Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
Bin seit langem Eigentümerin eines Blumenladens.
Nun möchte ich mein Geschäft Vermieten und hab auch schon einen Potenziellen Mieter.
Jetzt stellt sich jedoch die Eigentümegemeinschaft quer, indem sie mir schreibt sie möchten wieder einen Blumenladen oder ein Sonnenstudio.
Darf sie das ???
Hallo,
ich gehe mal davon aus, daß Ihr Geschäft Teileigentum eines Wohn-/Geschäftshauskomplexes oder ähnlichem ist.
Ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen wird Ihnen verraten, welche Gewerbearten zulässig oder ggf. unzulässig im Haus sind. Ich halte es jedoch für ausgeschlossen, daß, wenn Sie schon lange einen Blumenladen betreiben, der Neuvermietung mit einem ebensolchen Blumenladen widersprochen werden kann.
Normalerweise kann die Hausgemeinschaft nur dann Einwände vorbringen, wenn Beeinträchtigungen der gesamten Gemeinschaft im Haus zu befürchten sind. Bei einem Blumenladen kann das wohl ausgeschlossen werden.
Freundliche Grüße
Jörg Kiel