Immobilienmakler-unseriöses Verhalten?

Hallo Ihrs,

mir ist bei der Immobiliensuche über Netz und privat schon einige Male passiert, dass der eigentliche Eigentümer nichts davon wusste, das ein Makler seine Wohnung, sein Haus anbietet. Oft kam es sogar vor, dass mehrere Makler eine Wohnung anbieten! Wir haben das mal nachvollzogen: Das Prozedere sah einmal so aus, dass sich die Maklerin als „Interessierte“ gab, alle Informationen einsammelte, Fotos machte und die Wohnung als ihr Objekt ins Netz stellte.

Meine Frage: ist man verpflichtet, wenn es zwischen Noch-Eigentümer und Makler keinen Vertrag gibt, zu zahlen?

Was passiert, wenn man sich von 2 Maklern Angebote zusenden lässt und erst dann feststellt, dass beide das gleiche Objekt meinen? (oft sind die Infos zunächst ja so dünn, dass sowas nicht immer abzusehen ist)

Und: Ist das Maklerverhalten üblich oder doch eher unseriös?

viele GRüße,

Barbara

Schön der Reihe nach. Zuerst zum zweiten Teil Deiner Frage. Wenn Du feststellst, daß Du ein zweites Angebot von einem anderen Makler bekommst, unabhängig von der Tatsache, ob er überhaupt einen Auftrag vom Eigentümer hat, mußt Du WIDERSPRECHEN. Man nennt das den Einwand der „Vorkenntnis“. Ein solcher Widerspruch ist innerhalb von acht Tagen notwendig.

Es kann vorkommen, daß der Eigentümer mehrere Makler INFORMIERT, daß er was zu verkaufen/vermieten hat. Damit ist kein Maklerauftrag im engeren Sinne zwischen Eigentümer und Makler entstanden; dieser liegt nur dann korrekterweise vor, wenn ein Alleinauftrag (idR zeitlich befristet) vorliegt. Alleinaufträge sind seltener. Meist bekommt, der korrekte Makler, vom Eigentümer einen Auftrag des Eigentümers das Objekt auf eigenes Risiko zu verwerten. In diesem Fall hat der Makler alle notwendigen Unterlagen übergeben bekommen. Ein korrekter Makler ist immer in der Lage den Namen des Eigentümers zu benennen und auch einen direkten Kontakt herzustellen!

Wenn nun ein ganz Schlauer die Unterlagen als Interessent bekommt, um sie dann später als Makler anzubieten, dann ist das ein unseriöses Handeln. Üblich ist dies bei sog. Bettkanten- oder Wohnzimmermaklern, die idR NICHT Mitglied des RDM oder VDM sind (RDM bzw. VDM sind die größten Maklerverbände, die idR keine Ganoven als Mitglieder haben).

Das Problem ist nun, wenn ein unseriöser Makler Dir ein Objekt nachweist. Ein Nachweis kann bereits eine Postkarte sein! Das Gesetz gibt dazu keine Antwort. Die Gerichte verlangen aber - meist - vom Makler, der die Provision einklagt, den Nachweis der Beauftragung durch den Eigentümer. Liegt dieser Auftrag nicht vor, dann geht der Typ leer aus. Um zu beweisen, daß der Bettkantenmakler ein Ganove ist, mußt Du VOR Abschluß des notariellen Kaufvertrages (oder Mietvertrages) den Eigentümer zu einer eindeutigen, schriftlichen Bestätigung bewegen = „ich habe XY nicht beauftragt; dieser hat sich die Unterlagen erschlichen“. Am Besten, Du läßt dies - letzte Chance - in den Notarvertrag eindeutig reinschreiben.

Ein weiterer Hinweis, ob der Makler - vielleicht - korrekt arbeitet, ist die Frage, ob er die Genehmigung nach § 34c GewO (Gewerbeordnung) hat. Diese ist notwendig, wenn ein Makler selbständig tätig werden will. Liegt diese nicht vor, dann hast Du es mit einem Ganoven zu tun. Die Genehmigung wird nach der Gewerbeanmeldung durch - meist - Landratsamt ausgestellt.

Wenn keine solche Bestätigung vorliegt, fällt der Typ auf die Nase. Außerdem rate ich dann zur Anzeige bei der Polizei wegen versuchten Betrugs.

In der Branche, gerade bei Wohnhäusern und Mietwohnungen gibt es eine große Anzahl von Ganoven. Diese kann man nur ausrotten, wenn man Anzeige bei der Polizei, den Aufsichtsbehörden, den IHKs (Gewerbeuntersagung) und bei RDM/VDM-Mitgliedern den Verbänden erstattet.

