Hallo Allerseits,
es geht um einen Immobilienkredit, der länger als 10 Jähre läuft. Gemäß § 489 BGB kann der Kredit nach 10 Jahren und 6 Monaten Kündigungsfrist gekündigt werden.
Wie sieht das in der Praxis aus? Was gibt es dabei zu beachten?
Wird nur der eigentliche Restschuldbetrag zurückgezahlt oder kommt noch etwas dazu?
Gruß
Carlos
Hallo Carlos,
es geht um einen Immobilienkredit, der länger als 10 Jähre
läuft. Gemäß § 489 BGB kann der Kredit nach 10 Jahren und 6
Monaten Kündigungsfrist gekündigt werden.
Wie sieht das in der Praxis aus? Was gibt es dabei zu
beachten?
Wird nur der eigentliche Restschuldbetrag zurückgezahlt oder
kommt noch etwas dazu?
adem ausstehenden Darlehensbetrag und den bis dahin aufgelaufenen Zinsen ist nichts zu bezahlen. Das genannte dann aber auch bitte in einer Summe zum Zeitpunkt der Fälligkeit.
Gruß,
Christian
Herzlichen Dank Christian,
adem ausstehenden Darlehensbetrag und den bis dahin
aufgelaufenen Zinsen ist nichts zu bezahlen. Das genannte dann
aber auch bitte in einer Summe zum Zeitpunkt der Fälligkeit.
Das würde heißen, dass es sinnvoll ist einen Kredit zu kündigen, wenn man das Geld flüssig machen kann. Gibt es irgendwelchen besonderen Nachteile, z.B. ein böser Schufaeintrag, weil man der Bank Zinseinkünfte vermasselt?
Gruß
Carlos
Hallo nochmal,
Das würde heißen, dass es sinnvoll ist einen Kredit zu
kündigen, wenn man das Geld flüssig machen kann.
zumindest dann, wenn man nicht höhere Erträge erzielen kann als die Zinsen ausmachen.
Gibt es
irgendwelchen besonderen Nachteile, z.B. ein böser
Schufaeintrag, weil man der Bank Zinseinkünfte vermasselt?
Keinesfalls.
Gruß,
Christian
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