Immobilienpreise für Eigentumswohnung Chemnitz

Wir brauchen dringend verlässliche Angaben zu den Immobilienpreisen in Chemnitz-Sonnerberg. Wir haben diese Wohnung in 2006 gekauft und müssen vor Gericht nachweisen, dass die Wohnung damals schon überteuert war und wir diese heute nie zu diesem Preis verkaufen können. Allerdings können wir uns privat keinen Gutachter leisten, da wir so schon ziemlich doll zu knabbern haben. Hat vielleicht jemand einen Tipp? Vielen Dank für Eure Hilfe.

Hallo,
gibt es bei euch keinen Hausbesitzerverein wie z.B. Haus und Grund? Dort müssten Preisspiegel vorliegen. Oder eine Maklervereinigung?

Florian

Hallo,

es gibt in jeder Stadt einen Gutachterausschuss. Den können Sie mal fragen.
Gegen wen klagen Sie denn, wenn Sie die Wohnung überteuert gekauft haben? Gegen den Verkäufer oder die Bank? Warum haben Sie sich nicht vorher schon über die Preise informiert? Hatten Sie keinen Gutachter vor dem Kauf? Bei einem Privatverkauf habe ich noch nie gehört, dass ein Käufer Geld vom Verkäufer zurück bekommt, weil die Immobilie zu teuer gekauft wurde. War der Verkäufer ein Bauträger?

MfG

Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de

Hallo

Die Ermittlung des Verkehrswertes einer Wohnung ist ohne Kenntnisse schwierig, hier alles zu erklären sprengt ganz sicher den Rahmen dieses Forums, da es hierfür auch unterschiedliche Wertansätze gibt.

Ich habe im Internet recherchiert und folgenden Link gefunden:

http://www.gutachterausschuss.de/Bundeslaender/body_…

Da du einem Marktwert von 2006 brauchst, solltest du dich mit diesem Gutachterausschuss in Verbindung setzen. Der Gutachterausschuss speichert Kaufpreise, Lage, Größe aller verkauften Wohnungen, oder hat zumindest Zugriff auf diese Daten (in jedem Bundesland anders) versuche eine Liste der zu deiner Wohnung passenden Verkäufe in 2006/2011 zu bekommen (musst evtl. etwas dafür zahlen, ist aber sicher billiger als ein Gutachter)
Diese Liste hat sicherlich eine entsprechende Aussagekraft vor Gericht.

Solltest du über diesen Weg nicht an eine solche Liste kommen, kannst du es noch über einen Notar oder einen Gutachter probieren.

Ansonsten bleiben dir nur die aktuellen Angebote in z.B. Immoscout oder Immowelt als Vergleich.

Hinweis: Sollte deine Wohnung als Kapitalanlage verkauft worden sein, würde eine gutachterliche Bewertung des Verkehrswertes über den Ertragswert der Wohnung errechnet werden. Da in den Listen der verkauften Objekte nicht zwischen vermietet oder leer unterschieden wird, sind evtl. Abschlägen für vermietete Objekte zu berücksichtigen.

Grobe Wertberechnung einer vermieteten Immobilie:
Mtl. Kaltmiete x 12 - 10% Abschlag x 17 (angenommener Faktor)=


Eine Randinfo zum Grundstückswert:

Auch wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt, ist im Wert immer der Grundstückswert + evtl. Wegerechte inbegriffen. Den aktuell gültigen Wert pro qm (Bodenrichtwert) kannst du idR. über das zuständige Bauamt der Stadt/Gemeinde erfragen.

Beispielberechnung für deinen Grundstücksanteil:
A: Bodenrichtwert pro qm: 300,- Euro
B: Grundstücksgröße: 500 qm *
C: Miteigentumsanteile 80/1000 *

(steht in deinem Kaufvertrag/Grundbuchauszug)

300 x 500 ./. 1000 x 80 = 12000 Euro Grundstücksanteilwert

(diese Berechnung musst du jetzt mit jedem evtl. bestehenden anderen in deinem Besitz befindlichen Grundstücksanteil ebenso durchführen)

Gruss

Hallo!

Kenne mich im Osten nicht aus, aber ich schlage folgende Möglichkeiten vor:

  • im Internet, z.B. Immobilienscout24 nach ähnlichen Objekten suchen (auch: immonet, immowelt,…)

  • Makler fragen

  • Mietspiegel bei der Stadt erfragen

  • Nachbarn befragen

  • Grundeigentümerverein befragen (ggf. beitreten), z.B. http://www.hausundgrundchemnitz.de/

Die haben dann vielleicht auch noch bessere Tips.

Grüße und viel Erfolg
Mondscheinkatze

Hallo, leider kann ich da nicht weiterhelfen!

Hallo Chemnitz,
leider kenne ich auch nicht die Immobilienpreise in Chemnitz-Sonnerberg. In Bayern würde ich Ihnen empfeh-len den Gutachterausschuß, den es in jeder Stadt- und Kreisverwaltung gibt, um einen Geschäftsbericht mit den Richtwerten des Jahres 2006 zu bitten. Sicher kann Ihnen auch ein Immobilienmakler die damaligen Preise nennen. Vor Gericht zählt aber wohl nur ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen. Auch die Verbraucherberatung könnte Ihnen vielleicht weiterhelfen. Viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben. Gruß Arthur