Hallo, liebe Experten,
Wenn man dem Sohn seine Eigentumswohnung schenken möcht, könnten eventuelle Gläubiger der Mutter in einem gewissen Zeitraum nach Eintrag ins Grundbuch die Schenkung anfechten?
Für freundliche Beantwortung herzlichen Dank im Voraus.
Maticia
Wenn man dem Sohn seine Eigentumswohnung schenken möcht,
könnten eventuelle Gläubiger der Mutter in einem gewissen
Zeitraum nach Eintrag ins Grundbuch die Schenkung anfechten?
Nur, wenn die Forderungen dieser Gläubiger dann nicht mehr von der Mutter erfüllt werden können. Dann könnte diese Mutter in die Privatinsolvenz gehen (müssen), und dann könnte herauskommen, dass sie der Insolvenzmasse Vermögen entzogen haben könnte zu Lasten ihrer Gläubiger.
Das könnte innerhalb bestimmter Fristen (die ich derzeit nicht parat habe) definitiv angreifbar sein und der Mutter - wegen der Vorsätzlichkeit der Schädigung der Gläubiger - strafrechtliche Konsequenzen bringen.
Ich würde das an Stelle der Mutter lassen, mich um die freihändige Veräußerung der Wohnung bemühen, denn das bringt oftmals mehr Geld und signifikant weniger Ärger, und mit dem Kaufpreiserlös die Schulden bedienen.
Viele Grüße vom KaiserPinguin
Eine Schenkung ist eine heikle Sache, aber einem Verkauf an den Sohn kann man weniger anfechten. Der Kaufpreis darf halt ned grad nur noch ein Euro gewesen sein.
Eine Schenkung ist eine heikle Sache, aber einem Verkauf an
den Sohn kann man weniger anfechten. Der Kaufpreis darf halt
ned grad nur noch ein Euro gewesen sein.
Wenn der Verkauf in der Familie (Sohn!) war und der Verkaufspreis offensichtlich wesentlich unter dem Marktpreis lag, ändert das aber nichts an den Rechtsfolgen und der Wirksamkeit der Veräußerung.
Und wenn der Kaufpreis dem Marktpreis zumindest in etwa entsprach, ist ja wieder Geld da für die Gläubiger - wie es sich ja auch gehört.
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