übernommen wird. Außer es ist ausdrücklich aufgeführt, dass der Käufer das Recht übernimmt. Falls das der Fall wäre, müsste auch die Bank dem Kaufvertrag zustimmen. Also eigentlich müsste der Notar dann auch darüber aufgeklärt haben.
Also wie gesagt, einfach mal nachlesen im Kaufvertrag. Es muss im Kaufvertrag ausdrücklich stehen, ob die Grundschuld übernommen wird oder gelöscht wird. Das Grundbuchamt wird Sie auch nicht als neuen Eigentümer eintragen, wenn die Löschungsunterlagen dem Grundbuchamt nicht vorliegen (wenn die Löschung der Grundschuld im Kaufvertrag beantragt ist). Auch wird das Grundbuchamt nicht vollziehen, wenn keine ausdrückliche Aussage im Kaufvertrag steht, ob die Grundschuld übernommen oder gelöscht wird.
Ich hoffe weitergeholfen zu haben.
Grüße
Melanie
Hallo,
das hängt von Ihrem Kaufvertrag ab. Im Normalfall ist dort geregelt, dass Sie das Grundstück (bzw. die ETW) frei von Eintragungen in Abt. III erwerben. Sollten dort Eintragungen sein, muss im Kaufvertrag geregelt sein, was damit passiert. Vielleicht kann der Verkäufer die Grundschuld mit anderen Finanzmitteln ablösen. Um sich jetzt die günstigen Zinsen zu sichern (und nicht die eingetragenen zu übernehmen) empfiehlt es sich, die ETW lastenfrei zu erwerben.