Hallo,
ich habe die Möglichkeit freiberuflich für einen etablierten Immobilienmakler ebenso als Makler zu arbeiten. Kann mir jemand erklären, wie das mit dem Arbeitsverhältnis, den Provisionszahlungen und der Haftung abläuft.
Bsp:
Ich vermittle im Namen meines Chefs eine Wohnung. Dafür zahlt der neue Mieter eine Provision in Höhe von 2MM. Wie ist nun geregelt, dass ich wiederum Anspruch auf einen Teil der Provision von meinem Chef habe?
Ferner interessiert mich, was passiert, wenn ich einen Mietvertrag im Namen meines Chefs abschließe, irgendetwas dabei schief läuft und mein Chef aufgrund seiner Funktion als Gesellschafter einer OHG zur Haftung herangezogen wird. Kann mein Chef evtl. den entstehenden Schaden an mich „weiterleiten“?
Danke für eure Antworten!
Hallo!
Irgendwie nicht das richtige Brett, oder?
Ansonsten: Wenn Du freiberuflich/gewerblich tätig bist, hast Du keinen Chef und somit kein Arbeitsverhältnis. Sorge da vielleicht nochmal für konsistente Informationen.
Major
Ok, da hast du recht. Dann nenn den Chef doch einfach Auftraggeber. Er gibt mir den Auftrag die Wohnung zu vermitteln. Wie ich das mache, etc. bleibt mir überlassen, daher freiberufler!
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Hallo,
jemand erklären, wie das mit dem Arbeitsverhältnis, den
Provisionszahlungen und der Haftung abläuft.
Das hängt im Wesentliche davon ab, was Ihr beide in den Vertrag reinschreibt. Wenn Du als Handelsvertreter für den Makler arbeiten willst, kann er Dir das volle Risiko aufdrücken.
geregelt, dass ich wiederum Anspruch auf einen Teil der
Provision von meinem Chef habe?
Das steht im Vertrag drin, das könnt Ihr frei vereinbaren.
Gesellschafter einer OHG zur Haftung herangezogen wird. Kann
mein Chef evtl. den entstehenden Schaden an mich „weiterleiten“?
Wenn der Chef den Vertrag richtig aufgesetzt hat, ja.
Laß den Vertrag also auf jeden Fall von einem spezialiseirten Juristen prüfen.
Gruß
Nordlicht
Hi,
Ok, da hast du recht. Dann nenn den Chef doch einfach
Auftraggeber. Er gibt mir den Auftrag die Wohnung zu
vermitteln. Wie ich das mache, etc. bleibt mir überlassen,
daher freiberufler!
Du bist gewerblich tätig, ein Freiberuf im Sinne des EStG §18 ( http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__18.html ) ist das nicht. Außerdem gehört Makler zu den erlaubnispflichtigen Gewerben: http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/download/k…
Ulrich