Liebe/-r Experte/-in,ich habe im Internet ein Objekt gesehen Haus mit Nebengelass, habe die dort angegebene Telefonnummer( Makler) angerufen und mir die Adresse sagen lassen. Habe das Objekt von außen besichtigt und eine im Fenster befindliche Telefonnummer angerufen, der Besitzer des Hauses kam sofort, zeigte mir das Haus und wir verabredeten einen neuen Termin. Ich habe mir mit Vollmacht des Besitzers Grundbuchauszug geholt, er hat mir sämtliche Papiere gegeben,unsere Bank wollte noch ein Gutrachten erstellen lassen , da waren wir und der Besitzer dabei, aber auch die Maklerin wollte unbeding dabei sein, kam eine halbe Stunde zu spät.
Jetzt möchte sie die volle Provision, für was bitte schön . Die Finanzierung ist durch ohne ihr Hilfe und Ratgebung, auch den Notartermin hat der Verkäufer gemacht und der Vekäufer und auch ich haben alle Unterlagen dort abgegeben. Die Maklerin hat sich bisher nicht wieder gemeldet, besteht aber auf die volle Provision, so möchte ich mein Geld auch verdienen, steht ihr das denn zu ,
die Courtage wurde während der Aktion übrigens geändert
Hallo Susan,
deine Frage/n kann man sicher so nicht pauschal beantworten. Die Maklerin könnte in der Tat, bereits durch den Nachweis, einen Anspruch haben. Dann aber voll oder gar nicht.
Entscheidend hier könnte die Form des Angebot sein (Inhalt) und was am Telefon besprochen wurde. Ist das Angebot noch im Web zu finden oder hast du es vllt. gesichert?
Hallo Susan,
ich mache es mir heute mal etwas einfacher, da es doch irgendwie häufiger mal die relativ gleichen Anfragen sind.
)
Prinzipiell gilt natürlich, dass ein Makler (sofern er etwas entsprechendes mit dem Eigentümer vereinbart hat, was wahrscheinlich ist), sofern er eine Leistung erbracht hat, auch seine Provision verdient, sofern als Folge daraus der Verkauf steht. Egal, ob Annonce, Telefonnummerübermittlung, was auch immer seine Leistung ist, er muss sich nicht abschinden, sondern DIR nur den Erwerb der Immobilie ermöglichen. Hier hatte er offensichtlich eine Annonce geschaltet und gab dir die Adresse der Immobilie. Das ist schon mehr als sonst mancher tut. 
Also natürlich hat er (s)eine Leistung erbracht und Provisionsanspruch. Die max. Höhe ist auch geregelt, kann innerhald dieser natürlich auch angepasst werden, je nach Situation. Aber zum Glück hat normalerweise der Makler mit Notartermin und vor allem Finanzierung nicht viel am Hut, und glaube mir, das ist auch besser so.
Ich gebe hier mal einen Link zum Thema, sehr gut und umfassende Information (aber ohne Garantie für die Richtigkeit aller Daten)
):
http://ruge-mydlak.eu/Maklerprovision.pdf
Alles Gute!
Ich mag mich mit meiner Antwort wiederholen, in Deutschland ist die Maklercourtage (leider) schon dann verdient, wenn der Kontakt zu einem Makler ursächlich gewesen ist für den Kaufvertragsabschluß.
Sie müssen sich deshalb fragen:
a) Habe ich (Sie) Kenntnis von der Immobilie erhalten durch die Benennung durch den Makler. Wenn ja, hat dieser als Nachweismakler Anspruch auf seine Courtage.
Allerdings muss der Makler den Beweis erbringen, dass durch seinen Nachweis Sie die Tätigkeit des Maklers billigend in Anspruch genommen haben und damit auch seinen Courtagenanspruch kannten.
b) Haben Sie von sich aus den Kontakt zum Makler aufgenommen, dann setzt das Gericht voraus, dass Sie die Tätigkeit des Maklers akzeptiert haben.
Der von Ihnen geschilderte Fall ist krass und es bleibt Ihnen unbenommen, Ihre subjektiven Eindrücke über die Maklerin und deren Tätigkeit öffentlich zu machen. Der Courtageanspruch wird aber bestehen bleiben, es sei denn Sie können nachweisen, dass Sie bereits vor Ihrem Anruf beim Makler Kenntnis vom Verkaufsobjakt hatten. In diesem Fall hätten Sie allerdings dem Makler schriftlich dies mittteilen müssen und das Sie genau aus diesem grund den Courtagenanspruch des Maklers nicht anerkennen.
Ihr Thorsten Hausmann