Immobilienmakler

Also wir wollen ein Haus kaufen und haben auch eins gefunden. Im Internet leider über einen Makler.

Das Haus ist das was wir suchen durch Zufall stellte sich heraus das wir den Verkäufer kennen und so haben wir guten Kontakt. Auch der Kaufpreis wurde niedriger angesetzt, da der Verkäufer möchte, dass wir dieses Haus bekommen.

Das wir aus dem lediglich mündlich getroffenen Maklervertrag nicht rauskommen vermuteten wir schon.

Jetzt gab es einige Probleme bei der Finanzierung, also perse keine Probleme sondern es dauert einfach noch einen Moment da die Bauzinsen günstig sind und die Banken angeblich so viel zu tun hätten.

Der Makler setzte das Haus nun einfach wieder ins Internet und zwar für den Preis den WIR mit dem Veerkäufer gehandelt hatten.
Der Verkäufer ist sehr erbost, weil der Makler ohne sein wissen das Haus einfach so wieder ins Internet gesetzt hat und
2. weil er diesem Kaufpreis für jemand Fremden nie aufgerufen hätte.

Die Frage ist darf der Makler, dass einfach so?
Nochmal erwähnt der Verkäufer hat bei dem Makler keinen Vertrag unterschrieben. Der Makler meldete sich beim Verkäufer, weil er das Haus selbstständig ins Internet gesetzt hatte…

Mich interessiert da mal die rechtliche Lage und auch ob man aus solchen mündlich geschlossenen Verträgen aussteigen/kündigen kann.

Natürlich kann der Verkäufer der Immobilie den mündlich vergebenen Maklervertrag zurückziehen.
Der Makler muss sodann die Immobilie aus dem Internet nehmen.
Das heißt allerdings nicht, dass der Maklervertrag, der evtl. mit Ihnen geschlossen wurde, damit hinfällig wäre. Falls ein Maklervertrag mit Ihnen und dem Immobilienmakler geschlossen wurde, besteht dieser weiterhin. Sie schreiben, Sie hätten die Immobilie „leider über einen Makler“ gefunden. Nun kommt es darauf an, ob der erste Kontakt über den Makler oder über den Ihnen bekannten Verkäufer erfolgte. Hat der Makler Ihnen die Adresse des Objektes mitgeteilt und Sie haben erst danach festgestellt, dass dies die Immobilie eines Bekannten ist, kam dennoch ein Maklervertrag mit Ihnen zustande, da das Inserat des Maklers ursächlich war. Die Maklerprovision ist in diesem Fall bei Vertragsabschluss fällig, unabhängig davon, ob der Verkäufer den Auftrag zurückgezogen hat oder nicht. Der Immobilienmakler hat seinen Job gemacht - er hat Sie als Immobiliensuchenden und Ihren Bekannten als Immobilienverkäufer zusammen gebracht. Somit sollte er doch auch ein Recht auf sein wohlverdientes Geld haben, oder nicht? Anders sieht die Situation aus, wenn Sie sich direkt an Ihren Bekannten gewandt haben und niemals mit dem Makler in Kontakt kamen. Hier wäre keine Provision von Ihnen an den Makler zu zahlen.

Hallo Sylvana, schön das ihr ein passendes Haus ( über den makler ) gefunden habt. Die käufer also Ihr, wollen meistens die maklergebühr sparen und versuchen den besitzer selbst zum Verkauf zu überzeugen. Wenn es stimmt das der Makler keinen Auftrag vom Verkäufer hat und auch keinen schriftlichen Auftrag von Euch, so handelte er wettbewerbswidrig ja fast strafbar , Ihr müst den Makler nicht bezahlen ( höchstens freiwillig pauschal denn er hat Euch zu dem Haus und Verkäufer verholfen)
Ihr habt ja durch den niedrigen Kaufpreis viel gespart, auch Notarkosten Grunderwerbssteuern, Finanzierung usw.
Die Ausrede mit Kreditzinsen und Zeit ist falsch. Die Zinsen waren vor einem Monat niedriger und die Banken sind innerhalb von 14 Tagen bereit den Antrag zu bearbeiten und zu Bestätigen. Die Auszahlungen dauern wetwas länger.
Also macht mit dem Verkäufer - Eigentümer einen Notarvertrag, da kann auich der Makler erwänht werden das er keinen Auftrag hatte.
Meldet Euch mal wieder.
MfG Willi Jänsch Immobilienmakler in Berlin und Europa

ich glaube dass meine Frage nicht richtig aufgefasst wurde. Es geht nicht um die Maklerprovison. Das wir die zu zahlen haben ist klar, weil der Kontakt über den Makler zustande kam. Darum ging es auch nicht.

