Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine ganz wichtige Frage.
Ich möchte Immbilienmaker werden. Derzeit versuche ich den Antrag nach Gewerbeverordnung §34 c zu vervollständigen. Bei der Behörde wurde ich gefragt wo ich das machen möchte - sie wollte den Betriebssitz. Von Zuhause aus, sagte ich. Da ich zwei Heimbüros habe möchte ich meine Kunden hier empfangen. Das soll ich mit dem Bauaumt abklären hat es geheißen. Sonst erfülle ich alle Anforderungen. Nun habe ich hier beim Bauamt Telefoniert und die sagten mir ganz: Kein Problem senden sie uns den Grundriss Ihres Hauses zu kreuzen Sie ein X darauf wir genehmigen es Ihnen. Ich habe das gemacht. Nun sagt das ich soll eine Baugenehmigung stellen, dies von einem Architekten oder Planer uberprüfen lassen und erneut zusenden. Ich habe mitgeteilt , daß die mir nun alle Unterlagen zurücksenden sollen. Die nehmen mich auf den Arm. Muss ich als Immobilienmakler ein Büro beim Bauamt vorweisen? Ich kenne jede Menge Makler die machen das von daheim aus. Nun weiß ich ehrlich gesagt nicht was ich machen soll. Muss ich ein Büro vorweisen normal nicht? Es soll ja mein Problem sein, wo und wie ich meine Kunden empfange. Im Wohnzimmer oder ,…
Die machen mir nun ein rießen Theater . Genehmigen mir das nicht und orientieren mich auch nicht. Was soll ich machen? Benötige ich ein Büro zum Vorweisen? Ich habe 2 Heim Büros für mich. Ich möchte es nicht in Gewerbe umschreiben lassen. Das habe ich bereits der Behörde und dem Bauamt gesagt . Ich wohne hier in diesem Haus. Möchte mich Selbsständig machen als Immobilienmakler. Die jedoch genehmigen mir mein Schreiben nicht… Was soll ich nun tun? Ich bitte um euren Rat… Ach ja …Baden Würtemberg…Bundesand.
Danke im Voraus…