Hallo,
folgender Fall sei angenommen: A (kinderlos), besitzt ein Einfamilienhaus, das B (Vetter II. Grades von A) nach dem Ableben von A gern übernehmen würde. Natürlich steuerlich so günstig wie möglich.
A soll nicht schlechter gestellt werden, B möchte steuerlich möglichst „+/- Null“ aus dieser Sache herausgehen.
Als Möglichkeiten kämen m. E. in Betracht:
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Schenkung (Schenkungssteuer wäre mit derzeit 23 % relativ hoch, und ab 2008 noch höher!)
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Schenkung gegen Nießbrauchsvorbehalt (wirkt sich der Nießbrauch überhaupt wertmindernd auf das Haus aus?)
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Verkauf des EFH an B zu € 1,- (akzeptiert das FA das i. H. a. Schenkungs- bzw. Grunderwerbssteuer?)
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wie 3., aber mit Einräumung eines o. g. Nießbrauchs
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Wäre in diesem Fall Wohnrecht besser als Nießbrauch?
Wem dazu etwas einfällt: immer her damit! 
Gruß,
Sascha