hallo,
wer kann mir in dem fall weiterhelfen:
1, immoblienüberschreibung der eltern ihr leibliches kind ohne zugriff des eingeheirateten ehepartners.
2, kann ein anwalt oder nur der notar auskunft erteilen?
vielen dank für eure hilfe.
h.mehringer
Hallo Holger,
Auskunft kann Dir auch ein Anwalt geben. Allerdings muss der Vertrag dann ohnehin notariell beurkundet werden (Immobilie=Notar!)
Gruß vom Wiz
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