Immobilienmakler

Liebe/-r Experte/-in,
hallo zusammen.
nun wir beabsichtigen unser haus zu verkaufen und haben schon einen intressenten, aber sind noch am verhandeln des verkaufspreises. inzwischen haben wir uns nach einer wohnung umgesehen und auch eine gefunden und dem makler einer grossen bankenkette (rotweis) zugesagt. nach 2 tagen hat er uns angerufen und uns gratuliert und möchte jetzt vor dem notartermin eine unterschrift haben. (evt.Vorvertrag??). nun was wäre wenn wir unterschreiben und unsere potenziellen käufer würden abspringen. in wie weit sind wir gebunden vor dem tatsächlichem kaufvertrag beim notar ?? müssen wir die maklergebühren oder andere zahlungen befürchten. und wie lange kann ich den makler der bank bitten die wohnung für uns frei zu halten, da wir fast sicher sind das wir unser haus an die intressenten verkaufen werden.
über ihre antworten freue ich mich schon und bedanke mich im voraus !-))
MfG Archie

Was Sie genau zahlen müssten, falls Sie die Wohnung doch nicht kaufen, sollte im Vorvertrag stehen. Wie lange der Makler Ihnen die Wohnung ohne Vorvertrag reservieren möchte, kann nur er Ihnen sagen.

Hallo, ja mit dem potienziellen Käufer eine unwiderrufliche notarische Kaufvereinbarung beschließen. Nicht zu lange den Kaufpreis verhandeln. Klar sagen das ist unser Verkaufspreis. Den Bank - Makler um Verständnis bitten weil der notarische Kaufpreis ( erst in ca. 4-6 Wochen gezahlt wird) zur Begleichung der E- Wohnung dienen soll. Also für ca. 4 Wochen die E - Wohnung schriftlich reservieren lassen.
Viel Glück
Wünscht Willi Jänsch
Immobilienmakler aus Berlin

Hallo Archie

Dein Problem ist nicht neu und kommt wirklich häufig vor.
Ganz wichtig ist, vor Abschluss eines Notarvertrages, egal ob für das Haus oder die neue Wohnung, bitte nichts unterschreiben.
Wichtig ist jetzt mit dem Käufer des Hauses einen Abschluss zu erreichen und dann erst die Wohnung kaufen.
Den Makler der Bank kann man bitten, unter Hinweis auf die Sachlage, die Wohnung zu reservieren, jedoch ohne Kosten. Erst wenn klar ist, dass das Haus verkauft und
eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist, können bzw.
sollten Sie mit dem Makler einen Notarvertrag vorbereiten lassen.
Maklerprovision wird nur fällig, wenn der Notarvertrag unterzeichnet wird. Dann wird die Prov. allerdings sofort zur Zahlung fällig.
Ob der Makler einer Reservierung zustimmt ist eine Ermessenssache. Lassen Sie sich aber nicht erpressen.

Viel Erfolg und viele Grüße

Hallo Archi,

ein Vorvertrag für den Immobilienkauf ist rechtlich gesehen sehr bedenklich, da der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung vorschreibt.

Die Zeit der Reservierung liegt grundsätzlich im Ermessen des Verkäufers. Hat der Makler einen qualifizierten Alleinauftrag, dann kann er selbst über die Dauer der Reservierung entscheiden. Maklerprovision / Courtage entsteht erst mit der erfolgten Beurkundung.

Vorsicht, es können aber auch Reservierungsgebühren anfallen. An eine Reservierung sind Sie nicht gebunden.

Ein wirtschaftlich vernünftig handelnder Makler wird sich aber nicht allein auf diese Reservierung verlassen, sondern weitere Interessenten suchen, um später, wenn abgesagt wird, nicht mit leeren Händen da zustehen.

In der Klarheit liegt die Wahrheit. Zögern Sie nicht. Fragen Sie Ihren Interessenten, unter welchen Voraussetzungen er mit Ihnen wann zum Notar geht. Erst dann können Sie Ihre Entscheidung für oder gegen die Wohnung treffen. Alles Andere sind reine Spekulationen.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten