Hallo,
wenn man eine Immoblie verkaufen will, wie geht man da vor? Geht man - vor dem eigentlichen Abschluss mit dem Käufer - zum Notar zwecks Ausarbeitung des Vertrags? Muss man das/kann man das?
es grüßt ein Ratloser…
Moin,
wenn Verkauf mit Makler: lass ihn das machen, dann entwirft der NOtar deines oder seines Vertrauens den Vertrag mit allen Details, die mit den Käufern vereinbart sind und der Verkäufer kriegt ihn ebenso wie der Käufer zum Prüfen und „Abhaken“ - oder Änderungswünschen, falls vorhanden.
Wenn Verkauf ohne Makler: dito - Suche eines Notars, Durchgabe der vereinbarten Details, Ablauf s.o. Es gibt Standardklauseln, die baut der Notar automatisch ein. Der nennt auch alles,w as er braucht für den Vertragsentwurf, z.B. Grundbuchauszug (besorgt er selber aktuell) etc. etc.
Wichtig, um den Aufwand so gering wie möglich zu halten: so viele Dinge wie möglich mit dem Käufer vorab klären und übereinstimmend an den Notar geben. Es gibt auch Käufer, die möchten einen Notar selber bestimmen.
So oder so: beide Vertragsparteien bekommen dann den Vertragsentwurf, meist mit 14 Tagen Prüfungsfrist, und können sich das dann in Ruhe ansehen oder vom Anwalt nochmals prüfen lassen.
Gruß
Ex.
Hallo,
Moin,
wenn Verkauf mit Makler: lass ihn das machen, dann entwirft
der NOtar deines oder seines Vertrauens den Vertrag mit allen
Details, die mit den Käufern vereinbart sind und der Verkäufer
kriegt ihn ebenso wie der Käufer zum Prüfen und „Abhaken“ -
oder Änderungswünschen, falls vorhanden.
Wie bitte ? Der Makler vermittelt den Verkauf einer Immobilie.
Mit der weiteren Abwicklung hat dieser nichts zu tun!
Dafür ist ein Notar zuständig und dieser wird meist vom Verkäufer ausgewählt und zwar am Ort des Verkaufs-Objekts.
Wenn Verkauf ohne Makler: dito - Suche eines Notars, Durchgabe
der vereinbarten Details, Ablauf s.o. Es gibt
Standardklauseln, die baut der Notar automatisch ein. Der
nennt auch alles,w as er braucht für den Vertragsentwurf, z.B.
Grundbuchauszug (besorgt er selber aktuell) etc. etc.
Nein. Bevor ein Notar beauftragt wird, muss zuerst einmal die Finanzierung des Käufers von einem Kreditinstitut bewiligt sein. Es gibt sehr wenige Käufer, die den erforderlichen Betrag im Klingelbeutel haben.
Wichtig, um den Aufwand so gering wie möglich zu halten: so
viele Dinge wie möglich mit dem Käufer vorab klären und
übereinstimmend an den Notar geben.
Mit dem Käufer muss man den Preis aushandeln.
Alles andere einfach mit dem Notar besprechen.
Der wird alles andere bei einem gemeinsamen Termin mit den beiden Parteien aushandeln und auch aufklären, denn dies ist seine Aufgabe.
So oder so: beide Vertragsparteien bekommen dann den
Vertragsentwurf, meist mit 14 Tagen Prüfungsfrist, und können
sich das dann in Ruhe ansehen oder vom Anwalt nochmals prüfen
lassen.
14 Tage Prüfungsfrist - wo hast Du dies denn her ?
Gruß Merger
Wie bitte ? Der Makler vermittelt den Verkauf einer
Immobilie.
Mit der weiteren Abwicklung hat dieser nichts zu tun!
Huhu,
nicht ganz Richtig, ein Markler kann als Nachweismarkler (weist eine Kaufgelegenheit nach) oder als Vermitllungsmarkler (Vermittelt zwischen Käufer und Verkäufer so dass eine Einigung zustande kommt) Dann kann der Markler auch noch beides machen.
