Immobilienrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
wir haben vor ca. 7 Wochen ein Haus gekauft.Nun haben wir letzte Woche feuchte Wände und Decken im Erdgeschoss entdeckt, wobei mein Mann daraufhin angefangen hat in dem Bereich Fliesen von der Wand abzuklopfen.
Nun mussten wir leider feststellen das das Mauerwerk nass,schimmelt und auf Lehmboden gebaut worden ist und die Mauern die Feuchtigkeit aufsaugt.Bei der Frage ob das Haus irgendwelche Mängel wie Schimmel, Feuchtigkeit und und und verneinte der Verkäufer dies.
Bei der Besichtigung vor ca. 3 Monaten hatte der Verkäufer Heizungen im Erdgeschoss aufgestellt und geheizt.Bei der Frage wieso er heizen tut wenn keiner drinn wohnt antwortete er darauf „damit die Rohre nicht einfrieren“,wir haben auch festgestellt dass sämtliche Bereiche wo feucht sind gestrichen worden sind (nur diese).
Meine Frage nun: Ist das keine Arglistige Täuschung und kann ich den Verkäufer dafür belangen?

Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich im Voraus

Hey!

Ich kann diesen Verdacht verstehen und würde dem nachgehen lassen; ein Rechtsanwalt kann eine so genannte gerichtliche Beweissicherung beantragen; das kostet zwar, aber die Kosten bekommt man zurück, wenn man später im Prozess gewinnt. Außerdem erhöhrt das die Chancen eines Prozeßerfolges.

C ya,
BBT

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]