Hallo zusammen, ich hoffe das ich im richtigen Brett bin:
Folgendes,
Person A kauft von Person B ein Haus, alles läuft problemlos, Schlüsselübergabe ist Mitte Mai. Nun steht im KV das das Haus geräumt ist, wobei im Haus noch alte Teppiche, Stühle und Krimskrams, im Gartenhäuschen diverse Gartengeräte und Krimskrams stehen. Person A wurde einige Male von Person B vor KV-unterschrift und nach KV-unterschrift ins Haus gelassen ,zwecks Maße nehmen.Person A war damit einverstanden, das er für die Resträumung von Teppichen und anderen Dingen zuständig ist und er somit die noch gut nutzbaren anderen Gegenstände behält.Nun ist Person A aufgefallen, das Person B wohl einige noch gute Sachen, wie Gartengeräte, Lampen ect. rausnimmt. Ist das rechtens? Darf Person B dieses nach Unterschrift unter dem notariell KV in dem ja steht, Haus wäre geräumt? Darf Person B wirklich nur noch den „Müll“ stehenlassen? Zwingen den Rest auch noch zu räumen kann Person A wohl die Person B nicht, aber kann Person A verlangen, das die Gegenstände die nach Unterschreiben des Kv noch im Haus waren, zurückgebracht werden (Person A hat Familienmitglieder als Zeugen über diverse Gegenstände) oder hat Person A nun einfach Pech gehabt?
Vielen Dank für eine Antwort
Verena