Immobilienmakler parteiisch?

Guten Tag,

wir sind gerade mit einem Hauskauf beschäftigt.

Dieses Haus - ein altes Schulnebengebäude - gehört dem Schulfördervein-Verein und soll über einen Makler verkauft werden.

Nun sind wir zufällig darauf gestoßen, daß der Makler in diesem Verein Mitglied zu sein scheint (zumindest wird er im Internet als Ansprechpartner gennannt und taucht auch auf Fotos von Vereinsaktivitäten im Internet auf).

Das hat er uns bis jetzt verschwiegen.

Ist dies mit dem Neutralitätsgebot - so habe die Pflichten eines Vermittlungsmakler bei Wikipedia entnommen - vereinbar? Kann er dann eigentlich eine Provision kassieren?

Hallo,

beide Ihrer Fragen kann man mit JA beantworten, weil ein Nachteil aller Parteien in diesem Fall unwahrscheinlich ist.

Schöne Grüße aus Fürth

Thomas Garthe

Hallo,

da scheint mir rechtlich kein Anstoß begründet, dass der Makler auch mit den Aktivitäten im Verein beschäftigt ist.

Eher ist es so, dass das öfter mal vorkommen kann, und wohl auch tut, dass der Makler den etwas besser kennt, für den etwas zu verkaufen ist.

Die Neutralitätspflicht ergibt sich eher aus der ausführenden Tätigkeit, denn ich als Makler vermittele zwischen 2 Parteien, und stehe in der Mitte von beiden.

Es kommt immer auf die näheren Umstände an, auch wenn jemand Mitglied in einem Verein ist, oder deren Vorsitzender, so kann er unabhängig davon als Makler für solche Objekte tätig werden, denn es sind juristisch 2 verschiedene Personen.

Anlass sehe ich eher gegeben, dass das Vertrauensverhältnis in Frage gestellt ist, denn wenn ich der Makler wäre, und würde ein Kauf vollzogen, der Käufer würde immer erfahren, dass der Makler mit dem Verkäufer verbandelt ist. Es wäre also besser und ratsam, dies zu kommunizieren.

Viele Grüße

Hallo Schnerch,

gemäß WoVermG § 2 Abs. 2, Abs. 3 würde Provisionsverbot gelten, wenn der Makler wirtschaftlich an dem Haus beteiligt wäre, also z.B. Eigentumsanteile besäße oder Verwalter wäre.

Das Provisionsverbot kann umgangen werden, indem der Käufer über die Sachlage vom Immobilienmakler aufgeklärt wird. Dies darf nicht in in den AGBs stehen, sondern muss ausdrücklich erwähnt werden.

Allerdings liegt meiner Meinung nach aufgrund einer Vereinmitgliedschaft noch keine wirtschaftliche Verflechtung vor, da ein Verein nicht wirtschaftsorientiert arbeitet.

Beste Grüße,

Bernhard
http://www.stadtundraum-immobilien.de

Ebenso guten Tag, ja Sie könnten recht haben. Ob der Makler tatsächlich im Verein ist, oder nur dort sehbar ist, das können Sie bei einem - Ihrem Notar ( der Käufer bestimmt normalerweise den Notar ) erfragen. Der Notar wird dann sicher bei dem Kaufvertrag erforderlich.
Ich verstehe Sie, Sie wollen die Provision sparen. Verhandeln Sie doch den Kaufpreis und befragen Sie den Makler wegen der Provisionberechtigung. Er sollte Ihnen das dann schriftlich bestätigen.
Ich würde mich freuen wenn Sie mich auch informieren.
Zur sicher guten Kaufentscheidung viel Glück, wünscht Willi Jänsch und frohe Vorweihnachtszeit.

Guten Tag,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Zu Ihren beiden Fragen würde ich mit Ja antworten, weil Vereinsmitglieder auch als Makler für den Verein tätig werden können.

Schöne Grüße aus Fürth

Thomas Garthe

Guten Tag, ich empfehle, den Makler schriftlich zu fragen ob er auch als Vereinsmitglied oder als " Verwalter " die Provision fordern darf und bitten um schriftliche Stellungnahme. Mal sehen was er antwortet. Verhandeln Sie doch einfach den Kaufpreis ( wie hoch ? )ohne Provision. Eigentlich hatte ich vor vielen Tagen die Frage beantwortet, mich würde auch der Name des Maklers und in welcher Stadt interessieren.
Erhalte ich auch eine Rückinfo ?
Fröhliche Weihnachten wünscht Willi Jänsch

Guten Tag,

wir sind gerade mit einem Hauskauf beschäftigt.

Dieses Haus - ein altes Schulnebengebäude - gehört dem
Schulfördervein-Verein und soll über einen Makler verkauft
werden.

Nun sind wir zufällig darauf gestoßen, daß der Makler in
diesem Verein Mitglied zu sein scheint (zumindest wird er im
Internet als Ansprechpartner gennannt und taucht auch auf
Fotos von Vereinsaktivitäten im Internet auf).

Das hat er uns bis jetzt verschwiegen.

Ist dies mit dem Neutralitätsgebot - so habe die Pflichten
eines Vermittlungsmakler bei Wikipedia entnommen - vereinbar?
Kann er dann eigentlich eine Provision kassieren?

Sie haben sicherlich nicht ganz Unrecht. Auch ich wäre in diesem Fall skeptisch. Aufgrund der Rechtslage würde ich mir eine Rechtsauskunft einholen.

Danke für die Anfrage!

Guten Tag,

wir sind gerade mit einem Hauskauf beschäftigt.

Dieses Haus - ein altes Schulnebengebäude - gehört dem
Schulfördervein-Verein und soll über einen Makler verkauft
werden.

Nun sind wir zufällig darauf gestoßen, daß der Makler in
diesem Verein Mitglied zu sein scheint (zumindest wird er im
Internet als Ansprechpartner gennannt und taucht auch auf
Fotos von Vereinsaktivitäten im Internet auf).

Das hat er uns bis jetzt verschwiegen.

Ist dies mit dem Neutralitätsgebot - so habe die Pflichten
eines Vermittlungsmakler bei Wikipedia entnommen - vereinbar?
Kann er dann eigentlich eine Provision kassieren?

geantwortet am 26/12/09:

Guten Tag,

wir sind gerade mit einem Hauskauf beschäftigt.

Dieses Haus - ein altes Schulnebengebäude - gehört dem
Schulfördervein-Verein und soll über einen Makler verkauft
werden.

Nun sind wir zufällig darauf gestoßen, daß der Makler in
diesem Verein Mitglied zu sein scheint (zumindest wird er im
Internet als Ansprechpartner gennannt und taucht auch auf
Fotos von Vereinsaktivitäten im Internet auf).

Das hat er uns bis jetzt verschwiegen.

Ist dies mit dem Neutralitätsgebot - so habe die Pflichten
eines Vermittlungsmakler bei Wikipedia entnommen - vereinbar?
Kann er dann eigentlich eine Provision kassieren?