Immobilienspekulation und viele Fragen!

Hallo liebe Experten,

ich hätte ein paar Fragen zu folgendem Thema und hoffe ihr könnt mir dabei helfen!

Mein Schwiegervater ist Immobilienmakler und über ihn bich in an ein Haus gekommen, welches aufgrund von Privatinsolvenz verkauft werden muß. Da die Bank das Haus quasi abgeschrieben hat, ist sie bereit das Obejtk zu einem Preis von € 45.000,-- - 50.000,-- zu verkaufen. Ich htte schon einige Besichtigungstermine, u.a. auch mit allen Arten von Handwerkern und ich kann euch sagen, das Obejtk ist in einem miesen aber nicht hoffnungslosen Zustand. Ich hatte es sogar schlechter eingeschätzt als die Handwerker (alles Bakannte, falls jemand meint die wollen mich über den Tisch ziehen.

Ich habe jetzt von diesen Handwerkern Angebote bekommen die sich insgesamt auf ca. € 50.000,-- belaufen. Das Objekt an sich hätte in einem einwandfreien Zustand ein Verkehrswert von ca. €190.000,-- wobei ich mich darauf nicht verlasse und lieber mit einem potentiellen Verkaufserlös von € 150 - 160.000,-- rechne.

Nun meine Fragen hierzu:

Da ich selber keine Finanzierung von der Bank bekommen würde, könnte ich hierfür meinen Bruder mit seinen Bausparverträgen (ca. 20.000,–) einspannen. Welche Finanzierungsarten gibt es überhaupt für so ein Spekulationsgeschäft und meint ihr das eine Bank das überhauot macht?
Es müßte ja so sein, das das Haus beispielsweise Angfang Juni gekauft , 3 Monate renoviert und danach wieder verkauft wird. In dieser Zeit dürften monatlich wenig Belastungen auf uns zu kommen und am Ende auch nicht zu hohe Kosten bei der Abzahlung des Kredites.

Desweiteren wäre die Frage ob und wie man den Spekulationsgewinn versteuern muß (meine ich hätte malgehört das geht erst ab einem gewissen Volumen los).

Es geht mir hier nicht um das Geschäft an sich, die Risiken sind mir bewußt, es gwht hier nur um die Finanzen!

Vielen Dank für alle antworten schonmal im voraus und sollte ich etwas vergessen haben oder mich unklar ausgedrückt haben, beantworte ich natürlich alle Rückfragen so schnell es geht!

Gruß
Peter

Hallo Peter,

Desweiteren wäre die Frage ob und wie man den
Spekulationsgewinn versteuern muß (meine ich hätte malgehört
das geht erst ab einem gewissen Volumen los).

Ja, der Staat verdient bei solchen Geschäften mit:

Entweder: § 23 (1) Nr. 1 EStG

„Private Veräußerungsgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.“

Der Veräußerungsgewinn ermittelt sich wie folgt:

Veräußerungspreis

  • Anschaffungskosten
  • Werbungskosten (Renovierung, Markler, ect.)
    = Veräußerungsgewinn

Dieser Veräußerungsgewinn bleibt außer Ansatz, wenn alle Spekulationsgewinne im Kalenderjahr unter 512 Euro bleiben.

Oder:

Nach der geschilderten Situation komme ich allerdings eher zum Ergebnis, dass ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Zwar wird die sogenannte „Drei-Objekt-Granze“ nicht überschritten, aber der enge zeitliche Zusammenhang würde ich schon als ausreichend ansehen.
Dann fällt unter Umständen auch noch Gewerbesteuer an.

Schau mal hier das BMF-Schreiben vom 26.03.2004 über das Problem:

http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_462/…

Grüßle Soni