Immobilienmakler Vermittlungsprovision

Sehr geehrte Damen und Herren.

Folgendes Szenario:

1.) Das Objekt wurde im Internt bei einem Makler gefunden.

2.) Ein Besichtigungstermin wurde vereinbart: der Ort ist bekannt, Strasse und Hausnummer wurden nicht übergeben (Treffpunkt mit dem Makler an einem neutralen Ort)!!

3.) Genau einen Tag später wurde das Objekt wiederrum im Internet in einer einschlägigen Börse gefunden: von Privat (incl. vollständiger Adresse!!)

4.) Mit dem Verkäufer wurde daraufhin direkt per Telefon ein Besichtigungstermin vereinbart.

5.) Der angesetzt Besichtigungstermin mit dem Makler wurde umgehend storniert.

FRAGE: Hat der Immobilienmakler im Falle des Zustandekommens eines Kaufvertrages zwischen Käufer und Verkäufer einen Anspruch auf Provision?

Hallo,
ohne vollstaendige Adresse hat der Makler nicht das Objekt beschreben, kann mE keine Provision verlangen. Nur muss es im Streitfall auch bewiesen werden, dass die Adresse nicht vom Makler kam.
Gruss Helmut

Hallo,

es kommt hier darauf an welche Vertragsform der Eigentümer der Immobilie mit dem Makler vereinbart hat:

  • einfacher Maklerauftrag: Provision in Deinem Fall nicht fällig
  • Alleinauftrag: Provision in Deinem Fall nicht fällig
  • qualifizierter Alleinauftrag: Provision fällig!