Hallo, nachdem mir der Makler vorm Notar noch nett erklärte, die Maklergebühr wäre dann vielleicht mal in 2 - 3 Wochen fällig und beim Verabschieden nach dem Unterschreiben einen Umschlag zureichte, machte ich mir meine Gedanken.
Die Rechnung selbst weist keine UST ID auf, die genannte Internetseite funzt nicht etc… normlerweise sollte doch eine UST ID irgendwo ausgewiesen sein ?
Nicht das der Herr die Sache Privat macht …
Danke für Eure Antworten
Hallo,
ja eine UST ID ist eigentlich Standard.
heute ist es so, dass z. Bs. auch die Aufsichtsbehörde angegeben sein muß, z. Bs. auf der Rechnung.
Jeder Makler braucht eine Genehmigung nach § 34C.
Könnte sein, dass all das nicht gegeben ist.
Unterscheiden muß man allerdings, dass das eher unabhängig ist von der Schuldigkeit nach Zahlung der Provision.
Ist eine Sache des Einzelfall.
Viele Grüße
Hallo, ja verlangen Sie eine ordnungsgemäße Rechnung mit Maklerprovision + MwSt oder USSt. Wichtig ist das der Makler eine Gewerbeanmeldung nach § 34 c vom Gewerbeamt hat. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Gewerbeamt und beim Finanzamt. Fragen Sie doch nach seiner aktuellen Homepage, dort muss unter Impressum auch die Steuer ID Nr. oder Steuer Nr. stehen.
Fragen Sie den Notar ob sich der Makler richtig verhält.
Zahlen Sie den Makler erst so wie er es Ihnen versprochen hat.
Normalerweise ist die Maklerprovision beim notariellen Kaufvertragsabschluss fällig.
Lass mal wieder von Dir lesen.
MFG Willi Jänsch
Also… das Objekt wurde über einen anderen Makler angeboten, jener hat alles korrekt auf seiner HP angegeben. Beim ersten Kontakt wurde mir mein, also der aktuelle Makler genannt, welcher dann mehr oder weniger aktiv beim Verkauf war…die HP des jetzigen Maklers existiert nicht ! Ist auf der RG jedoch so angegeben…
Ich warte nun mal die Antwort ab, dafür habe ich zu lange im Finanzsektor und Mahnwesen gearbeitet als gleich zu zahlen
Hallo
Grundsätzlich ist die Maklergebühr fällig und verdient beim Abschluss des Notarvertrages.
Die Rechnung sollte eine Kundenr. sowie eine Rechnungsnummer enthalten, ebenso muss die Mehrwertsteuer korrekt ausgewiesen werden.
Die UST ID ist nicht unbedingt zwingend vorgeschrieben,
solange es sich um Geschäfte innerhalb Deutschlands handelt.
Ob es sich beim Makler um einen Gewerbebetrieb handelt
oder ob er für einen anderen Makler im Auftrag handelt
kann man für hier aus nicht beurteilen. Aber die
Webseite und oder die Telefonnummer sollte schon korrekt auf der Rechnung vermerkt sein.
Viele Grüße
brucki
Hallo,
eine Umsatzsteuer-ID hat ein Unternehmen nur dann, wenn es eine beantragt hat. Ansonsten genügt auch die normale Umsatzsteuernummer. Unter Umständen hat der Makler aber aufgrund niedriger Umsätze auf die Umsatzversteuerung verzichtet (Kleinunternehmerregelung). Welche Möglichkeiten hat man, um das nachzuprüfen?
a) Anfrage bei örtlichem Gewerbeamt, ob das Unternehmen dort angemeldet ist und ggf. ob es eine Maklergenehmigung hat.
b) Anfrage bei der regionalen IHK über das Unternehmen
Hallo Frager, offensichtlich sind sie ein Profi und fachmann/frau.Warum fragen Sie mich und andere obwohl Sie genau wissen was Sie tun wollen.
Um mich und andere zu testen müssen Sie noch raffinierten werden.
Fragen Sie mich bitte nicht nochmal.
MfG Willi Jänsch
Sorry, das war nicht meine Absicht und ich bin bei weitem kein Profi, mir war auch nicht klar, dass man in Deutschland nicht zwingend eine UST ID benötigt, bzw andere Dokumente zum handeln berechtigen, wie mir die anderen inzwischen mitgeteilt haben, die anfänglichen Rückmeldungen haben mich aber auch in meinem „Da stimmt was nicht“ bestärkt ! Danke für Ihre Antworten und einen schönen Sonntag!
Hallo,
eine UST ID hat ja nicht jede Firma.
Aber die Steuernummer dürfte auch dieser Makler haben und die Angabe dieser gehört zu den Pflichtangaben auf Rechnungen nach § 14 UStG.
Rechnung zurück geben und darum bitten, diese mit allen Pflichtangaben (googeln Sie mal und überprüfen Soe, ob denn sonst alles Notwendige angegeben ist) neu zu erstellen.
Gruß
Stefan_1962