Wir haben das Haus zugesagt und der Verkäufer hat uns zugesagt. das Haus wurde daraufhin aus dem Internet gelöscht. Damals sollte es bspw 150.000€ kosten.
Wir handelten den Verkäufer auf zb 120.000E (fiktive Zahlen)

Nun verzögerte sich der Notartermin wegen der oben beschriebenen Finanzierungssache.

Darauf setzte der Makler das Haus wieder für den niedrigen Preis (der lt. Verkäufer nur für uns galt) ohne Wissen des Verkäufers wieder ins Internet. Meine Frage war ob das rechtens ist??

ich glaube dass meine Frage nicht richtig aufgefasst wurde. Es geht nicht um die Maklerprovison. Das wir die zu zahlen haben ist klar, weil der Kontakt über den Makler zustande kam. Darum ging es auch nicht.

Wir haben das Haus zugesagt und der Verkäufer hat uns zugesagt. das Haus wurde daraufhin aus dem Internet gelöscht. Damals sollte es bspw 150.000€ kosten.
Wir handelten den Verkäufer auf zb 120.000E (fiktive Zahlen)

Nun verzögerte sich der Notartermin wegen der oben beschriebenen Finanzierungssache.

Darauf setzte der Makler das Haus wieder für den niedrigen Preis (der lt. Verkäufer nur für uns galt) ohne Wissen des Verkäufers wieder ins Internet. Meine Frage war ob das rechtens ist?? … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Die feine englische Art ist dies von Seiten des Maklers nicht. Rechtens ist dies so lange, bis der Verkäufer den Makler möglichst schriftlich dazu auffordert, das Objekt aus dem Internet zu nehmen. Selbst Notartermine können aus unterschiedlichsten Gründen platzen. Der Makler weiß dies und versucht, seine Eisen im Feuer zu halten.

Hallo Sylvana,

ich versuche Deine Frage so gut es geht zu beantworten und hoffe, dass ich Dir helfen kann.

  1. Verträge sind gem. BGB frei verhandelbar, so auch der Maklervertrag. Auch ein mündlicher Vertrag ist daher bindend. Der VK kann jedoch dem Makler den Vermittlungsauftrag entziehen (kündigen). Hier ist die vereinbarte Kündigungsfrist zu beachten. Auch das Entfernen des Angebots aus allen Medien kann der Eigentümer verlangen. Ich gehe davon aus, dass es sich bei diesem Vertrag um einen allgemeinen Auftrag handelt, weil hier nicht die Schriftform gewählt wurde. Der allgemeine Auftrag ist jedoch nur eine „Anbietungsberechtigung“.
  2. Ich würde mir keine Sorgen machen, denn nicht der Makler verkauft das Haus, sondern immer noch der Eigentümer. Wenn Ihr euch also einig seid kann der Makler nichts machen. Der Makler kann den Eigentümer einer Immobilie nur Kaufinteressenten vorschlagen, das Angebot muss der Eigentümer annehmen.
  3. Die Maklerprovision könnt Ihr leider nicht sparen. So wie es sich liest hat der Makler euch auf diese Immobilie aufmerksam gemacht und kann dieses auch Nachweisen (Anfrage über ein Immoportal, Telefonkontakt, etc.). Er hat also seinen Job gemacht, vielleicht nicht so wie Ihr euch das vorstellt aber gearbeitet hat er. Wenn in dem euch übergebenen Exposé eine Provisionsvereinbarung beschrieben ist, habt Ihr das Angebot des Maklers mit der Annahme des Exposés angenommen. Ist in diesem Angebot eine Bruchteilsprovision vereinbart, ist diese vom beurkundeten Kaufpreis zu berechnen. ACHTUNG: auch nach der Kündigung des Maklerauftrages besteht die Provisionspflicht, wenn der Makler nachweisen kann, dass er euch den Kontakt vermittelt hat, wovon ich ausgehe.

