Ist das gewöhnlich und zulässig für die Reservierung einer
Immobilie diese gebühr zu verlangen?
Danke!
Sebastian
Ist das gewöhnlich und zulässig für die Reservierung einer
Immobilie diese gebühr zu verlangen?
Danke!
Sebastian
Ist das gewöhnlich und zulässig für die Reservierung einer
Immobilie diese gebühr zu verlangen?Danke!
Sebastian
Ohne notarielle Beurkundung kann man die Reservierung für eine Immobilie getrost vergessen
Vielfach unterzeichnen Kaufinteressenten von Immobilien im Vorfeld so genannte Reservierungsvereinbarungen. Damit soll eine Option zum Kauf geschaffen werden. Beim Abschluss einer solchen Vereinbarung muss der Kaufinteressent allerdings in aller Regel eine bestimmte Summe Geldes zahlen, die später mit dem zu zahlenden Kaufpreis oder der Maklerprovision verrechnet werden soll.
„Die Beratungspraxis zeigt, dass der Abschluss einer Reservierungsvereinbarung für den Kaufinteressenten regelmäßig nur mit Kosten verbunden ist, ohne dass diese ihm einen wirklichen Vorteil bringt“", warnt Yannis Markmann vom Interessenverband „Wohnen im Eigentum“ in Bonn. Rechtssicherheit lasse sich mit einer solchen Vereinbarung nicht gewinnen.
Grundsatz bei Grundstücksgeschäften: Immer mit Notar
Wenn der Verkäufer das betreffende Objekt an jemand anderen veräußern möchte oder später einen höheren Kaufpreis verlangt, hilft die Reservierungsvereinbarung dem Kaufinteressenten meist nicht weiter. Den Abschluss des Kaufvertrages zu den vereinbarten Bedingungen kann er nur dann verlangen, wenn die Vereinbarung notariell beurkundet wurde.
Verträge, durch die sich jemand zum Verkauf eines Grundstücks verbindlich verpflichte, bedürften nämlich zwingend der Beurkundung durch einen Notar. Dies gelte auch für solche Vorverträge. Eine Beurkundung findet aber in aller Regel nicht statt, so dass die Vereinbarung wegen dieses Formmangels unwirksam ist.
Ausnahme bestätigt die Regel
Anders sieht es hingegen aus, wenn sich der Verkäufer lediglich dazu verpflichtet, die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum nicht an einen Dritten zu verkaufen. Eine Vereinbarung dieses Inhalts ist auch ohne notarielle Beurkundung wirksam. Ein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrags lässt sich daraus aber nicht herleiten.
Quelle: Interessenverband „Wohnen im Eigentum“, Bonn
Gruß
Phoebe
Ist das gewöhnlich und zulässig für die Reservierung einer
Immobilie diese gebühr zu verlangen?Danke!
Sebastian
ja ist zulässig. Diese sogenannte „Reservierungsgebühr“ soll den Käufer an das Objekt binden.
Wenn der Kaufinteressent eine Reservierungsgebühr bezahlt hat, so kann der Verkäufer getrost davon ausgehen, dass dies so gut wie 100% auch zum notariellen Kaufabschluss führt.
Es werden sogar Reservierungsgebühren verlangt, obwohl weder eine Baubechreibung vorliegt, noch ein Muster des Vertragstextes. Auch sind eventuelle Sonderwünsche zwar angesprochen, jedoch nicht konkretisiert.
Wenn Sie sich für ein Objekt wirklich entschlossen haben zu kaufen, dann tun Sie es! Wenn alle Verträge, Dokumente, Baupläne, etc. vorliegen, können Sie auch sofort kaufen. Der Vorteil ist hierbei, dass Sie wissen, welcher Text zu unterschreiben ist.
Erst kürzlich kam aus meinem Kundenkreis auch diese Frage. Dort war nur ein mündliches Versprechen, ohne genauen Preis, ohne Vertragstext und ohne genaue Bauplanung!
Natürlich wurde diesem Begehren nicht entsprochen.
Die Erkenntnis der Verkäuferseite: Wer eine Reservierungsgebühr bezahlt, der kauft auch. Dabei ist es nahezu gleichgültig, welcher Vertragstext vorgelegt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Pausch
www.Immobilienratgeber.com
Hallo,
wir haben erst jetzt ein Haus gekauft, haben Reservierungsgebühr bezahlt. Es war für uns klar, daß wir das Haus kaufen wollen, aber die Finanzierung stand noch nicht. Die Reservierungsgebühr wurde aber mit der Maklercourtage verrechnet, d.h. die konnten wir dann von der Maklerrechnung abziehen. Es war also KEINE ZUSÄTZLICHE Gebühr.
Gruß Heike