das bebaute Grundstück A gehört zwei Parteien. Im Grundbuch ist Partei A eigner zu ¾ und Partei B zu ¼.
Partei A will das bebaute Grundstück verkaufen. Partei B ist dagegen.
Darf Partei A ohne Zustimmung des Partei B das bebaute Grundstück verkaufen?
Rechtherzlichen Dank für Ihre Antworten und viele Grüße.
wenn durch Grundbuch oder sonstige Vereinbarung nicht irgendetwas dagegen spricht, dann dürfte hier § 747 BGB gelten, der besagt, dass jeder Teilhaber über seinen Anteil verfügen darf. Ist das nur insgesamt möglich - weil nicht teilbar - geht das nur gemeinschaftlich, also nicht ohne Zustimmung des „kleineren“ Teilhabers.
Allerdings kann auch jeder Teilhaber die Auflösung verlangen und das endet eventuell in einer ungünstigeren Zwangsversteigerung.