Immobilienmakler/ Vermittler

Hallo zusammen,

Eine bekannte hat ihre Immobilie verkauft, der Verkauf wurde durch den Notar mit einer Summe X beurkundet. Vor dem Notar Termin wurde zwischen Makler/ Vermittler und Verkäufer vereinbart das von der Summe X die im Kaufvertrag steht wieder eine Summe X zurück an den Makler/Vermittler flies. Damit sollen dann Reparaturen getätigt werden und der Anteil des Makler/ Vermittler gezahlt werden. Das heißt der Kaufpreis der vom Notar beurkundet wird ist deutlich höher wie letztendlich dem Verkäufer bleibt. Jetzt meine Frage ist das rechtens?

Mit freundlichen Grüßen

Der Verkäufer hat einen Teil der Maklerkosten zu tragen. Ob dies gleich geschieht, in dem der Notar den Betrag überweist oder der Notar den vollen Betrag auszahlt und dann davon der Verkäufer einen Teil an den Makler zahlt ist egal, denn der Makler muss so oder so bezahlt werden.

Vermutlich wird der Notar dafür auch noch Kosten berechnen.

Den Makler ist es wichtig, dass im Kaufvertrag sein Salär festgehalten wird. So ist es für ihn einfacher seine Ansprüche zu belegen.

Soviel ich weiß wurde darüber aber nichts im Kaufvertrag festgehalten. Es war eine Absprache zwischen Makler und Verkäufer. Der Verkäufer hat auch etwas unterschrieben dieses Schriftstück ist jedoch nicht aufgeführt und vom Notar beurkundet. Es existiert nur zwischen Vermittler und Verkäufer.

Hallo,
ist ok,
Vertragsfreiheit.
Wer die Maklerprovision bezahlt, kann frei vereinbart werden, Kaeufer, Verkaeufer, anteilig beide.
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Der Makler hat seine Provision verdient spaetestens bei Abschluss des Kaufvertrages. Ob hinterher die Immobilie tatsaechlich den Besitzer wechselt oder wer sie kauft (Gemeinde) kann sich noch aendern.
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gruss Helmut

Nein kann nicht meher, das wurde geändert.

§656c BGB

Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. 2Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags**, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen**. 3Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers. 4Von Satz 3 kann durch Vertrag nicht abgewichen werden.

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aha
in Kraft getreten am 23.12.2020
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Maklervertrag mit A und B: jeder zahlt 50%
Maklervertrag nur mit A (oder nur mit B): A (oder B) zahlt MINDESTENS 50%

Es ist allerdings nicht mehr möglich, dass A den Makler beauftragt und B alles zahlen muss.
Ebenso ist es nicht möglich, dass A den Makler beauftragt, dann vorgeblich A und B je 50% bezahlen, aber der Makler dem A die Zahlung erlässt.

Mir geht es hauptsächlich darum, es werden zb. 500.000€ für den Verkauf vereinbart das wird im Kaufvertrag beim Notar auch so festgehalten und beurkundet. Es gab es aber vor diesem Tag eine Absprache zwischen Verkäufer und Makler das der Verkäufer nicht die 500.000 erhält sondern nur 350.000. Der Verkäufer bekommt die 500.000 € überwiesen darf jedoch nur 350.000 behalten. Die Differenz vom 150.000 überweist er an den Makler, darin sind Provision und Reparaturen für das Objekt enthalten.
Ist das so rechtens?

Ich sehe da zwei Rechtsgeschäfte:

  1. Der Immobilienverkauf zwischen Verkäufer und Käufer. Der Käufer ist bereit, 500000€ für das Objekt zu bezahlen, man einigt sich und der Vertrag wird vollzogen.

  2. Eine merkwürdige Absprache zwischen Verkäufer und Makler, nach der der Verkäufer 150000€ an den Makler zahlen soll. Und der Makler bekommt Geld für Renovierungen???

Als Käufer kann es einem ja egal sein, was der Verkäufer mit dem Geld anstellt - Hauptsache man bekommt die Immobilie im zugesagten Zustand zum vereinbarten Preis.

Ich weiß klingt komisch ist aber so abgelaufen. Deswegen meine Frage hat der Verkäufer mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen? Frägt da keiner nach warum man 150.000 Euro einfach so überwiesen.
Die Immobilie wird überteuert gekauft, das Finanzamt kann da jetzt nicht sagen den die Grunderwerbsteuer fällt demnach höher aus.

Einen Beleg sollte es ja schon geben.
Wenn es den nicht gibt und dem Makler 150000 auf sein Privatkonto überwiesen werden, dürfte das Finanzamt sicher interessiert sein!

Du hattest selber beschrieben, wofür das Geld ist: 1) Reparaturen am Objekt und 2) Maklerprovision. Von „einfach so“ kann also keine Rede sein.

Was heißt „höher“? Höher als was?

Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist die Gegenleistung, nicht der Wert des Grundstücks. Was der Käufer bezahlen muss, steht im Kaufvertrag. Das ist die Gegenleistung.

Schöne Grüße

´MM