Liebe/-r Experte/-in,
konnte zu meinem spez. Fall keine eindeutige Auskunft „herausgoogeln“. Deshalb diese Frage:
Der Erbauer und gleichzeitig Verwalter eines Mehrfam.-Hauses verkauft die einzelnen ETW’s.
Die Vermittlung übernimmt sein Schwiegersohn, von Beruf Makler, der auch noch eine der zu verkaufenden Wohnungen angemietet hat. Darf der für genau diese Wohnung eine Provision verlangen, weil es sein Schwiegervater nicht darf?
Wenn nein, welche Verjährungsfristen gelten, um evt. Rückforderungen zu stellen?
Auf eine Stellungnahme freut sich sehr
Armin