Hallo!!
Ich mache gerade ein Fernstudium zur Touristikfachkraft und bin am überlegen, ob ich zusätzlich noch einen Lehrgang zum Immobilienmakler machen sollte. Nach Recherche im Netz habe ich festgestellt, dass man keine bestimmten Voraussetzungen (Ausbildung) erfüllen muss, um sich Immobilienmakler zu nennen. Wer kann mir weiterhelfen??
Reicht eine Gewerbeanmeldung nach vorangegangener Prüfung durch die Behörden?
Wäre sehr dankbar für Infos.
Herzliche Grüße aus München,
Julia
Hallo Julia,
so einfach ist es nicht!
Du benötigst eine Gewerbeerlaubnis, keinen Gewerbeschein.
Diese Erlaubnis richtet sich nach § 34 c Gewerbeordnung; hier werden verschiedene Dinge geprüft, z. B. Deine Bonität, ob Du Steuerunbedenklich bist etc.
Der Schein kostet ca. 450€ und benötigt ca. drei Wochen.
Nach der Erteilung kannst Du Dich als Maklerin selbstständig machen. Nun bist Du an die Makler- und BauträgerVO gebunden, die besagt, dass Du ein „Makler- und Objektbuch“ führen musst, dieses musst Du jährlich einem vereidigten Buchprüfer vorlegen, der eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt.
Diese prüft das Gewerbeamt, bringst Du die nicht rechtzeitig oder vollständig, gibt es saftige Ordnungsstrafen.
Und in einem Verband - früher RDM/VDM, jetzt IVD - benötigst Du eine Ausbildung (idR zur Kauffrau dr GruWoWiScha oder Bank oder Hochschule)sowie aktuelle Weiterbildung und eine angemessene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung; die Prämie hierfür richtet sich häufig nach Deiner Ausbildung s. o.
Und zu guter Letzt hast Du noch nicht einen Einzigen Kunden und aquirierst und wirbst und nix tut sich.
Viel Erfolg
Ralf
die wichtigsten Informationen wurden bereits geschrieben. Noch einige Anmerkungen. Eine Ausbildung und sei es „nur“ ein Fernstudium ist x-mal besser als gar nichts. In der Branche werden staatlicherseits nämlich, pardon, alle „Trotteln“ zugelassen, die nicht vorbestraft sind. Egal, ob sie vorher Schweine zerlegten oder an der Uni Immobilienrecht lehrten. Da in der Regel Halbwissendene einsteigen, der Markt hart umkämpft ist, gibt es soviele Ganoven in der - überwiegend -Wohnungsbranche.
Wie auch in anderen Lebensbereichen: Spezialisierung ist Trumpf. Meine Niesche heißt Projektentwicklung gewerblicher Immobilien. Kein Ruhekissen! Auch hier gibt es schon sehr viele davon.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Ralf!
Danke für deinen Realismus, ich habe mich auch ein wenig schlau gemacht…
Also ich bin bereits staatlich geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin, habe Fachabitur und arbeite seit knapp 3 Jahren in einem kaufmännischen Beruf. Den Part mit der Gewerbeerlaubnis habe ich gelesen, und finde ihn auch sehr nützlich! Wäre ja schlimm, wenn sich wirklich jeder in dieser Sparte selbständig machen könnte, ohne Vorahnung und Eignung.
Ich habe mir erst einmal von verschiedenen Instituten Unterlagen zukommen lassen und werde nun in Ruhe prüfen, ob ich das will: Noch ein einjähriges Studium (in dieser ZEit müsste ich meinen Job in der verhassten Medienbranche wohl noch aufrechterhalten…) Andererseits bin ich jemand, der sich ganz genau informiert und recherchiert, bevor er einen Schritt tut - egal, in welche Richtung nun.
Aber in Verbindung mit meinem Traum „Reiseveranstalter“ kann mir ein zusätzliches Studium zur Immobilienmaklerin eigentlich nur Vorteile bringen… ich denke, ich werde es machen…
Bin ja noch relativ jung… :o)
Allen anderen, vielen Dank für eure Posts!!!
Werde mir den Link gleich mal ansehen…
Viele Grüße aus München!
Julia
Hallo Julia,
so einfach ist es nicht!
Du benötigst eine Gewerbeerlaubnis, keinen Gewerbeschein.
Diese Erlaubnis richtet sich nach § 34 c Gewerbeordnung; hier
werden verschiedene Dinge geprüft, z. B. Deine Bonität, ob Du
Steuerunbedenklich bist etc.
Der Schein kostet ca. 450€ und benötigt ca. drei Wochen.
Nach der Erteilung kannst Du Dich als Maklerin selbstständig
machen. Nun bist Du an die Makler- und BauträgerVO gebunden,
die besagt, dass Du ein „Makler- und Objektbuch“ führen musst,
dieses musst Du jährlich einem vereidigten Buchprüfer
vorlegen, der eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt.
Diese prüft das Gewerbeamt, bringst Du die nicht rechtzeitig
oder vollständig, gibt es saftige Ordnungsstrafen.Und in einem Verband - früher RDM/VDM, jetzt IVD - benötigst
Du eine Ausbildung (idR zur Kauffrau dr GruWoWiScha oder Bank
oder Hochschule)sowie aktuelle Weiterbildung und eine
angemessene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung; die
Prämie hierfür richtet sich häufig nach Deiner Ausbildung s.
o.
Und zu guter Letzt hast Du noch nicht einen Einzigen Kunden
und aquirierst und wirbst und nix tut sich.Viel Erfolg
Ralf