Immobilienrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Ende letzten Jahres (Mitte Dezember) habe ich eine Wohnung gekauft - der Verkäufer wies mich darauf hin, daß der Verwalter hier lt. Teilungserklärung zustimmen muß. Dies ist erst binnen 4 Wochen jetzt Mitte Januar endlich geschehen (notariell beglaubigt) - und der Verwalter schickt mir nun für seinen Aufwand (ohne Notarkosten) inkl. Feiertagszuschlägen (Bearbeitung über Weihnachten!) eine Rechnung über 545 Euro zzgl. MwSt.
Kann das annähernd realistisch sein? (Mir liegt keine Gebührentabelle o.ä. vor - der Verwalter erhält sonst nur um die 20 Euro pro Wohneinheit pro Monat). Wie kann ich darauf angemessen reagieren?
Ich fühle mich davon absolut über den Tisch gezogen, da ich ja noch nicht mal selbst Auftrag/Zeitplanung oder Ähnliches vorgegeben habe - der Verkäufer hat dies ja „beauftragt“. Danke für Ihre Stellungnahme und Hilfe.

Sehr geehrter Fragesteller,
es kommt zunächst darauf an, was im Vertrag über die Kosten des Erwerbs im einzelnen geregelt ist. Sie hätten vor Notarvertrag einen Anwalt konsultieren sollen oder selbst die Frage aufwerfen, daß der Verkäufer alle die Kosten trägt, die für den Verkauf (und dazu gehört die Zustimmung des Verwalters!) entstehen, der Käufer alles was für den grundbuchlichen Vollzug des Vertrages.

Also prüfen Sie den Text Ihres Vertrages, vielleicht läßt sich im Wege der Auslegung etwas entnehmen. Anderenfalls haben Sie zunächst mit Zitronen gehandelt, doch finde auch ich die Rechnung überzogen. Fordern Sie den Verwalter auf, die Höhe der Kosten nachzuweisen. Als neuer Eigentümer haben Sie auch Anspruch auf Kenntnisnahme des Verwaltervertrages, vielleicht ist aus dem ersichtlich, was durch die Pauschale/Mon/We gegenüber dem Verwalter alles abgegolten ist.

Mit freundlichen Grüßen RA Streich

Hallo Wohnungskäufer,
zuerst einmal Glückwunsch zum Wohnungskauf. Ob du sie nun selber nutzt oder vermietest, weiß ich nicht. Wenn du die Wohnung vermietest, könntest du die Kosten als Werbungskosten sofort steuermindernd ansetzen. In Betracht kommt da eine Vermietung an Familienangehörige wegen der „einfacheren“ Kündigungsmöglichkeiten. Da solltest du jetzt mal ein paar Abende google’n.

Nimm bitte zur Kenntnis, dass ich hier KEINE Rechtsberatung geben darf !