Sprich ein Markler vermittelt den verkauf - wenn vereinbart.
cu
Moin,
offenbar gibt es wohl ziemliche Unterschiede. Makler haben ein gravierendes INteresse an einem NOtarvertrag, weil sie erst dann ihr Geld bekommen. Und da es viele Verkäufer gibt, die sich um möglichst wenig kümmern möchten, lassen sie durchaus vom Makler einen Notar vorschlagen (wenn sie nicht selber einen kennen) oder vom Käufer, wenn dieser das möchte.
Der Notar muss keineswegs an Ort des Verkaufsobjektes seinen Sitz haben.
Es ist NICHT korrekt, dass erst die Finanzierung geklärt sein muss. Das ist Sache des Käufers und wenn die Vertragsparteien sich einig sind, dann kann der Vertragsentwurf aufgestellt werden und ggf. noch um den Passus der Finanzierung ergänzt werden. Kann beides parallel laufen. Das ist letztlich die Frage der Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer.
Ein Notar kostet im übrigen auch Geld - und eine Komplettberatung mit allem Drum und Dran gibt es nicht zum Nulltarif. Also ist es wohl besser, zunächst alles zwischen KÄufer und Verkäufer zu klären, damit der Notar eine Grundlage hat.
Im übrigen finde ich deinen Ton unangemesssen. Du hast die Weisheit nicht mit Löffeln abgekriegt und kannst akzeptieren, dass auch andere Ahnung haben.
Gruß
Ex.
Hallo,
Moin,
offenbar gibt es wohl ziemliche Unterschiede. Makler haben ein
gravierendes INteresse an einem NOtarvertrag, weil sie erst
dann ihr Geld bekommen. Und da es viele Verkäufer gibt, die
sich um möglichst wenig kümmern möchten, lassen sie durchaus
vom Makler einen Notar vorschlagen (wenn sie nicht selber
einen kennen) oder vom Käufer, wenn dieser das möchte.
Aber sicher, dann begibt sich der Käufer vollständig in die Hände des Maklers. Wie vor Ort einmal geschehen, (Makler (Wohnort in Rheinland-Pfalz), Bank (Sitz in Bayern) und Notar (Sitz in NRW) machten gemeinsame Sache) Eigentumswohnung war überteuert, Bank finanzierte ohne das Objekt in Augenschein zu nehmen und Notar fand alles in Ordnung.
Davon rate ich ab.
Der Notar muss keineswegs an Ort des Verkaufsobjektes seinen
Sitz haben.
Er sollte immer am Ort oder in unmittelbarer Nähe sein.
Ausnahme, Objekt hunderte km weg und Käufer und Verkäufer wohnen im gleichen Ort.
Es ist NICHT korrekt, dass erst die Finanzierung geklärt sein
muss.
Dies ist unsinnig. Warum sollte man einen Termin beim Notar vereinbaren,
bevor der Käufer überhaupt weiß ob das Objekt finanzierbar ist.
Das ist Sache des Käufers und wenn die Vertragsparteien
sich einig sind, dann kann der Vertragsentwurf aufgestellt
werden und ggf. noch um den Passus der Finanzierung ergänzt
werden. Kann beides parallel laufen.
Nein - siehe oben.
Ein Notar kostet im übrigen auch Geld - und eine
Komplettberatung mit allem Drum und Dran gibt es nicht zum
Nulltarif.
Habe ich dies behauptet. Nur der Notar müsste wissen, was seine Aufgabe ist.
Also ist es wohl besser, zunächst alles zwischen
KÄufer und Verkäufer zu klären, damit der Notar eine Grundlage
hat.Im übrigen finde ich deinen Ton unangemesssen. Du hast die
Weisheit nicht mit Löffeln abgekriegt und kannst akzeptieren,
dass auch andere Ahnung haben.
