Immobilienverkauf

Guten Tag,
es gibt folgendes Problem. Meine Vermieterin möchte ihr Objekt
verkaufen. Objekt ist ein Einfamilienhaus mit 2 Mietparteien. Mit der
Wohnung im EG gabs es aus Ihrer Sicht nur Probleme. Inzwischen hat
sich herausgestellt das der Keller total feucht ist und die EG mit
Schimmel befallen ist. Mieter sind freiwillig ausgezogen da die
Schäden mangelhaft beseitigt worden sind. Seitdem ist die Wohnung
nicht mehr vermietet, Mai 2009.

Nun hat meine Vermieterin mir eine nette email geschrieben das sie
das hasuverkaufen möchte. sie ist extra nach deutschland gekommen um
dieses mit mir persönlich zu klären. sie hat die sachlage erklärt und
als grund angeben das es zuviel aufwand mit der immobilie ist. der
vorschlag von ihr war das ich zum ende des jahres ausziehen soll,
wobei eine flexible kündigungsfrist festgesetzt werden kann. dieses
alles nur in mündlicher absprache.
sie hatte mir auch angeboten das objektzu einen total überhöhten
preis zu erwerben was ich ablehnte.

darauf hin kam gute 6 wochen später eine email mit einem
aufhebungsvertrag.
da ich hier gerne wohnen bleiben möchte habe ich diesen abgelehnt.
und ihr ein angebot gemacht, dass sie anfallende maklergebühren,
umzugskosten und die differenz zu einer vergleichbaren wohnung für 1
jahr übernimmt.

dieses angebot fand sie als übertrieben.

meine frage zur situation ist:

muss ich aus der wohnung freiwillig ausziehen?
welche art von ablöse und in welcher höhe kann ich beim auszug
verlangen?

müssen renovierungsarbeiten durchgeführt werden. wohnzeit 2 jahre.

da ich per du mit meiner vermieterin bin möchte ich es gerne ohen
streit klären.

über eine antwort würde ich mich sehr freuen.

grüße

nina wildner

Hallo,

leider kann ich Ihnen bei diesem Fall nicht weiterhelfen. Ich selbst würde dies über einen Mieterschutzbund prüfen lassen.

Viel Glück - Sven Kitterer

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Sorry, jetzt erst gesehen! Noch aktuell?

Sorry, jetzt erst gesehen! Noch aktuell?

ja klar… bin um jede hilfe dankbar

gruß

nina

Okay,

dann versuche ich ich mal Schritt für Schritt etwas Licht in die Sache zu bringen.

Also, ausziehen musst du nicht! Du hast einen Mietvertrag, dieser ist gültig und get im Falle eines Verkaufs auf den neuen Eigentümer über. Es gibt vom Prinzip nur den Kündigungsgrund Eigennutzen und Sanierung des gesamten Hauses! Beides müsste im Vorfeld bewiesen werden und muss auch später tatsächlich genutzt oder durchgeführt werden, denn sonst wird es teuer für den Vermieter. Das gilt für die jetztige, wie auch für einen möglichen Nacheigentümer.

Grundsätzlich ist der Versuch Sie aus dem Haus zu bekommen aus Verkäufer sict nachvollziehbar.

Ein leerstehendes Obejkt ist deutlich leichter und hochpreisiger zu verkaufen. Was das Kaufangebot an Sie angeht wäre ich mal total relext, denn wahrscheinlich war das Kaufpreisangebot an Sie nicht extra erhöht sondern ihre tatsächliche Preisvorstellung. Das sagt mein Gefühl als erfahrener Makler, denn Eigentümer sehen gerade bei Mängeln am Objekt den Marktwert ganz gravierend falsch.

Ich wäre da ganz relext, da Sie eine riesen Trumpfkarte im Ärmel haben. Als Mieter haben Sie ein Vorkaufsrecht. Auf dieses müssten Sie (Wichtig!!!) notariel verzichten müssten. Sollte ein Käufer gefunden sein und Sie haben nicht notariel auf das Vorkaufsrecht verzichtet, dann werden Sie vom betreibenden Notar angeschrieben, hier werden sie dazu aufgefordert auf dieses Recht zu verzichten oder in die aktuellen Kaufbedingungen einzusteigen! Sie haben immer ein Recht zu den Bedingungen zu kaufen, für die ein anderer Käufer tatsächlich bereit ist zu kaufen. (etwas verkürzt und vereinfacht erklärt). Hier gelten jedoch recht kurze Fristen, die ein gewisses Maß an Eile bei Entscheidungspfindung und Finanzierung bedarf.

So oder so sei gesagt, dass in diesem Fall immer die Schimmelklause in den Kaufvertrag muss. Dieses wird viele Interessenten abschrecken. Sollte die Verkäuferin diesen Mangel verschweigen, ist dies eine arglistige Täuchung.

Aber zurück zu einem evtl. Auszug. Hier würde ich mir in der Tat einen Aufwandsentschädigung leisten lassen. Wir bieten unseren Mietern oft die Umzugskosten durch ein Umzugsunternehmen und mögliche Marklerprovisionen an. Das sehe ich als ein Muss an! Differenzen zu anderen Mieten halte ich für ungünstig und abschreckend, denn da hat der Vermieter kein Kontrollmedium das dieser Posten nicht ausufert. SIe könnten ja sich dann einfach eine doppelt so teure Bleibe suchen und die alte Vermeiterin würde Ihnen den Luxus finanzierne müssen. Ich würde da eher über ein einmaliges Handgeld gehen und sagen geben sie mir 1, 2, 3 Tausend Euro und gut ist.

Hoffe etwas geholfen zu haben.

LG Marc

Vielen dank für die ausgiebige antwort.
wenn ich den text richtig interpretiere habe ich mein vermieterin in der hand und sie muss sich auf meine bedingungen einlassen. das mit dem vorkausrecht klingt interessant.
ich habe gestern erst einen netten aufhebungsvertag mit einer ablöse von 5500 euro erhalten, klingt gut aber wenn ich diesen „zwichen den zeilen lese“ behält sie das geld ein und legt es auf einen rechtsstreit aus.
selbst sie kaution will sie einbehalten bis die betriebskostenabrechnung für 2010 vorliegt, als „sicherheit“, davon mal abgesehn das ich immer eine rückzahlung erhalten habe. schon kompliziert die ganze sache weil jeder für sich das beste herausholen will.

naja papier ist geduldig…
danke

gruß

nina