Der Sohn des Nachbarn soll für diesen Nachbarn ein Haus im Internet anbieten, da dieser davon keine Ahnung hat, nun hat der Nachbar gesagt, dass er wenn er das Haus verkaufen sollte und der Käufer durch des sohnes Anzeige darauf aufmerksam wurde, etwas Geld erhalten soll. Kann der Sohn das Geld dann einfach so annehmen oder gibt es dort Probleme mit dem Finanzamt? Macht er sich vielleicht sogar strafbar?
Der Gelegenheitsmakler ist nicht gewerblich tätig,
braucht demnach keine ERlaubnis gem § 34 c Gewebeordnung,
unterliegt nicht der Makler- und Bauträgerverordnung,
ist aber prüfungspflichtig.
u.a. hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Vermittlungsprovisio…
Hi,
ich sehe hier kein Problem.
Wenn es nur darum geht die Anzeige zu schalten, sodaß sich ein Interessent direkt beim Verkäufer meldet, handelt es sich m.E. nicht um Vermittlungstätigkeit.
Wenn dann der Verkäufer einen Obulus im privaten weiterreicht… so what! Wenn der Sohn sogar noch Schüler ist, ohne Einkommen, hat er dazu auch noch Steuerfreigrenzen wonach er locker mal einige Tausend € offiziell steuerfrei einstreichen kann. Hier muss aber auch auf die Freigrenzen zum Kindergeld geachtet werden.
Wenn der Verkäufer Privatmann ist, der hier eine Tipp-Provision weitergibt, ist es auch sehr unwahrscheinlich, dass überhaupt eine 3-te Stelle die Zahlung erfährt (Solange nicht 20.000 € per Überweisung gezahlt werden 
Also… machen lassen…
PS: Ich würde aber irgendwie eine Verbindlichere Aussage vom Nachbarn haben wollen, was es denn gibt