Immobilienmakler Alleinauftrag

Ich habe von einem neuen Urteil/Gesetz gehört, dass Alleinaufträge bzw. generell Maklerverträge eines Immobilienmaklers inzwischen rechtlich haltlos sind.
Was zur Folge hat, dass ein Verkäufer, der über einen Makler bereits einen Vertrag abgeschlossen hat, erstens sein Haus privat verkaufen darf ohne dass sein Makler provionsberechtigt ist und zweitens ein weiterer Makler ohne Vertrag Käufer finden darf und dann natürlich provisionsberechtigt ist. Stimmt das?

Hallo!

Nein, so wie geschildert stimmt das nicht (wenn ich nicht ganz falsch liege).

Es gibt einen sogenannten „Qualifizierten Maklerauftrag/- vertrag“ bei dem wäre man während der Laufzeit an den Makler gebunden. Man darf nicht privat verkaufen. Kann man schon, aber man schuldet dem Makler die Courtage trotzdem !
Auch darf man nicht die Dienste eines anderen Maklers in Anspruch nehmen für das selbe Objekt.

Bei Verträgen, die nicht diese strengen Kriterien erfüllen wäre es so wie Du beschrieben hast.

MfG
duck313

Makler haben früher grundsätzlich versucht, Verträge mit Alleinvertretungsrecht abzuschließen und sich in der Regel damit durchgesetzt, weil alle zusammen gehalten haben. Als die Zahl der Makler sich aber immer mehr vermehrte, haben sie auf dieses Recht verzichtet, um überhaupt noch Aufträge zu bekommen.

Wersich trotzdem sich einen solchen Vertrag aufschwatzen lässt, ist nicht informiert und hat den Schaden zu tragen.