Konnte ich helfen?

Mit freundlichen Grüßen

Robert Schubert

Guten Tag, ich bin kein Rechtsanwalt und kann und darf daher keine Rechtsberatung machen.

Das sind zwei von einenander unabhängig zu betrachtende Problemstellungen, die Sie hier beschreiben.

Sie haben ein Haus gefunden. „Leider“ über einen Makler. Ohne Makler hätten Sie es aber vielleicht garnicht gefunden. Sie haben vermutlich eine Annonce gesehen, sich beim Makler gemeldet, ein Exposé bekommen und in Kenntnis der Provisionspflicht (falls der Käufer die Provision zahlen muß), weitere Maklerleistungen in Anspruch genommen. Damit ist ein Maklervertrag zustande gekommen, der auch nicht mehr aufzulösen ist und nur in dem Fall zur Zahlungspflicht führt, wenn Sie dieses Haus kaufen.
Solange zwischen der Tätigkeit des Maklers und Ihrem Kauf noch ein Kausalzusammenhang herzustellen ist, bleiben Sie in der Provisionspflicht.

Es ist nicht unüblich, dass Makler auf dem von Ihnen beschriebenen Weg zu Vermittlungsaufträgen kommen.

Ein Verkäufer inseriert, ein Makler sieht die Anzeige und bietet seine Dienste nun dem Verkäufer an. Wenn der Verkäufer eine Veröffentlichung im Internet nicht untersagt hat, kann der Makler nun auch öffentlich werben. Vermutlich gab es ja auch die Absprache zwischen dem Verkäufer und dem Makler, dass der Makler fortan nur noch selbst inseriert, denn sonst hätten Sie die Anzeige des Verkäufers ja auch selbst sehen können.

Die Sache mit dem geänderten Preis ist zwischen Verkäufer und Makler zu kommunizieren. Jeder Eigentümer kann jederzeit über sein Eigentum frei verfügen und wenn der Verkäufer dem Makler sagt, dass er keine Insertion mehr wünscht bzw. dass er nicht mehr wünscht, dass der Makler für ihn tätig ist, dann wird der Makler damit aufhören, denn er könnte im Falle der Findung eines weiteren Interessenten nicht „liefern“, weil der Verkäufer ja zu diesem Preis und über diesen Makler nicht verkaufen will.

Das alles hat aber nichts mit dem Vertrag zwischen Ihnen und dem Makler zu tun, weil dieser Vertrag durch schlüssiges Handeln zustande gekommen ist. Wenn Sie das vermittelte Objekt erwerben, entsteht Provisionspflicht.

Freundliche Grüße

Hallo, wenn der Makler noch nicht mal einen offiziellen Auftrag vom Eigentümer hat, kann er eh nichts machen. Wenn ihr ihm ausserdem nichts unterschrieben habt, dass ihr auf das Objekt erst durch ihn aufmerksam gemacht worden seid, hat er schlichtweg Pech. Das ist sein Risiko. Er arbeitet als Nachweismakler, was bedeutet, dass er sich einen Nachweis des Interessenten vor Besichtigung unterschreiben lassen muss. Kannst mal im Google unter Nachweismakler schauen.

Als kauft das Haus vom Eigentümer und fertig. Selbst den könnte der Makler nicht verklagen. Der Eigentümer hat IMMER das Recht, Privat zu verkaufen, auch wenn er einen sog. Alleinauftrag unterschrieben haben sollte.

Hoffe, dass ich helfen konnte.

LG picasso

Hallo Sylvana,

aus dem mündlich geschlossenen Vertrag kommt ihr leider nicht raus. Der Makler hat anspruch auf seine Kaution. Weitere Verhandlungen könnt ihr mit dem Verkäufer machen nur dürft ihr dem Makler nicht übergehen. Die Maklercuortage ist eine „Vermittlungsgebühr“ die ihm nur durch das bereitstellen der Daten schon zusteht, Das war vor 4 Jahren auf jeden Fall noch so. Ob sich da was verändert hat kann ich jetzt nicht sagen, dafür bin ich schon zu lange raus.
Der Makler darf das Haus nicht einstellen, wenn er mit dem Verkäufer keinen Vertrag über einen bestimmten Zeitraum vereinbart hat undder Verkäufer dem Makler den Auftrag entzieht. Das muss er aber mündlich (tel. ) erledigen.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Gruß Manuela

Hallo Sylvana,

ein Makler braucht von dem Verkäufer keinen Auftrag. Er ist dann nur für den Käufer tätig. Hier kann er A durch den Nachweis der Kaufgelegenheit tätig werden oder B durch die Vermittlung , wenn dadurch ein Abschluss zustande kommt oder wenn er A und B gemeinsam erfüllt.

