heute hatten wir einen nicht so erfreulichen Fall.
Wir haben am Sa. einen Termin mit einem Makler in einem Haus nahe bei Hannover.
Heute rufe ich eine Tel.-Nr. an, weil ein Haus „von privat“ inseriert wurde. Ich erkundigte mich und wir kamen überein, am Sa. vorbeizukommen. Ich nannte meinen Namen und dieser kam der Besitzerin bekannt vor. Sie meinte, wir hätten am Sa. bereits einen Termin.
Sie sagte, dass der Makler sie angerufen hätte, nachdem er das Inserat in der Zeitung gelesen hatte. Er bat, das Haus anbieten zu dürfen. Sie hat jedoch keinen Vertrag unterschrieben.
Diese Situation hatten wir schon einmal, jedoch haben wir zuerst die Besitzerin angerufen. Damit war der Fall klar: keine Maklerprovision.
Was bedeutet der mündliche Vertrag zwischen der Besitzerin und dem Makler für uns?
ich bin kein Jurist, aber wenn man zuerst einen Besichtigungstermin mit einem Makler verabredet und danach mit dem Verkäufer direkt in Kontakt kommt, wäre meines Erachtens Maklerprovision fällig. Wenn man zuerst mit dem Verkäufer redet und dann mit dem Makler, sähe die Sache anders aus. Dann wäre es nämlich von Bedeutung, ob der Verkäufer dem Makler einen Exklusiv-Auftrag erteilt hat.
Sollte der Makler eine Rechnung stellen, muß er seinen Anspruch begründen bzw. beweisen können. Da es zwischen den drei Parteien offensichtlich nichts Schriftliches gibt könnte es für ihn schwer werden. Wenn der Verkäufer die Angaben des Maklers bestätigt, wird Courtage gezahlt werden müssen.
Bei den Kosten für nen Makler, der doch wieder nix taugt, würde ich die Variante von Gandalf versuchen ;o)Zumal die Verkäuferin ja noch nichts unterschrieben hat.
Bei den Kosten für nen Makler, der doch wieder nix taugt,
würde ich die Variante von Gandalf versuchen ;o)Zumal die
Verkäuferin ja noch nichts unterschrieben hat.
Ich weiß nicht ob es entscheidend ist, ob die Verkäuferin etwas unterschrieben hat. Der Makler hat den ersten Besichtigungstermin vereinbart und damit hat er die Courtage „verdient“. Die Verkäuferin hätte keinen Grund, diesen Umstand bei einem Rechtsstreit zu bestreiten. Daher fürchte ich wird der Makler auf seinem Honorar bestehen.
Die Verkäuferin hätte keinen Grund, diesen Umstand
bei einem Rechtsstreit zu bestreiten. Daher fürchte ich wird
der Makler auf seinem Honorar bestehen.
… die Eigentümerin hat in diesem Falle Ihr Haus verkauft. Warum sollte sie noch Stellung für den Makler beziehen, wenn sie einen zufriedenen Käufer hat?
Und dann das Gerichtsverfahren… warum sollte sie sich diesen Streß ans Bein binden? Ich glaube nicht, das es zu einem Verfahren kommen wird. Ohne ein Schriftstück ist das ganze ein zu dünnes Brett.
Ersteinmal muß das Haus gekauft werden, bis jetzt ging es nur um einen Besichtigungstermin…