Immobilienmakler hat Mietvertrag falsch

… Meine Immobilienmaklerin hat im Mietvertrag die Nebenkostenaufstellung falsch ausgefuellt. Dadurch ist mir als Vermieterin ein grosser Nachteil entstanden. Kann ich besagte Maklerin dafuer in Regress nehmen??

Fehler passieren. Als Eigentümerin der Wohnung müssen Sie den Mietvertrag doch selbst unterschrieben haben. Hierbei ist es dringend erforderlich, sich den Vertrag noch einmal durchzulesen. Mit Ihrer Unterschrift haben Sie den Vertrag bestätigt. Regress-Ansprüche können daher nicht geltend gemacht werden.