Als Käufer kommt ein Vertrag mit dem Makler zustande, wenn man Leistungen des Maklers in Anspruch nimmt, nachdem man Kenntnis von der Courtageforderung und deren Höhe hat.

Zum Beispiel: Ein Makler bietet per Anzeige eine Immobilie an. Nun reagierst Du auf diese Anzeige, in dem Du den Makler anrufst (noch ist kein Maklervertrag zustande gekommen). Erst wenn der Makler in diesem Telefonat zum Ausdruck bringt, dass er eine Provision in Höhe von xx fordert und Du dann weitere Leistungen in Anspruch nimmst (wie, nennen sie mir doch die Adresse o. ä.), dann ist ein mündlicher Maklervertrag zustande gekommen.

Meistens schickt der Makler ein Exposé in dem die Courtageforderung steht. Erst wenn Du nach Erhalt des Exposé’s, in Kenntnis der Courtageforderung, Leistungen des Maklers in Anspruch nimmst (und wenn es nur die Adresse ist), ist der Maklervertrag zustande gekommen.

Das auch ein Makler nur für Geld arbeitet ist doch logisch und sollte jedem klar sein. Das Kapital eines Maklers, ist sein Wissen um die Verkäuflichkeit von Immobilien. Wenn Du einen Makler anrufst oder ihm mailst, dann versuchst Du an dieses Kapital zu kommen und das ist eben nicht kostenlos vom Makler zu haben.

Der Makler muss aber aufpassen, wenn er nicht mehr für Dich tätig wird und dieses auch offensichtlich durch Handlungen zeigt, in dem er mit dem vertraulich genannten, reduzierten Preis wirbt, dann kann er unter Umständen seinen Courtageanspruch wegen Verletzung der Treuepflicht verlieren. Ein heikler Punkt, der vielen Maklern so nicht klar ist.

Diese ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechts- und Steuerberatungsgesetzes. Daher empfehle ich im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt einschalten.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgartenn

Hallo Sylvana, es war vom Makler nicht rechtens, pardon wenn ich das vorher nicht richtig verstanden hatte.
Eine Ausnahme ist wenn der Makler einen mündlichen oder schriftlichen Auftrag hatte das der Verkaufspreis Verhandlungsbasis ( VB ) ist.
Das die rechtliche Klärung zwischen dem Makler und dem Verkäufer stattfinden sollte ist eigentlich klar.
Mfg Willi Jänsch aus Berlin

Hallo Sylvana

Ein wirklich schwieriger Fall. Viele Punkte sind absolut unverständlich.
Der Makler hat sicher mit dem Verkäufer einen Maklervertrag geschlossen. Sonst könnte er das Objekt nicht anbieten. Auch den neuen VK - Preis wird er mit dem Verkäufer abgestimmt haben. Eigenmächtig kann der Makler den Preis nicht verändern.
Der Gesetzgeber hat die Rechte der Makler in der Vergangenheit gestärkt. Es reicht für den Provisionsanspruch, wenn der Makler Ihnen ein Objekt angeboten hat und Sie das Angebot angenommen haben. Damit ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen. Sollte Ihre Finanzierung noch klappen( es liegt sicher nicht am Arbeitsaufwand der Bank ) und das Objekt ist dann noch da, dann sind Sie zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet. Der Makler kann diese Forderung in den Notarvertrag schreiben lassen, sodaß gegen Sie bei Nichtbezahlung sofort Klage erhoben werden kann.
Auch wenn Sie den Verkäufer persönlich kennen hat das auf die Fälligkeit der Provision keinen Einfluß.

MFG Bruckmüller IMMOBILIEN

Besitzer soll sich an einen Fachanwalt wenden! Aber sie haben davon gar nichts! Und dem Verkäufer wird es wohl ziemlich egal sein, von wem er das Geld letztendlich kriegt!