Hallo zusammen,
Person A wird vom Vater eine Immobilie geschenkt.
Person A möchte die Immobilie schnellstmöglich verkaufen.
Kann dies schon mit Unterschrift unter den Schenkungsvertrag erfolgen oder muss der Grundbucheintrag abgewartet werden?
Gruß Petra
Doppelposting => all. Rechtsfragen owT
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Hallo Petra,
der Vater könnte die Immobilie verkaufen und dann dem Sohn das Geld schenken, das hätte den Vorteil, dass man sich einmal die Notar- und die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch spart.
Oder der Sohn veräußert die Immobilie im Namen des Vaters, der muß
dann aber mit dem etwaigen Käufer beim Notar erscheinen. Den generell
gilt Grundstückskäufe, auch Vorverträge und Anwartschaften sind notariell beurkundungspflichtig.
Also ohne den Vater kann er, so lange er selbst im Grundbuch nicht
eingetragen ist, nicht verkaufen.
Grüsse von
Birgit
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