Immobilienunterhalt bei Zwangsversteigerung

Guten Tag,
wer muß eigentlich die laufenden Kosten einer Immobilie, die sich in Zwangsvollstreckung befindet, tragen?
Danke!
Klausew

Guten Tag,

Hallo,

wer muß eigentlich die laufenden Kosten einer Immobilie, die
sich in Zwangsvollstreckung befindet, tragen?

welche Kosten sind gemeint?
Hausgeld, Grundstuer? Ist das Objekt selbstbewohnt, vermietet ist eine Zwangsverwaltung bestellt?

Danke!
Klausew

Grüße

Hallo,
die Immobilie steht leer.
Der Eigentümer hat gegenüber der Bank eine „Unterwerfungserklärung“ abgegeben.
Kosten: Grundsteuer, Versicherungen, allg. Unterhaltskosten wie Strasse kehren, Gartenpflege etc.

Danke und Grüße Klausew

Guten Tag,

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Hallo,

diese Kosten werden wohl nicht bezahlt wenn das Objekt leer steht. Der nocheigentüer hat wahrscheinlich die insolvenz angemeldet, wenn er in der zwangsversteigerung ist wird vom ihm gerade das letzte, was er hat, genommmen. Die Stadt/Kommune lässt sich da aber nicht lumpen, so werden die u.g. Abgaben von dem ersteher mitgetragen. Bei Gericht wird das Mindesgebot vorgelesen, dieses setzt sich zu sammen aus Prozesskosten und den Fordernungen der Stadt.

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,
letztendlich müssen die Kosten vom Eigentümer getragen werden.

Forderungen der Gläubigerin +
Kosten der Verwertung (Zwangsversteigerung incl. Schätz-, Verwaltungs- und Unterhaltungskosten während der Zwangsverwaltung, sowie Gebühren und Rechtsanwaltskosten usw.)
./.
Erlös der Zwangsversteigerung
Da öff.rechtl. Forderung an erster Stelle stehen, bleibt der Gläubigerin ein entsprechend geringerer Teil des Erlöses.

Bleibt etwas über, wird es ausgezahlt, ansonsten bleibt eine Restschuld.

Ob eine Restschuld tatsächlich bezahlt werden muss, oder ob ein Insolvenzverfahren durchgeführt wird, ist von hier nicht zu beurteilen.

vnA