Hallo Wohnungskäufer,
zuerst einmal Glückwunsch zum Wohnungskauf. Ob du sie nun selber nutzt oder vermietest, weiß ich nicht. Wenn du die Wohnung vermietest, könntest du die Kosten als Werbungskosten sofort steuermindernd ansetzen. In Betracht kommt da eine Vermietung an Familienangehörige wegen der „einfacheren“ Kündigungsmöglichkeiten. Da solltest du jetzt mal ein paar Abende google’n.
Nimm bitte zur Kenntnis, dass ich hier KEINE Rechtsberatung geben darf !
Aus meinen Erfahrungen als Wohnungskäufer muss ich Dir sagen, dass es mich umgehauen hat, als ich die Summe las, die der Verwalter für seine Zustimmung haben wollte. Keine Verwaltung meiner Objekte hat für die Zustimmung bisher mehr als 185 € zzgl. Notarkosten berechnet.
Mit dem Kaufvertrag bist du in alle Regelungen und Verträge des Voreigentümers eingestiegen. (Gehe ich mal davon aus, dass das so im Kaufvertrag steht). Deshalb muss ich Dir sagen, deine Schuld, wenn Du Dir die Verträge, hier den Verwaltervertrag, nicht hast zeigen lassen. Da steht nämlich drin, was der Verwalter für seine „Bemühungen“ (was auch immer das ist, frag mal nach), berechnen darf. Also fix Einblick in den Verwaltervertrag nehmen, und sehen, was da drin steht.
Der Notar sendet den unterzeichneten Kaufvertrag an den Verwalter. Der ist damit automatisch beauftragt und die Kosten hat der Käufer zu tragen. Warum jetzt der Verwalter da „Sonderzuschläge“ für Feiertagsbearbeitung erhebt, kann ich auch nicht nachvollziehen. Aber auch das müßte im Verwaltervertrag drin stehen. Jedenfalls würde ICH dem Verwalter eine ziemlich deutliche Mail schreiben und ihn erst einmal um Aufklärung desterwegen bitten. Ich würde ihm unter Hinweis darauf, dass keine „Eilbearbeitung“ erforderlich / gewünscht war, und insbesondere zwischen den Feiertagen, wo es auch noch genügend gesetzliche Arbeitstage gab, an denen das geschehen hätte können, den normalen Betrag anbieten. Betriebsferien des Verwalters wären für mich auch kein Grund für Feiertagszuschläge. Auch würde ich schon mal nachfragen, ob auch der Notar möglicherweise aushäusig zu Feiertagen tätig geworden ist, denn dann kostet das auch einen Zuschlag beim Notar. Möglicherweise ist der Verwalter mit dem Notar auch noch in engerer Geschäftsbeziehung ? Jedenfalls bei mir war es einmal so. Da haben die sich mal nach 18.00 Uhr beim Stammtisch getroffen, der Notar hat beglaubigt und mir dann „aushäusige Beglaubigung“ in Rechnung gestellt. Meine Frau wusste zum Glück, dass sich beide aus dem gleichen Verein kannten. Jedenfalls hat sich auch der Notar mit einfacher Gebühr dann zufrieden gegeben, bzw. müssen die das unter sich geregelt haben.
Letztendlich, was gibt es für dich ? Verwaltervertrag studieren, dann ggf schriftlich (!)begründen lassen, warum das mit Feiertagszuschlägen erforderlich war; good-will zeigen und normalen Betrag für Verwalterzustimmung anbieten.
Fallstrick: Möglicherweise versucht der Verwalter diesen Betrag auch über die Hausgeldabrechnung einzuziehen, dann solltest du dich innerhalb eines Monats nach VERSAMMLUNGSTERMIN (nicht: nach Versammlungsprotokoll) doch an einen Anwalt wenden und ggf Klage einreichen lassen.
Zu ganz guter letzt: Ich würde zusehen, dass man die anderen Miteigentümer überzeugt, einen anderen Verwalter zu suchen. Allerdings hast Du nur einen Stimmanteil in der Eigentümergemeinschaft und mußt dich der Mehrheit beugen, wenn es um die Verlängerung des Verwaltervertrages geht. Das dumme ist nur, dass dieser Betrag immer nur „Neueigentümer“ trifft; deshalb ist das Interesse der anderen an einer Änderung des Betrages möglicherweise sehr gering.
Solltest Du aus der Nummer nicht herauskommen, dann ärgere Dich, weil das dazulernen ein heftig teure Sache war, aber ich würde dem Verwalter danach heftigst auf die Finger gucken und mich mit Schwachstellen beim ihm revanchieren. Denn die hat, denke ich, jeder Verwalter.
Ich hätte Dir lieber persönlich/privat geantwort, aber ich weiß nicht ob hier „pn’s“ möglich sind. Vielleicht findest du einen Weg.
Ich wünsche Dir für die Zukunft mehr Zufriedenheit mit deiner Immobilie.