Immobilienverkauf

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin seit heute im Forum und habe gleich mal ein etwas difizilies Anliegen:
Ich bin zur Zeit getrennt lebend und möchte meinen Anteil an einer Immobilie ( Eigentumswohnung ) an meine Frau veräußern. Wir sind beide hälftige Eigentümer. Ich habe ihr jetzt das Angebot gemacht meine Hälfte käuflich zu erwerben und zwar zum Preis der Restschuld, die bei der Bank noch zu tilgen ist. Ich verlange keine Ausgleichszahlung ( was mir natürlich schon schräge Blicke meines Anwalts eingetragen hat ) wäre einfach nur froh die Wohnung los zu sein. Die weiteren Hintergründe brauche ich hier sicher nicht darzulegen, dazu hat wohl jeder von Euch Fantasie genug. Die Wohnung befindet sich in einem ZWEIfamilienhaus, wobei die andere Familie auch hälftige Anteile an ihrer Wohnung besitzen.
Und jetzt zu meinen Fragen:
Nach welchem Preis richten sich die Notarkosten ? ( Gesamtpreis der Immobilie oder den Wert meiner Hälfte )
Ist in einem solchen Fall eine Auflassungserklärung notwendig? Wie verändern sich bezügl. der Eigentümerverdammlung die Stimmrechte? In welche Falle kann ich eventuell tappen?
Und noch eins. Kann ich wieder mal auf Euch zurückgreifen wenn es doch anders läuft, als ich mir das jetzt vorstelle?

Hallo,

ja es ist eine Auflassungerklärung erforderlich.
bzg. Stimmrechte: Das ist in der Teilungserklärung geregelt. Normalerweise gibt es pro Wohnung ein Stimmrecht. Ich weiss nicht, wie es bei Ihnen geregelt ist. Sollte sich ihr Exfrau drum kümmern. Wenn Sie verkaufen, haben Sie gar kein Simmrecht mehr.
Die Notarkosten richten sich nach dem Verkaufspreis Ihrer Hälfte.Sie können alles in allem 5% ansetzen, zahlbar von der Käuferin.Wenn der Kredit auf beide läuft, brauchen Sie vor allem erstmal die Zustimmung von der Bank, die Sie bei Verkauf auf jeden Fall aus dem Kredit entlassen sollte.
Hoffe Ihnen geholfen zu haben

einen freundlichen Gruß

Herzlichen Dank für die schnelle und informative Antwort

Lg. E. Scheer

Hallo,

bin in der Hinsicht leider kein Experte. Aber ich würde, falls der Notar tatsächlich den Gesamtpreis der Immobilie als Grundlage für seine Gebühren festsetzen will, mich erst mal bei einem anderen Notar rückversichern ob das tatsächlich so richtig ist.

Die Frage mit den Stimmrechten verstehe ich nicht. Jede Wohnung dürfte in einem Zwei-Familienhaus nur eine Stimme haben, unabhängig von der Größe der Wohnungen. Zumindest läuft das so bei Eigentümerversammlungen wo viele Wohnungen im Haus sind.

Interessant wäre es zu wissen ob die Bank sich so ohne Weiteres auf einen Schuldner beschränkt?

Also viel Glück und alles Gute und sorry das ich erst so spät antworte, war noch in Urlaub.

Viele Grüße :smile:

Wünsche viel Glück

Danke für die Bemühungen, wurde schon umfassend informiert.

Elmar S.

sorry für die späte reaktion, noch aktuell oder schon beantwortet?

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