Immobilienmarkler

Wenn jemand beim Immobilienmakler seine 
Unterlagen zwecks Wohnungssuche einreicht! 
Lohnabrechnung, Schufaauskunft usw.,wer sieht 
Sieht diese, nur der Makler oder auch der Vermieter?

Moin!

Da diese Daten von Ihnen freiwillig dem Makler übergeben wurden und diese ja dazu dienen, daß der Vermieter ein (finanzielles) Vertrauen zu Ihnen bekommt, wird der VM natürlich Einsicht bekommen - es sei denn, Sie haben dem Makler ausdrücklich untersagt, Ihre Unterlagen einem Dritten zur Einsicht zu geben.GrußMK

Jeder dem der Makler diese gibt, zeigt oder offen liegen lässt. Für Makler gibt es wie für Ärzte oder Pastoren keine Schweigepflicht. Vermieter haben ein gesetzliches Auskunftsrecht über die Liquidität von (Mietern) zeitweiligen Nutzern fremden Eigentumes. Lies selbst: http://www.ta-hameln.de/vollzeitangebot/l/immobilien… wie schnell jeder Makler werden kann. Meine Empfehlung: auf Verlangen des Vermieters diesem direkt die notwendige Auskunft geben. Warum sollen Maker und dessen Bekannte, Kumpane und Verwante dies wissen?

Die von Ihnen angegebenen Daten, wie bspw. Lohnabrechnung und Schufaauskunft sind üblicherweise für den Vermieter gedacht.

Niemand, da es weder einen Immobilien"markler" noch einen Immobilien"euroler" gibt,
sondern nur einen Immobiliemmakler.
Bei Bedarf sieht es der Vermieter, wenn Du vorgeschlagen wirst.
Manche Vermieter wollen es sehen, manche verlassen sich auf mein Wort,
Bin selber Makler.

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Hallo,

üblicher Weise haben Sie sicherlich eine Mieterselbstauskunft ausgefüllt und die von Ihnen erwähnten Unterlagen beigefügt.

In der Mieterselbstauskunft haben Sie einer Bonitätsauskunft durch den Immobilienmakler oder Vermieter zugestimmt.

Gehen Sie davon aus, dass der Vermieter die Unterlagen zur ersten wirtschaftlichen Einschätzung eines Mietinteressenten einsehen kann.

Wir handhaben es so, es sei denn, dass der Mietinteressent ausdrücklich die Weitergabe an den Vermieter nicht zustimmt, in dem Fall haben die Mietinteressenten meist wenig Chancen die Wohnung zu kriegen, das bestimmt aber nicht der Immobilienmakler, der kann falls die Weitergabe nicht zugestimmt war gegenüber dem Vermieter und Eigentümer der zu vermietenden Wohnung lediglich nur eine Empfehlung aussprechen.

Einzig der Vermieter entscheidet wer in seiner Wohnung wohnt, somit ist es zwangsläufig, dass der Vermieter auch die Unterlagen zur Einsicht übermittelt bekommt.

Gruß

BHShuber

Wenn jemand beim Immobilienmakler seine 
Unterlagen zwecks Wohnungssuche einreicht! 
Lohnabrechnung, Schufaauskunft usw.,wer sieht 
Sieht diese, nur der Makler oder auch der Vermieter?

du hast dir bisher keinen kopp darum gemacht, wozu der komische makler-willi eigentlich da ist, dem du dein ganzes privat- und berufsleben offengelegt hast, um an diese verdammte wohnung zu kommen, richtig? und weshalb du diesen parasiten später durchfüttern musst?

zur frage:

deine persönlichen verhältnisse interessieren nur einen - deinen potentiellen vermieter. der möchte nämlich einschätzen, ob du die miete nicht nur für drei monate, sondern hoffentlich langfristig zahlen kannst.

du bist zum ersten mal auf wohnungssuche, richtig?