Immobilienkaufvertrag

Ich habe mein Haus verkauft und die Käufer haben einen Restbetrag von 5.000,- € noch nicht bezahlt. Sie sind bereits ins Haus eingezogen und ich habe keine Möglichkeit des Zutritts mehr. Da noch Einrichtungsgegenstände von mir drin sind habe ich auch keine Möglichkeit mehr diese herauszuholen, da mir der Zutritt verweigert wird.

Klassischer Fall von selber schuld. Immobilien übergibt man erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises. Zu diesem Zeitpunkt hat man natürlich auch alle nicht mitverkauften Einrichtungsgegenstände bereits geräumt.

Aber der Rechtsweg steht ja offen. Ein Anwalt wird nach Einsicht in sämtliche relevanten Dokumente gern die Erfolgschancen darlegen. Und wer hätte das gedacht: Der Immobilienkaufvertrag gehört tatsächlich dazu.

Ich habe mein Haus verkauft und die Käufer haben einen
Restbetrag von 5.000,- € noch nicht bezahlt.

Die Geschichte ist schon recht sonderbar.

Sie sind bereits
ins Haus eingezogen und ich habe keine Möglichkeit des
Zutritts mehr.

Was wurde denn notariell beschlossen ?
Die Grundbuchübertragung erfolgt doch normalerweise erst,
wenn der vollständige Kaufpreis bezahlt ist.
Und wieso wurde dem Käufer schon die Schlüssel übergeben ?

Was ist daran „sonderbar“? Und wo steht, dass die Grundbuchübertragung schon erfolgt sei? Und was hat die Nutzung des Objekts mit dem Grundbucheintrag zu tun?

Das einzige was hier helfen kann, ist ein Gespräch mit dem Notar. Er hat das Detailwissen, um erfolgversprechende Maßnahmen erkennen und raten zu können. Wenn da nichts rauskommt hilft nur der (kostenpflichtige) Weg zum Anwalt. Ob hier eine bestehende Rechtsschutzversicherung einspringt ist in den Versicherugsunterlagen nachzulesen.

vnA

Und wo steht, dass die
Grundbuchübertragung schon erfolgt sei? Und was hat die
Nutzung des Objekts mit dem Grundbucheintrag zu tun?

Völlig richtig - daher ja meine Fragen.

Normalerweise sollte man bei solch einer Frage schon etwas mehr über den kompletten Ablauf schreiben.

Ob
hier eine bestehende Rechtsschutzversicherung einspringt ist
in den Versicherugsunterlagen nachzulesen.

Vermutlich nicht, denn solche Rechtsstreitigkeiten sind (fast) bei allen
Rechtsschutzversicherer ausgeschlossen.

vnA

Merger

Völlig richtig - daher ja meine Fragen.

Das ist dein grundsätzliches Problem. Du stellst immer wieder Fragen und machst Bemerkungen, die für die jeweiligen Fallschilderungen völlig ohne Belang sind. Ich fuckel dir deine erste Antwort jetzt gern mal im Detail auseinander:

  • Ob du die Geschichte sonderbar findest, ist irrelevant.

  • Was notariell beschlossen wurde, steht im Vertrag. Dass es dabei im Einzelfall auf jedes Wort ankommt, sollten sogar Angehörige deiner Kaste wissen. Und die einzig richtigen Hinweise wurden dazu schon gegeben: Zuerst den Notar befragen und wenn der keine erschöpfende Auskunft geben kann oder will: Ab zum Fachanwalt.

  • Dein Hinweis auf „Grundbuchübertragung“ ist irrelevant.

  • Dene Frage nach der Schlüsselübergabe ist irrelevant.

Und jetzt bist du dran: Was bleibt von deiner Geisterstunden-Antwort an inhaltlicher Substanz übrig? Richtig, nichts.

Normalerweise sollte man bei solch einer Frage schon etwas
mehr über den kompletten Ablauf schreiben.

Auch hier: Irrelevant. Der Mann kann hier jetzt ein mehrbändiges Romanwerk schreiben, die weiterhin richtige Antwort lautet: Relevante Dokumente vom Notar erläutern oder vom eigenen Anwalt prüfen lassen.

Vermutlich nicht, denn solche Rechtsstreitigkeiten sind (fast)
bei allen Rechtsschutzversicherer ausgeschlossen.

Bei deinem Verein vielleicht. Bei anderen nicht. Aber auch das wieder eine Null-„Information“ von dir, die für den Fragesteller an dieser Stelle ohne jede Bedeutung ist.

Geht diese Art dener Fachberatung jetzt wieder den ganzen Tag so weiter? Mach doch mal Pause und such dir deine Neukunden im richtigen Leben.

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Wenn du (merger) jetzt auf die Idee kommen solltest, ich hätte ein Zweit-Nick angemeldet, muss ich dich enttäuschen.
Eines der Sternchen ist allerdings von mir.

vnA

Erfreulich, wenn viele paul2004 helfen möchten. Nur: Zu Recht wurde schon geschrieben, dass der Fragende zu wenig Info für eine gebräuchliche Antwort gegeben hat. Es verwundert schon, dass der Fragende immer noch schweigt -also nichts zur Aufklärung tut. Wenn man sich in diesem speziellen Geschäft auskennt, hat man schnell ein Gefühl dafür, wo was im Argen liegt oder wo aus Unerfahrenheit oder Gleichgültigkeit Sand in´s Getriebe geraten ist.

