Hallo,
über eine Wohnvermittlungsagentur wird ein Mietvertrag zwischen einer Privatperson A und einem Vermieter B abgeschlossen.
Die Vermittlungsagentur berechnet eine Provision gemäß einer bestimmten Provisionstabelle. Demnach ist bei einer Mietdauer bis zu 12 Monaten eine Provision von 1,5 Monatsmieten zzgl. 19% MwSt. fällig. Bei einer Mietdauer über 12 Monaten beträgt die Provision 2 Monatsmieten zzgl. 19% MwSt. Soweit, sogut.
A hat ein Angebot auf dieser Seite gesehen, welches ihm gut gefiel. Geworben wurde mit einer zentrumsnahen Wohnung zum Pauschalpreis von 450 EUR. Da A Interesse hatte, nannte ihm ein Makler, der bei dieser Wohnvermittlungsagentur angestellt ist, die Kontaktdaten des Vermieters B, welcher ihm nach Kontaktaufnahme einen Mietvertrag zusandte.
Im Mietvertrag wurde eine Mietdauer von 12 Monaten vereinbart. Des Weiteren steht im Mietvertrag, dass die Miete 450 EUR beträgt und eine Nebenkostenvorauszahlung von 100 EUR fällig ist, davon 40 EUR für Strom und 60 EUR für Warmwasser und Heizung. Es steht auch im Mietvertrag, dass die Nebenkosten separat einmal jährlich abgerechnet werden.
Der Mietvertrag wird von A und B unterzeichnet, wobei A sich darüber ärgert, dass der Pauschalpreis in Wirklichkeit gar keiner ist.
A hat der Wohnvermittlungsagentur, welche hauptsächlich über das Internet arbeitet, eine Einzugsermächtigung gegeben. Der Makler sendet A eine Rechnung und bucht vom Konto von A folgende Provision ab:
550*1,5 zzgl. 19 % MwSt. = 981,75 EUR.
Das heißt, der Makler hat als Grundlage nicht die Kaltmiete, sondern die Warmmiete für die Ermittlung der Provision genommen.
Laut Wohnvermittlungsgesetz darf die Provision max. 2 Monatskaltmieten plus MwSt. betragen; dies wären 1071,-- EUR. Das heißt, die von ihm geforderte Provision ist zwar noch unter der gesetzlich zulässigen (wegen des Faktors 1,5), entspricht aber dennoch nicht der Vorgabe, dass die Kaltmiete und nicht die Warmmiete verwendet werden soll.
Bei einer echten Pauschalmiete, d.h. wenn die Nebenkosten nicht separat abgerechnet werden, wäre das wohl zulässig, aber in dem oben geschilderten Fall wohl eher nicht, da im Mietvertrag explizit erwähnt wird, dass die Nebenkosten separat berechnet werden. Ist das korrekt?
Was soll A am besten tun?
- Die Sache auf sich Ruhen lassen?
- Zum Anwalt gehen?
- Die Lastschrift zurückbuchen lassen
- Polizei / Ordnungsamt einschalten?
Letzteres evtl. deshalb, weil der Verdacht vorliegt, dass die Wohnvermittlungsagentur mit unlauteren Mitteln arbeitet und gewerbsmäßigen Betrug betreibt.
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Stefan