Wenn Unsinn in einem Forum geschrieben wird, ist es doch erlaubt, Einwände dagegen geltend zu machen.
Und noch einmal. Bevor der Käufer einer Immobilie nicht geklärt hat, ob das Objekt finanzierbar ist, ist es unsinnig einen Notartermin zu machen.
Denn wie Du selbst schreibst, ist die Arbeit eines Notars nicht kostenlos.
Und warum soll man einen Notar beauftragen, sich beraten lassen, ohne Kenntnis zu haben ob eine Finanzierung möglich ist. Auch dafür muss man eine Gebühr zahlen.
Gruß Merger
Wie bitte ? Der Makler vermittelt den Verkauf einer
Immobilie.
Mit der weiteren Abwicklung hat dieser nichts zu tun!Huhu,
nicht ganz Richtig, ein Markler kann als Nachweismarkler
(weist eine Kaufgelegenheit nach) oder als Vermitllungsmarkler
(Vermittelt zwischen Käufer und Verkäufer so dass eine
Einigung zustande kommt) Dann kann der Markler auch noch
beides machen.Sprich ein Markler vermittelt den verkauf - wenn vereinbart.
??? habe ich etwas anderes geschrieben ???
siehe oben: mein Text - „Der Makler vermittelt den Verkauf einer
Immobilie.“
Nur mit dem weiteren - Kontaktaufnahme und Absprache mit dem Notar - hat der Makler nichts zu tun.
Das Gerücht ist einfach nicht auszurotten, dass ein Notar eine neutrale Person sei. Ein Notar hat alles zu beurkunden was nicht gesetzeswidrig ist. Viele Dinge sollten vorab zwischen Käufer und Verkäufer geklärt werden. Der Notar beurkundet nur das Ergebnis dieser Absprachen: Altlastenfreiheit, Versicherung, Grundsteuer, Kautionen, Verträge, Nutzungsübergang, Zahlungsbedingungen usw. Notare fügen Standartklauseln ein. Individuell geregelt wird da nichts. Daher ist es immer sinnvoll, wenn man nichts davon versteht, einen Fachanwalt drüberschauen oder besser noch, den Vertrag entwerfen zu lassen.
Betrifft auch den Bereich Finanzierung. Mit den richtigen Klauseln im Vertrag kann man auch locker auf die Finanzierungszusage verzichten. Dann hat man auch keinen Grundbucheintrag, den man im Zweifel nur mit Schwierigkeiten wieder rausbekommt.
vnA
Hallo,
kriegt ihn ebenso wie der Käufer zum Prüfen und „Abhaken“ -
oder Änderungswünschen, falls vorhanden.Wie bitte ? Der Makler vermittelt den Verkauf einer
Immobilie.
Mit der weiteren Abwicklung hat dieser nichts zu tun!
wenn man aber als Käufer oder Verkäufer keinen Bock hat, sich um irgendetwas zu kümmern, kann auch der Makler den Notartermin vereinbaren.
Dafür ist ein Notar zuständig und dieser wird meist vom
Verkäufer ausgewählt
Es ist nicht selten, daß der Makler dem Verkäufer nahesteht, bspw. bei größeren Immobilienprojekten. In dem Fall stellt der Verkäufer eine Vollmacht für den Makler bzw. dessen Mitarbeiter aus, so daß diese ihn beim Notar vertreten können.
und zwar am Ort des Verkaufs-Objekts.
Notare haben keine örtliche Zuständigkeit.
Standardklauseln, die baut der Notar automatisch ein. Der
nennt auch alles,w as er braucht für den Vertragsentwurf, z.B.
Grundbuchauszug (besorgt er selber aktuell) etc. etc.Nein. Bevor ein Notar beauftragt wird, muss zuerst einmal die
Finanzierung des Käufers von einem Kreditinstitut bewiligt
sein.
Es interessiert weder den Notar noch den Verkäufer noch den Makler, ob der Käufer die Kohle zusammenbekommt. Aus genau diesem Grunde ist auch in jedem vernünftigen Kaufvertrag die Vollstreckungsunterwerfung enthalten.