Hier war sofort auffällig, daß Verkäufersachen nicht mehr erreichbar sind, obwohl der Restkaufpreis noch nicht bezahlt war. Der Fragende paul2004 wird sicher sofort wissen, wo der Knackpunkt liegt und sich selbst die Antwort geben können. Vorausgesetzt, er kennt noch den Kaufvertragstext und die mündlichen Abmachungen…

Hallo vnA,

ein wenig mehr Menschenkenntnis habe ich schon.
Ich käme nie auf die Idee, dich für einen Troll zu halten.

Allerdings könnte ich mir eher so einen ehemaligen abgemeldeten vorstellen,
der ständig die Nick-Namen wechselt.

Wenn du (merger) jetzt auf die Idee kommen solltest, ich hätte
ein Zweit-Nick angemeldet, muss ich dich enttäuschen.
Eines der Sternchen ist allerdings von mir.

Hm… warum nicht… ich werde ihm wohl auch ein Sternchen geben.
Denn er hat mich heute mal richtig zum Lachen gebracht.

vnA

Gruß Merger

Denn er hat mich heute mal richtig zum Lachen gebracht.

Und nicht nur heute. Da wirst du in der nächsten Zeit aus dem Kichern kaum noch rauskommen.

Würde dich gerne zur Gründung einladen !
Aber dazu bist Du sicherlich zu feige,
uns deine Anschrift mitzuteilen.

Gruß Merger

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Hallo,
wie soll Dir hier einer dazu was „raten“? Dazu müsste man Details zum Besitzübergang, zur Zahlung und zur Räumung kennen.

Normalerweise (und das heisst nicht, dass man es nicht auch anders regeln kann…) gibts vor Zahlung kein Besitz am Haus und normalerweise wird das Haus geräumt übergeben.

„Normalerweise“ hat man auch einen Anspruch auf Vertragserfüllung und kann die Kaufpreiszahlung zwangsvollstrecken oder - danach - vom Kauf zurücktreten.

Ebenso ist „normalerweise“ wegen der unvollständigen Zahlung auch die Eigentumsübertragung nicht vollzogen, was je nach Finanzierung - wenn auch erst nach ein paar Monaten - ausgesprochen teuer für den Käufer werden könnte.

Wie man hier den Anspruch auf vollständige Kaufpreiszahlung am besten durchsetzt, sollte man den Notar fragen (der hat den Kaufvertrag ja schließlich normalerweise abgefasst).

Wie man an seine Sachen kommt, steht auf einem anderen Blatt… wenn Du nicht geräumt übergeben hast, was sind dann die Sachen im Haus? Sperrmüll? :wink:

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

Ich habe mein Haus verkauft und die Käufer haben einen
Restbetrag von 5.000,- € noch nicht bezahlt. Sie sind bereits
ins Haus eingezogen und ich habe keine Möglichkeit des
Zutritts mehr.

na dann nimm doch mal den Kaufvertrag zur Hand und lies was da steht!

Die Kaufpreiszahlung bzw. Verzug ist sofort vollstreckbar, dies ergibt sich aus der Kaufurkunde, d. h. wenn er nicht zahlt, dann kann sofort ein Gerichtsvollzieher die restliche Summe eintreiben inklusive der Verzugszinsen!

Da noch Einrichtungsgegenstände von mir drin
sind habe ich auch keine Möglichkeit mehr diese herauszuholen,
da mir der Zutritt verweigert wird.

Da man nicht weis was genau im Kaufvertrag vereinbart wurde in Bezug auf die Einrichtungsgegenstände kann man hierauf auch keine Antwort geben.

Möglichkeit auf Herausgabe der Gegenstände zu klagen.

Es ist immer wieder erfrischend wie so mancher Fragende aus seiner Suppe von Buchstaben und spärlichsten Informationen eine Antwort erwartet.

Gruß

BHShuber

vielen vielen Dank für alle Antworten, da ich wirklich selber nicht mehr weiter weiß. Ich habe schon überlegt, daß ich mir einen Grundbuchauszug hole, wo ich noch als Eigentümer drin stehe und dann zur Polizei gehe und Anzeige erstatte.
Sie sind in das Haus eingezogen ohne mein Wissen, bzw es wurde nie eine Schlüßelübergabe gemacht !!!

Und wie kamen sie ohne Schlüssel in das Haus?

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Guten Morgen, ich darf davon ausgehen, dass sich der Käufer wegen des Kaufpreises in der Notarurkunde (Kaufvertrag) der Zwangsvollstreckung in sein persönliches Vermögen unterworfen hat. Und strecken Sie und Sie erhalten Ihr Geld. Wegen den Gegenständen, die Sie im Haus haben, haben Sie ein Herausgabeanspruch. Wenn die (nach ausdrücklicher Aufforderung mit Fristsetzung) die Gegenstände nicht herausgeben, müssen Sie klagen. Wenn Ihr Notar clever gewesen ist, so hätte er vielleicht sogar die Zwangsvollstreckungsklausel auf weitere Ansprüche erweitert. Dann würde sich eine Klage erübrigen. Viel Glück.

Ich habe schon überlegt, daß ich mir einen Grundbuchauszug hole, wo ich noch als
Eigentümer drin stehe

Üblicherweise hat ein Eigentümer sowas jederzeit in seinen Unterlagen parat, aber gut. Doppelt hält bekanntlich besser.

Sie sind in das Haus eingezogen ohne mein Wissen, bzw es wurde
nie eine Schlüßelübergabe gemacht !!!

Herrlich. Steht das Haus irgenwo in den Wäldern am Yukon? Auf die Art werde ich in Zukunft auch wieder meine Claims abstecken.

Sie haben das Schloß aufgebohrt und die Schlößer ausgetauscht !!!