Immobilienrecht

Liebe/-r Experte/-in,

konnte zu meinem spez. Fall keine eindeutige Auskunft „herausgoogeln“. Deshalb diese Frage:
Der Erbauer und gleichzeitig Verwalter eines Mehrfam.-Hauses verkauft die einzelnen ETW’s.
Die Vermittlung übernimmt sein Schwiegersohn, von Beruf Makler, der auch noch eine der zu verkaufenden Wohnungen angemietet hat. Darf der für genau diese Wohnung eine Provision verlangen, weil es sein Schwiegervater nicht darf?
Wenn nein, welche Verjährungsfristen gelten, um evt. Rückforderungen zu stellen?

Auf eine Stellungnahme freut sich sehr

Armin

guten Abend Armin,
leider muß ich passen, da ich mich auf diesem Gebiet seit Jahren nicht mehr kundig gemacht habe. Ich meine, dass Ihre Nachfrage berechtigt ist - wegen der Schwägerschaft. Die generelle Verj.frist beträgt drei Jahre.
Da ich verreist war, konnte ich erst heute antworten.
Viel Glück
H.G.