Hallo,
angenommen, A uebertraegt zu Lebzeiten seine Immobilie an eines seiner 5 noch lebenden Kinder, eines seiner Kinder ist bereits gestorben.
Dieses das Haus uebernehmende Kind zahlt jedem der 4 Geschwister Summe X aus, dem Nachkommen des vestorbenen Bruders wird ebenfalls diese Summe zuteil. Alles soll in einem notariellen Uebertragungsvertrag festgehalten werden. Jedoch haette der verstorbene Bruder zwei Kinder, von denen das nicht im notariellen Uebertragungsvertrag erwaehnte Kind unter gesetzlicher Betreuung steht und Hartz4 beziehen wuerde - was muesste der im Notarvertrag erwaehnte Nachkomme beruecksichtigen, wenn er den Bruder fairerweise beteiligen wollen wuerde?
Kann er das Geld einfach seinem Bruder geben und dieser muesste sich um die korrekte Abwicklung hinsichtlich dessen, ob er das Geld „angibt“ kuemmern, oder wuerde sich der notariell benannte Nachkomme damit strafbar machen, hinsichtlich der Moeglichkeit, dass das Geld nicht beim Amt als zusaetzliches Einkommen angegeben werden koennte?
Wie sichert sich der Nachkomme am besten gegen alles ab, ohne die Rechtslage zu missachten und seinem Bruder den ihm zustehenden Anteil zu geben?
Gibt es hier einen legalen und kostenlosen Weg (ohne Anwaltskosten, Notar etc.)?
Koennte der „benachteiligte“ Bruder, der in dem Uebertragungsvertrag nicht erwaehnt ist, gegenueber dem Immobilienuebertragenden oder den Immobilienannehmenden oder anderen an dieser Uebertragung beteiligten Personen irgendwelche Ansprueche stellen?
Vielen Dank!
Sonja