Aus meinen Erfahrungen als Wohnungskäufer muss ich Dir sagen, dass es mich umgehauen hat, als ich die Summe las, die der Verwalter für seine Zustimmung haben wollte. Keine Verwaltung meiner Objekte hat für die Zustimmung bisher mehr als 185 € zzgl. Notarkosten berechnet.
Mit dem Kaufvertrag bist du in alle Regelungen und Verträge des Voreigentümers eingestiegen. (Gehe ich mal davon aus, dass das so im Kaufvertrag steht). Deshalb muss ich Dir sagen, deine Schuld, wenn Du Dir die Verträge, hier den Verwaltervertrag, nicht hast zeigen lassen. Da steht nämlich drin, was der Verwalter für seine „Bemühungen“ (was auch immer das ist, frag mal nach), berechnen darf. Also fix Einblick in den Verwaltervertrag nehmen, und sehen, was da drin steht.
Der Notar sendet den unterzeichneten Kaufvertrag an den Verwalter. Der ist damit automatisch beauftragt und die Kosten hat der Käufer zu tragen. Warum jetzt der Verwalter da „Sonderzuschläge“ für Feiertagsbearbeitung erhebt, kann ich auch nicht nachvollziehen. Aber auch das müßte im Verwaltervertrag drin stehen. Jedenfalls würde ICH dem Verwalter eine ziemlich deutliche Mail schreiben und ihn erst einmal um Aufklärung desterwegen bitten. Ich würde ihm unter Hinweis darauf, dass keine „Eilbearbeitung“ erforderlich / gewünscht war, und insbesondere zwischen den Feiertagen, wo es auch noch genügend gesetzliche Arbeitstage gab, an denen das geschehen hätte können, den normalen Betrag anbieten. Betriebsferien des Verwalters wären für mich auch kein Grund für Feiertagszuschläge. Auch würde ich schon mal nachfragen, ob auch der Notar möglicherweise aushäusig zu Feiertagen tätig geworden ist, denn dann kostet das auch einen Zuschlag beim Notar. Möglicherweise ist der Verwalter mit dem Notar auch noch in engerer Geschäftsbeziehung ? Jedenfalls bei mir war es einmal so. Da haben die sich mal nach 18.00 Uhr beim Stammtisch getroffen, der Notar hat beglaubigt und mir dann „aushäusige Beglaubigung“ in Rechnung gestellt. Meine Frau wusste zum Glück, dass sich beide aus dem gleichen Verein kannten. Jedenfalls hat sich auch der Notar mit einfacher Gebühr dann zufrieden gegeben, bzw. müssen die das unter sich geregelt haben.
Letztendlich, was gibt es für dich ? Verwaltervertrag studieren, dann ggf schriftlich (!)begründen lassen, warum das mit Feiertagszuschlägen erforderlich war; good-will zeigen und normalen Betrag für Verwalterzustimmung anbieten.
Fallstrick: Möglicherweise versucht der Verwalter diesen Betrag auch über die Hausgeldabrechnung einzuziehen, dann solltest du dich innerhalb eines Monats nach VERSAMMLUNGSTERMIN (nicht: nach Versammlungsprotokoll) doch an einen Anwalt wenden und ggf Klage einreichen lassen.
Zu ganz guter letzt: Ich würde zusehen, dass man die anderen Miteigentümer überzeugt, einen anderen Verwalter zu suchen. Allerdings hast Du nur einen Stimmanteil in der Eigentümergemeinschaft und mußt dich der Mehrheit beugen, wenn es um die Verlängerung des Verwaltervertrages geht. Das dumme ist nur, dass dieser Betrag immer nur „Neueigentümer“ trifft; deshalb ist das Interesse der anderen an einer Änderung des Betrages möglicherweise sehr gering.
Solltest Du aus der Nummer nicht herauskommen, dann ärgere Dich, weil das dazulernen ein heftig teure Sache war, aber ich würde dem Verwalter danach heftigst auf die Finger gucken und mich mit Schwachstellen beim ihm revanchieren. Denn die hat, denke ich, jeder Verwalter.
Ich hätte Dir lieber persönlich/privat geantwort, aber ich weiß nicht ob hier „pn’s“ möglich sind. Vielleicht findest du einen Weg.
Ich wünsche Dir für die Zukunft mehr Zufriedenheit mit deiner Immobilie.

Hallo,

es gibt keine Gebührentabelle für Verwalter, wie es sie für Notare oder Ämter gibt. Jeder Verwalter kann für seine Leistung ein Entgelt vereinbaren, d.h. er macht das Angebot, die andere Partei beauftragt.

Steht im Kaufvertrag, wer die Kosten für die Genehmigung des Verwalters übernimmt? Normalerweise ist dort die Kostenteilung geregelt. Oder steht im Verwaltervertrag oder in der TEilungserklärung etwas über die Höhe der Vergütung für diese Leistung?

Wenn nirgendwo etwas darüber steht, würde ich den Verwalter mal fragen, weshalb er meint
a) einen Betrag in dieser Höhe in Rechnung stellen zu wollen/welche so unheimlich aufwendige Leistung er erbracht hat, die diesen Betrag rechtfertigt?
b) warum er Ihnen und nicht dem Verkäufer diese Leistung in REchnung stellt, wie er darauf kommt, wo das steht?
c) warum er ausgerechnet über Weihnachten daran gearbeitet hat, wenn er insgesamt vier Wochen gebraucht hat?

Vielen Dank, ich bin gespannt, wie er darauf reagiert - werde aber so vorgehen…Im Kaufvertrag steht drin, daß ich die Kosten dafür trage, leider. Gruß!