Immobilienübertragung und Steuern?

Hallo,

folgender Fall sei angenommen: A (kinderlos), besitzt ein Einfamilienhaus, das B (Vetter II. Grades von A) nach dem Ableben von A gern übernehmen würde. Natürlich steuerlich so günstig wie möglich.

A soll nicht schlechter gestellt werden, B möchte steuerlich möglichst „+/- Null“ aus dieser Sache herausgehen.

Als Möglichkeiten kämen m. E. in Betracht:

  1. Schenkung (Schenkungssteuer wäre mit derzeit 23 % relativ hoch, und ab 2008 noch höher!)

  2. Schenkung gegen Nießbrauchsvorbehalt (wirkt sich der Nießbrauch überhaupt wertmindernd auf das Haus aus?)

  3. Verkauf des EFH an B zu € 1,- (akzeptiert das FA das i. H. a. Schenkungs- bzw. Grunderwerbssteuer?)

  4. wie 3., aber mit Einräumung eines o. g. Nießbrauchs

  5. Wäre in diesem Fall Wohnrecht besser als Nießbrauch?

Wem dazu etwas einfällt: immer her damit! :smile:

Gruß,
Sascha

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