Immobilienrecht

Sehr geehrten Damen und Herren,

das bebaute Grundstück A gehört zwei Parteien. Im Grundbuch ist Partei A eigner zu ¾ und Partei B zu ¼.
Partei A will das bebaute Grundstück verkaufen. Partei B ist dagegen.
Darf Partei A ohne Zustimmung des Partei B das bebaute Grundstück verkaufen?

Rechtherzlichen Dank für Ihre Antworten und viele Grüße.

Hallo Benjamin,

wenn durch Grundbuch oder sonstige Vereinbarung nicht irgendetwas dagegen spricht, dann dürfte hier § 747 BGB gelten, der besagt, dass jeder Teilhaber über seinen Anteil verfügen darf. Ist das nur insgesamt möglich - weil nicht teilbar - geht das nur gemeinschaftlich, also nicht ohne Zustimmung des „kleineren“ Teilhabers.

Allerdings kann auch jeder Teilhaber die Auflösung verlangen und das endet eventuell in einer ungünstigeren Zwangsversteigerung.

Soweit die Meinung eines Laien.

Gruß!

Horst

Rückfrage
Hallo,

Allerdings kann auch jeder Teilhaber die Auflösung verlangen

Warum sollte er das können? Ein Baugrundstück kann nicht in beliebig kleine Stücke aufgeteilt werden, da sont das Bauen nicht möglich wäre.

und das endet eventuell in einer ungünstigeren
Zwangsversteigerung.

Wer zwingt da wen dazu?

Gruß
loderunner

Hallo loadrunner,

Hallo,

Allerdings kann auch jeder Teilhaber die Auflösung verlangen

Warum sollte er das können?

Wegen § 749 BGB

Ein Baugrundstück kann nicht in
beliebig kleine Stücke aufgeteilt werden, da sont das Bauen
nicht möglich wäre.

Deshalb wäre eine Teilung in Natura evtl. nicht möglich…

und das endet eventuell in einer ungünstigeren
Zwangsversteigerung.

Wer zwingt da wen dazu?

…und dann kommt § 753 BGB ins Spiel.

Gruß!

Horst (IANAL)

Danke! (o.w.T.)
-nix-