Ob es vernünftig ist, einen Kaufvertrag zu unterschreiben, wenn man die Finanzierung nicht zusammen hat, steht auf einem ganz anderen Blatt. Gerade bei Neubauprojekten ist es im Baustadium z.T. gar nicht möglich, eine Finanzierungszusage zu bekommen, weil die zu finanzierende aber dennoch zu erwerbende Wohnung noch gar nicht existiert.
So oder so: beide Vertragsparteien bekommen dann den
Vertragsentwurf, meist mit 14 Tagen Prüfungsfrist, und können
sich das dann in Ruhe ansehen oder vom Anwalt nochmals prüfen
lassen.14 Tage Prüfungsfrist - wo hast Du dies denn her ?
Das ist eine übliche Frist, aber natürlich keinesfalls gesetzlich vorgeschrieben.
Gruß
C.
Es interessiert weder den Notar noch den Verkäufer noch den
Makler, ob der Käufer die Kohle zusammenbekommt. Aus genau
diesem Grunde ist auch in jedem vernünftigen Kaufvertrag die
Vollstreckungsunterwerfung enthalten.Ob es vernünftig ist, einen Kaufvertrag zu unterschreiben,
wenn man die Finanzierung nicht zusammen hat, steht auf einem
ganz anderen Blatt. Gerade bei Neubauprojekten ist es im
Baustadium z.T. gar nicht möglich, eine Finanzierungszusage zu
bekommen, weil die zu finanzierende aber dennoch zu erwerbende
Wohnung noch gar nicht existiert.
Beides gehört aber zusammen.
Und bevor ein Käufer Kenntnisse darüber hat, ob das Objekt finanzierbar ist,
sollte er weder einen Vertrag unterschreiben, noch Kontakt mit einem Notar aufnehmen.
Also grundsätzlich, immer erst bei einem Kreditgeber einen Darlehensantrag stellen.
Auch bei einem Bauvorhaben kann auf Grund der baulichen Unterlagen und der Einkommensnachweise eine Zusage des Darlehensgebers erfolgen.
Denn auch hier müssen von Anfang an Gelder zur Verfügung stehen, denn die meisten Baufirmen verlangen eine Vorabzahlung und weitere Zahlungen nach Baufortschritt.
Hai!
Nein. Bevor ein Notar beauftragt wird, muss zuerst einmal die
Finanzierung des Käufers von einem Kreditinstitut bewiligt
sein.
Das ist schlicht falsch!
Das dies eventuell eine sinnvolle Vorgehensweise ist, mag sein aber müssen muß da gar nichts!
Der Plem
Und bevor ein Käufer Kenntnisse darüber hat, ob das Objekt
finanzierbar ist,
sollte er weder einen Vertrag unterschreiben, noch Kontakt mit
einem Notar aufnehmen.
Sollte ist aber etwas anderes als „Bevor ein Notar beauftragt wird, muss zuerst einmal die Finanzierung des Käufers von einem Kreditinstitut bewiligt sein“.
Bei sollte wird Dir niemand widersprechen, aber muss ist schlicht falsch.
Hallo,
In diesem Punkt gebe ich dir recht.
Nur manchmal muss man einem Unwissenden dies verdeutlichen,
und daher kann man umgangssprachlich auch manchmal muss schreiben.
Und ich wehre mich gegen Argumente, dass ein Käufer zuerst Kontakt mit einem Notar aufnehmen soll bzw. einen Vertrag zu unterschreiben, ohne seine Finanzierung unter Dach und Fach zu haben.
Sollte er dies tun und danach keine Finanzierung erhalten, würde man in einem Forum dann diesem mitteilen „hake es unter Lehrgeld ab“.
Gruß Merger
M-A-K-L-E-R
Ein Makler makelt und hat nur ein ‚R‘, und zwar am Ende.
Gruß,
KHK