Ich bin der Meinung, daß diesen Schlaubergern das Handwerk gelegt werden muß. Die beruflichen Voraussetzung zur Tätigkeit eines Immobilienmaklers sind denkbar bescheiden. Es reicht die Gewerbeanmeldung, dann der Antrag auf 34c GewO (Prüfung auf Vorstrafen und ob man frühers mal pleite war) und das war’s schon. Es wird langsam Zeit, daß die Verbände ein gewisses Minimum an beruflichen Kenntnisse zur Ausübung dieser Tätigkeit durchsetzen.

Ich bin in dieser Branche tätig, wenn auch auf dem Gebiet der gewerblichen Immobilien. Auch hier gibt es vereinzelt Leute, die mir meine Zeit durch unseriöse Angebote stehlen. Da ich aber immer beim Eigentümer nachfasse, fliegen sie schnell auf.

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Hallo Klaus,

vielen Dank für die Informationen. Mir kam die Sache auch nicht sehr koscher vor, aber man weiß ja nie…Für mich heißt das auch, dass ich Angebote von diesen Maklern zu anderen Objekten erst gar nicht zugesandt haben will. Macht nur Stress.

Ich bin der Meinung, daß diesen Schlaubergern das Handwerk
gelegt werden muß. Die beruflichen Voraussetzung zur Tätigkeit
eines Immobilienmaklers sind denkbar bescheiden. Es reicht die
Gewerbeanmeldung, dann der Antrag auf 34c GewO (Prüfung auf
Vorstrafen und ob man frühers mal pleite war) und das war’s
schon. Es wird langsam Zeit, daß die Verbände ein gewisses
Minimum an beruflichen Kenntnisse zur Ausübung dieser
Tätigkeit durchsetzen.

Ja, das würde uns auf der „anderen Seite“ wirklich helfen. Es ist auch gut zu wissen, das RDM UND VDM scheinbar gewisse Qualitätssigel sind.

Danke nochmal, + beste GRüße,

barbara

Hallo Ihrs,

mir ist bei der Immobiliensuche über Netz und privat schon
einige Male passiert, dass der eigentliche Eigentümer nichts
davon wusste, das ein Makler seine Wohnung, sein Haus
anbietet. Oft kam es sogar vor, dass mehrere Makler eine
Wohnung anbieten! Wir haben das mal nachvollzogen: Das
Prozedere sah einmal so aus, dass sich die Maklerin als
„Interessierte“ gab, alle Informationen einsammelte, Fotos
machte und die Wohnung als ihr Objekt ins Netz stellte.

Meine Frage: ist man verpflichtet, wenn es zwischen
Noch-Eigentümer und Makler keinen Vertrag gibt, zu zahlen?

Ja! Es sei denn, ihr habt mit ihm vertraglich vereinbart, dass er euch nur Objekte anbieten darf, bei denen er vom Verkäufer dazu beauftragt ist. So eine Passage habe ich jedenfalls noch nie gesehen!

Was passiert, wenn man sich von 2 Maklern Angebote zusenden
lässt und erst dann feststellt, dass beide das gleiche Objekt
meinen? (oft sind die Infos zunächst ja so dünn, dass sowas
nicht immer abzusehen ist)

Wenn man dem zweiten nicht unmittelbar nach Zusendung (Fristen stehen auf dem Exposé) mitteilt/nachweist, dass ihr davon schon Kenntnis hattet, kann eine doppelte Provisionszahlung auf euch zukommen.
Ein Objekt ist aber erst nachgewiesen, wenn ihr die Adresse habt. Deshalb sehe ich da kein größeres Problem verschiedene Angebote eines Objekts zu erkennen.
Ein Problem gibt es allerdings, wenn man in Exposés erstickt und selber den Überblick verliert.

  • wenn zwischen den Angeboten ein größerer Zeitraum liegt.
  • wenn der erste Makler bei vorhandenen Interesse nicht aktiv (aus den Pötten kommt) wird, und man dann gutgläubig mit dem zweiten verhandelt.

In den Fällen besteht allerdings die Gefahr einer doppelten Courtage!

Und: Ist das Maklerverhalten üblich oder doch eher unseriös?

Selbst auf die Gefahr hin, dass ich in diesem Brett wieder gescholten werde …
ich kenne keinen seriösen Makler!
allerdings - ich kenne auch keinen Käufer, der die Provision gerne bezahlt und nicht überlegt, wie er den Lohn der Maklerarbeit „umgehen“ kann.

Bei den Summen um die es im Immohandel geht eigentlich von beiden Seiten kein Wunder.

viele GRüße,

Barbara